Rechtsprechung
OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§§ 40, 33 Abs. 1, 32 Abs. 1 Satz 2 BGB
Blockwahl des Vorstandes eines eingetragenen Vereins - Oberlandesgericht Bremen
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 32 Abs. 1; BGB § 33 Abs. 1; BGB § 40
Einladungsmangel einer Mitgliederversammlung aufgrund fehlender Ankündigung der Durchführung einer Blockwahl des Vorstandes
- Kanzlei Prof. Schweizer
Blockwahl des Vorstandes bei einem eingetragenen Verein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Wahl des Vorstandes eines eingetragenen Vereins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 32 Abs. 1 S. 2; BGB § 33 Abs. 1; BGB § 40
Wirksamkeit der Wahl des Vorstandes eines eingetragenen Vereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Beschlussfassung, Einberufung, Einberufungsmängel, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Satzungsdurchbrechung, Tagesordnung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 10.02.2011 - 39 VR 3778
- OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1487
- NZG 2011, 1192
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92
Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11
Ob die Satzung eines eingetragenen Vereins auch in Form eines "punktuellen" satzungsändernden Beschlusses abgeändert werden kann (siehe BGHZ 123, 15, 19), bleibt dahingestellt.Ob diese im Grundsatz auch in Form eines "punktuellen" satzungsändernden Beschlusses möglich ist (siehe BGHZ 123, 15, 19), mag dahinstehen, weil nicht alle Voraussetzungen für einen satzungsändernden Beschluss erfüllt sind.
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00
Satzungsverstöße in einem Verein
Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11
Voraussetzung für einen solchen Beschluss ist jedenfalls, dass dieser mit der für eine Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit durch das hierfür zuständige Organ erfolgt (siehe BayObLG, NJW-RR 2001, 537f.).Anders als in dem vom BayObLG entschiedenen Fall (Beschluss v. 13.12.2000, 3Z BR 340/00, NJW-RR 2001, 537f.) hat die Satzung des Beschwerdeführers die Beschlusskompetenz für Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung belassen, wobei nach 15.10 der Satzung eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in gemäß § 40 BGB zulässiger Abänderung von § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB ausreicht.
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 W 27/11
Ist in der Einladung der Gegenstand der Beschlussfassung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig (siehe BGH NJW 2008, 69, 72f., Tz. 38 m.w.Nw.).
- OLG Bremen, 12.10.2015 - 2 W 68/15
Wirksamkeit einer in der Satzung eines Vereins nicht vorgesehenen Blockwahl des …
Nach der - auch vom Senat geteilten (siehe Beschluss vom 01.06.2011, 2 W 27/11, NJW-RR 2011, 1487f.) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verfahrensfehler nur dann zur Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn der Verstoß für die Ausübung der Mitwirkungsrechte durch ein objektiv urteilendes Verbandsmitglied von Relevanz ist (…siehe BGH, NJW 2008, 69, 73, Rn. 45; OLG Rostock, Beschluss v. 26.06.2012, 1 W 16/12, BeckRS 2013, 01186). - LG Potsdam, 15.08.2022 - 8 O 160/21
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung desDachverbands der …
Dadurch kann die Zustimmung oder Ablehnung zu einzelnen Kandidaten nicht mehr seitens der Mitglieder durch ihr Wahlverhalten kundgetan werden und die Zusammensetzung nicht mehr beeinflusst werden (OLG Bremen, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 W 27/11 -, juris). - OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12
Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des …
Eine wirksame Satzungsänderung ist gleichwohl bereits deshalb nicht zustande gekommen, weil es an einem entsprechenden Hinweis zur Tagesordnung auf der Einladung zur Mitgliederversammlung mangelte (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, Tz. 38; OLG Bremen, Beschluss vom 01.06.2011 - 2 W 27/11, NJW-RR 2011, 1487, Tz. 5, jeweils nach juris) und auch die von der Satzung selbst verlangten Formalien - Beifügung sowohl des bisherigen als auch des vorgesehenen Satzungstextes zur Abstimmung (§ 7 Abs. 6 Satz 3 der Satzung) - nicht eingehalten worden sind.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - I-2 W 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.04.2011 - 4a O 354/05
- OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - I-2 W 27/11
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen
Übersetzer i. S. v. § 11 JVEG ist, wer schriftlich von einer in eine andere Sprache überträgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. August 2011 - I - 2 W 27/11, juris Rn. 7). - OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit: …
- LG Düsseldorf, 26.07.2021 - 2 KLs 3/20 Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag damit in der Interpretation des Gesprochenen und entspricht damit nicht der gewöhnlichen Tätigkeit einer Übersetzung, die im Schwerpunkt aus einer schriftlichen Übersetzung besteht (…vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss v. 3. April 2014 - 1 Ws 65/13, Rn. 7 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28. Februar 2020 - 4 Ws 45/20, Rn 12f., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8. August 2011 - 2 W 27/11, BeckRS 2012, 5112).