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   OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - I-2 W 29/07   

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OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - I-2 W 29/07 (https://dejure.org/2008,20399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2008 - I-2 W 29/07 (https://dejure.org/2008,20399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2008 - I-2 W 29/07 (https://dejure.org/2008,20399)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.11.1976 - 6 W 66/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 2 W 29/07
    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass ein Ordnungs- oder Zwangsmittelantrag wirksam nur bis zur Rechtskraft des Ordnungs- bzw. Zwangsmittelbeschlusses zurückgenommen werden kann (OLG Hamm, NJW 1977, 1204; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 13; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl., § 888 Rn. 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 890 Rn. 13; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rn. 36, 45; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 890 Rn. 6, § 887 Rn. 5).
  • BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung von Ordnungshaft

    Das Sanktionsinteresse des Gläubigers konkretisiert sich ebenso wie sein Beugeinteresse im Antrag auf Festsetzung des Ordnungsmittels, dessen Rücknahme nach Unanfechtbarkeit des Ordnungsmittelbeschlusses ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2008 - I-2 W 29/07 -, juris; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 13; Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, § 890 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 2 UH 1/14

    Rechtsfolgen der Nichtigerklärung des verletzten Patents hinsichtlich der

    Dies gilt auch, soweit den Restitutionsklägerinnen die Kosten der Zwangsmittelverfahren auferlegt wurden, denn mit der Aufhebung des Zwangsmittelbeschlusses ist der infolgedessen unbeschiedene Vollstreckungsantrag der Restitutionsbeklagten mit der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen (Senat, Beschluss vom 31. März 2008, Az. I-2 W 29/07).
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