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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - I-2 U 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44779
OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - I-2 U 94/12 (https://dejure.org/2013,44779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 (https://dejure.org/2013,44779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2013 - I-2 U 94/12 (https://dejure.org/2013,44779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940; PatG § 138 Abs. 1
    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)

    Einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patents

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung erfordert deren Eindeutigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 240
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - kommt prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Sie können - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorliegen, wenn der Antragsgegner sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination bekannter Stoffe nicht begründen, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war und ihm ein Weg zur Verfügung stand, die Kombination tatsächlich in die Hand zu bekommen (BGH, GRUR 2003, 317 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; BGH, GRUR 2010, 123 - Escitalopram, BGH, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination bekannter Stoffe nicht begründen, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war und ihm ein Weg zur Verfügung stand, die Kombination tatsächlich in die Hand zu bekommen (BGH, GRUR 2003, 317 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; BGH, GRUR 2010, 123 - Escitalopram, BGH, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination bekannter Stoffe nicht begründen, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war und ihm ein Weg zur Verfügung stand, die Kombination tatsächlich in die Hand zu bekommen (BGH, GRUR 2003, 317 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; BGH, GRUR 2010, 123 - Escitalopram, BGH, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Allerdings kann dieser Umstand ein unterstützendes Indiz sein (vgl. BGH, GRUR 2010, 992 - Ziehmaschinenzugeinheit II; T 774/89, SA ABl. EPA 1993, 15; T 79/82 vom 6.10.1983; T 295/94 vom 26.7. 1994).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Die bestehende Option nicht zu nutzen, kann ebenso wenig eine erfinderische Tätigkeit begründen, wie das Hinwegsetzen über ein Vorurteil der Fachwelt sehenden Auges, das unter Inkaufnahme derjenigen Nachteile erfolgt, deretwegen das Vorurteil besteht (vgl. BGH, GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BPatG, 01.03.2011 - 3 Ni 53/08

    Patent zur Behandlung von den epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor ErbB2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Bei einer vorbekannten bestimmten Indikation einer Substanz erfordert aber das Auffinden der optimalen Dosis, bei der ein gewünschter Effekt und Nebenwirkungen in das bestmögliche Verhältnis zueinander gesetzt werden, kein über das Normale hinausgehendes Können des Fachmanns und vermag deshalb keine erfinderische Tätigkeit zu begründen (vgl. nur BPatG, Urteil vom 01.03.2011 - 3 Ni 53/08 (EU) = beckRS 2011, 14402).
  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Auch der Hinweis der Verfügungsklägerin auf entsprechende Parallelen in Hauptsacheverfahren, wonach eine Aussetzung regelmäßig nicht veranlasst ist, wenn eine Nichtigkeitsklage bzw. ein Einspruch erst kurz vor dem Haupttermin eingereicht wird (vgl. insbesondere die von ihr angeführte Entscheidung des BGH, GRUR 2012, 93 - Klimaschrank, dort zum Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; vgl. auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn 1592 m.w.N.), verfängt nicht.
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Eine Erledigung in diesem Sinne ist gegeben, wenn der zunächst zulässige und begründete Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch ein nach Anhängigkeit eingetretenes Ereignis (hier: den Ablauf der gesetzlichen Schutzdauer des Verfügungsschutzrechts) gegenstandslos geworden ist (vgl. BGHZ 83, 13; 106, 366 f; 141, 316; 155, 392, 395 = NJW 2003, 3134).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - kommt prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • EuG, 19.09.1996 - T-386/94

    Alain-Pierre Allo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 11.10.1995 - T-39/93

    Michael Baltsavias gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15 = BeckRS 2016, 03306; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.

    Wie erwähnt, kann von dem Erfordernis einer dem Verfügungskläger günstigen kon-tradiktorischen Rechtsbestandsentscheidung in Sonderfällen abgesehen werden, z.B. dann, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein in seinen Angriffsmöglichkeiten ernstzunehmender Dritter sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15 = BeckRS 2016, 06208; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 18/17 = BeckRS 2017, 142305 Rn. 14).

    Ein weiterer Sonderfall liegt regelmäßig bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen vor (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, dass das Generikaunternehmen für seine Marktpräsenz im Allgemeinen keine eigenen wirtschaftlichen Risiken eingeht, weil das Präparat dank des Patentinhabers medizinisch hinreichend erprobt und am Markt etabliert ist (Senat, GRUR-RR 2013, 236, 240 - Flupirtin-Maleat; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 4902 - Desogestrel; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 6344 Rn. 13; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 18/17 = BeckRS 2017, 142305 Rn. 15; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. B. Rn. 60 f.).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand zu bejahen hätte (Senat, Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 4902 - Desogestrel; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 6344 Rn. 13; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 18/17 = BeckRS 2017, 142305 Rn. 15; Kühnen, a.a.O., Kap. B. Rn. 60 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 2 U 35/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Dies gilt etwa dann, wenn der Verfügungsbeklagte sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rz. 2038 ff.).

    Die Beantwortung der Frage, ob erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung der Kriterien des Standes der Technik als Ausgangspunkt für die Beurteilung sowie das Fachwissen des Durchschnittsfachmanns in der Frage des Nichtnaheliegens (Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 - Desogestrel).

    Denn an der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die auf ein Verfügungsschutzrecht gestützt werden, dessen Rechtsbestand nicht hinreichend gesichert ist, kann prinzipiell kein schützenswertes Interesse bestehen (vgl. Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902- Desogestrel).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand bejaht hätte (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flurpitin-Maleat; Urt. vom 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.

    Die Beantwortung der Frage, ob eine erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung der Kriterien des Standes der Technik als Ausgangspunkt für die Beurteilung sowie das Fachwissen des Durchschnittsfachmanns in der Frage des Nichtnaheliegens (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Urt. v. 18.12.2015, Az.: I-2 U 35/15, BeckRS 2016, 06208).

    Eine erfinderische Tätigkeit liegt erst in derjenigen Leistung, die sich über die Norm dessen erhebt, was ein Fachmann mit durchschnittlicher Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten bei herkömmlicher Arbeitsweise erreichen kann (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 36/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Dies gilt etwa dann, wenn der Verfügungsbeklagte sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rz. 2038 ff.).

    Die Beantwortung der Frage, ob erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung der Kriterien des Standes der Technik als Ausgangspunkt für die Beurteilung sowie das Fachwissen des Durchschnittsfachmanns in der Frage des Nichtnaheliegens (Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 - Desogestrel).

    Denn an der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die auf ein Verfügungsschutzrecht gestützt werden, dessen Rechtsbestand nicht hinreichend gesichert ist, kann prinzipiell kein schützenswertes Interesse bestehen (vgl. Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand bejaht hätte (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 81/18

    Angebot und Vertrieb eines in Indien hergestellten und vertriebenen

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flurpitin-Maleat; Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.

    Die Beantwortung der Frage, ob eine erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung der Kriterien des Standes der Technik als Ausgangspunkt für die Beurteilung sowie des Fachwissens des Durchschnittsfachmanns in der Frage des Nichtnaheliegens (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Urt. v. 18.12.2015, Az.: I-2 U 35/15, BeckRS 2016, 06208; Urt. v. 14.12.2017, Az.: I-2 U 17/17, BeckRS 2017, 150889).

    Eine erfinderische Tätigkeit liegt erst in derjenigen Leistung, die sich über die Norm dessen erhebt, was ein Fachmann mit durchschnittlicher Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten bei herkömmlicher Arbeitsweise erreichen kann (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Urt. v. 14.12.2017, Az.: I-2 U 17/17, BeckRS 2017, 150889).

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17

    Die Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht

    Von diesem grundsätzlichen Erfordernis einer günstigen Rechtsbestandsentscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren kann in bestimmten Konstellation abgesehen werden, wobei das OLG Düsseldorf verschiedene Fallgruppen genannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - Az. I-2 U 126/09, Rn. 49 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - Az. I-2 U 94/12, 2 U 94/12, Rn. 18 ff. bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2017 - 2 U 23/17

    Durchsetzung von Ansprüchen betreffend ein SEP-Patent, für das eine

    Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Dies gilt etwa dann, wenn der Verfügungsbeklagte sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Urt. v. 10.12.2015, Az.: I-2 U 35/15, BeckRS 2016, 06208).

    Die Beantwortung der Frage, ob eine erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung der Kriterien des Standes der Technik als Ausgangspunkt für die Beurteilung sowie des Fachwissens des Durchschnittsfachmanns in der Frage des Nichtnaheliegens (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Urt. v. 18.12.2015, Az.: I-2 U 35/15, BeckRS 2016, 06208).

    Eine erfinderische Tätigkeit liegt erst in derjenigen Leistung, die sich über die Norm dessen erhebt, was ein Fachmann mit durchschnittlicher Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten bei herkömmlicher Arbeitsweise erreichen kann (Senat, Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Abschnitt G Rz. 57).

    Die Beantwortung der Frage, ob erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung des Standes der Technik sowie des Fachwissens des Durchschnittsfachmanns (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 116/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 42/23

    S1P-Rezeptormodulator

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 43/23

    S1P-Rezeptormodulator II

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 43/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 45/23

    S1P-Rezeptormodulator I

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 49/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 48/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 45/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 49/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 48/23

    S1P-Rezeptormodulator V

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 47/23

    S1P-Rezeptormodulator IV

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 47/23
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 117/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 46/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 46/23

    S1P-Rezeptormodulator III

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 121/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

  • LG Düsseldorf, 11.09.2018 - 4c O 38/18

    Vitamin-D-Analogon-Corticosteriod-Zusammensetzung

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 61/18

    Erteilung eines weitren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 59/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 82/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 63/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 60/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

  • LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 54/22

    Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung 2

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Bauelement zur

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

  • OLG München, 14.04.2016 - 6 U 4339/15

    Indizwirkung qualifizierter Hinweise des BPatG im Verfügungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 50/22

    Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung

  • LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4c O 6/17

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13

    Multimodale Roboterbedeckung

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 68/13

    Roboterarbeitsbereichbeschränkungssystem

  • LG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4c O 48/16

    Fulvestrantformulierung 2

  • LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4c O 5/17

    Pharmazeutische Kombinationszusammensetzung

  • BPatG, 06.05.2014 - 3 Ni 21/12

    Schutzzertifikat für Minipille "Cerazette" nichtig erklärt

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45658
OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12 (https://dejure.org/2012,45658)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.2012 - 2 U 94/12 (https://dejure.org/2012,45658)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 2 U 94/12 (https://dejure.org/2012,45658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Pflicht zur Gesamtpreisangabe beim Abschluss von Werbeverträgen über Plakate für Einkaufswagen in Verbrauchermärkten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Angebot von Werbeverträgen an Unternehmer ohne Nennung des Gesamtpreises ist wettbewerbswidrig

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesamtendpreise bei Vertragsschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisangaben nach der DL-InfoV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung gilt nicht für Dienstleistungsempfänger, die nicht in den Anwendungsbereich der Preisangabenverordnung fallen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Die PAngV greift vorliegend - wie die Parteien übereinstimmend und zutreffend zugrundelegen - nicht ein, da nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 PAngV der Anwendungsbereich dieser Verordnung nicht erfüllt ist bei Angeboten oder Werbung gegenüber Letztverbrauchern, die die Ware oder Leistung in ihren selbstständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden (vgl. hierzu BGH GRUR 2011, 82 [Tz. 23] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza a.a.O. § 9 PAngV 3, § 1 PAngV, 10, PAngV Einf 18; Wenglorz in Fezer a.a.O. § 4-S14, 264; Mehler in Büsche/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht / Medienrecht, 2. Aufl. [2011], § 9 PAngV, 3, Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 75, 3).

    Da Letztverbraucher im Sinne der PAngV nur solche Endverbraucher sind, die Waren erwerben, ohne sie weiter umzusetzen oder sonst gewerblich verwenden zu wollen (BGH GRUR 2011, 82 [Tz. 23] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer ; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. PAngV Vorb 19; Sosnitza a.a.O. § 1 PAngV 10; vgl. auch Mehler a.a.O. § 1 PAngV 4), greift die PAngV nicht zugunsten des Bestellers A. ein.

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Sie sind stets wesentlich, womit zugleich geklärt ist, dass im Falle ihrer Verletzung das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (BGH GRUR 2012, 842 [Tz. 25] - Neue Personenkraftwagen ; 2010, 852 [Tz. 21] - Gallardo Spyder ).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Zwar stehen und fallen diese mit der Berechtigung des Unterlassungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 2011, 163 [Tz. 25] - Flappe ), weshalb ein Angriff gegen diesen die Abmahnkosten dem Grunde nach mit umfassen wird (BGH NJW 2012, 2796 [Tz. 17]), so dass diese in diesem Umfang Prüfungsgegenstand sein mögen.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Sie sind stets wesentlich, womit zugleich geklärt ist, dass im Falle ihrer Verletzung das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (BGH GRUR 2012, 842 [Tz. 25] - Neue Personenkraftwagen ; 2010, 852 [Tz. 21] - Gallardo Spyder ).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09

    Flappe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Zwar stehen und fallen diese mit der Berechtigung des Unterlassungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 2011, 163 [Tz. 25] - Flappe ), weshalb ein Angriff gegen diesen die Abmahnkosten dem Grunde nach mit umfassen wird (BGH NJW 2012, 2796 [Tz. 17]), so dass diese in diesem Umfang Prüfungsgegenstand sein mögen.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Die Berufungsbegründung muss sich zu jedem quantitativ abgegrenzten Teil des Streitgegenstandes oder zu jedem von mehreren Gegenständen, soll die Berufung insoweit zulässig sein, verhalten (BGH GRUR 2010, 946 [Tz. 11]).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Dass dieser leicht ermittelbar wäre, ist schon ohne Belang (vgl. insoweit auch zum Endpreisgebot nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV: BGH GRUR 2001, 1166 [juris Tz. 29] - Fernflugpreise; Sosnitza a.a.O. § 1 PAngV, 24; Mehler a.a.O. § 1 PAngV, 9).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (BGH GRUR 2012, 184 [Tz. 15] - Branchenbuch Berg ).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Dem Gebot der richtlinienkonformen Auslegung (vgl. hierzu etwa EuGH NJW 2005, 3695 [Tz. 77] - Mangold/Helm ; BGH GRUR 2011, 1142 [Tz. 38] - PROTI ) folgend hat das nationale Gericht, jedenfalls bei der Auslegung bedürftigen und einer solchen zugänglichen nationalen Vorschriften (vgl. auch Köhler a.a.O. PAngV Vorb 12), der Richtlinie vollumfänglich Geltung zu verschaffen.
  • LG Ulm, 27.04.2012 - 10 O 23/12

    CartBoards

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12
    Zum einen wird auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil, das in WRP 2012, 1158 veröffentlicht ist, Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 111/11

    Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • LG Hamburg, 10.10.2017 - 312 O 477/16

    Kostenlos Bußgeld los - Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung

    Hält das Gericht eine Anspruchsgrundlage für gegeben, kann es sich daher damit begnügen, das Verbot darauf zu stützen und muss über die weiteren geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nicht mehr entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6.12.2012, Az. 2 U 94/12, Rz. 39; Köhler/Bornkamm, UWG 35. Aufl. 2017, § 12 Rz. 2.23 f).
  • LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16

    Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als

    (3) Ein Verstoß gegen § 4 DL-InfoV liegt zwar vor, weil die Beklagte den 2-Jahres-Betrag nicht betragsmäßig ausweist (vgl. LG Ulm, Urteil vom 27.04.2012, 10 O 23/12 KfH = BeckRS 2012, 17566; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2012, 2 U 94/12 = BeckRS 2013, 00436).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.04.2012 - B 2 U 94/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10797
BSG, 19.04.2012 - B 2 U 94/12 B (https://dejure.org/2012,10797)
BSG, Entscheidung vom 19.04.2012 - B 2 U 94/12 B (https://dejure.org/2012,10797)
BSG, Entscheidung vom 19. April 2012 - B 2 U 94/12 B (https://dejure.org/2012,10797)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Wiesbaden - S 1 U 505/03
  • LSG Hessen - L 3 U 1/07
  • BSG, 19.04.2012 - B 2 U 94/12 B
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