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   OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - I-2 U 148/09   

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OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - I-2 U 148/09 (https://dejure.org/2011,14638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2011 - I-2 U 148/09 (https://dejure.org/2011,14638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2011 - I-2 U 148/09 (https://dejure.org/2011,14638)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Für vor dem 30. April 2006 liegende Zeiträume kommt mangels besonderer Überleitungsbestimmungen und mit Blick auf das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot die Anwendung der genannten Bestimmungen nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2009, 515 - Motorradreiniger).
  • BGH, 03.06.2003 - X ZR 215/01

    "Chirurgische Instrumente"; Schriftformerfordernis bei einem entgeltlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Nach dieser Bestimmung bedurften Lizenzverträge, die Beschränkungen im Sinne der §§ 18, 20 und 21 GWB a.F. enthielten, der Schriftform, wobei der Formzwang bereits durch die vertragliche Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren ausgelöst wurde (BGH, GRUR 2003, 896 f. - chirurgische Instrumente; 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 15 Rdnr. 32; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., Rdnr. 149).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Nichtigkeitsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens empfindlich stören, würde letztlich in die Kompetenz der allein für die Entscheidung über die Einsprüche zuständigen Instanzen eingreifen und den Sinn einer Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich die Verhinderung überflüssiger Mehrarbeit und widersprechender Entscheidungen in parallelen Prozessen, in sein Gegenteil verkehren (vgl. Senat, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 42/95

    "Sprengwirkungshemmende Bauteile"; Rückabwicklung eines formnichtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Für die Anwendung der Grundsätze der unschädlichen Falschbezeichnung war kein Raum (BGH, NJW-RR 1986, 724 - Rosengarten; GRUR 1997, 781 - sprengwirkungshemmende Bauteile).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (vgl. z. B. Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Nach ständiger, vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 17.12.1985 - KZR 4/85

    Bierbezugsvertrag - Abnahmemenge - Höchstens - Mindestens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Für die Anwendung der Grundsätze der unschädlichen Falschbezeichnung war kein Raum (BGH, NJW-RR 1986, 724 - Rosengarten; GRUR 1997, 781 - sprengwirkungshemmende Bauteile).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Nach dieser Bestimmung bedurften Lizenzverträge, die Beschränkungen im Sinne der §§ 18, 20 und 21 GWB a.F. enthielten, der Schriftform, wobei der Formzwang bereits durch die vertragliche Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren ausgelöst wurde (BGH, GRUR 2003, 896 f. - chirurgische Instrumente; 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 15 Rdnr. 32; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., Rdnr. 149).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Dies entsprach auch schon vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. Juni 2008 der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, NJW 1991, 1293; NJW-RR 2000, 1002, 1004; s. ferner Palandt/Thorn, BGB, 70. Aufl., Rom I 3 (IPR) Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Wann liegt ein durch geschütztes Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09
    Unmittelbar durch das geschützte Verfahren hervorgebracht worden ist jedes Erzeugnis, für dessen Entstehung das unter Schutz gestellte Verfahren einen wesentlichen Ursachenbeitrag geleistet hat und das keinen weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsschritten unterzogen worden ist, die seine Selbständigkeit und nach der Verkehrsauffassung prägenden Eigenschaften nicht verändert oder beseitigt haben (OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand, RGZ 152, 113; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2005 - U(Kart) 44/01; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4.Aufl., Rdnrn. 118 - 120; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 84).
  • RG, 01.07.1936 - I 241/35

    Ist es zulässig, Treibriemen, die nach einem patentierten Verfahren "imprägniert"

  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 146/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 187/09

    Escherichia

  • RG, 15.10.1912 - II 474/12
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 99/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Die von der B AG gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat der Senat durch Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 148/09; Anlage K 44; veröffentlicht in juris) im Wesentlichen zurückgewiesen.

    Es gilt insoweit nichts anderes als in dem vom Senat durch Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 148/09; Anlage K 44) rechtskräftig entschiedenen Verfahren gegen die von den Beklagten belieferte B AG.

    Der Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfordert lediglich, dass das patentgeschützte Verfahren einen Gegenstand hervorgebracht hat, der vorher noch nicht vorhanden war und in diesem Sinne neu sein muss, sich aber in seinen Eigenschaften nicht von auf anderem Wege hergestellten gleichartigen Gegenständen zu unterscheiden braucht (vgl. Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 34 f.; RGSt 46, 262, 263; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 100; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53).

    Diese Regelung hätte nicht auf neuartige Erzeugnisse beschränkt zu werden brauchen, wenn ohnehin keine anderen Erzeugnisse vom Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfasst wären (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 35; vgl. a. Kühnen, a.a.O., Rdnr. 203).

    Auch mikrobiologische Verfahren sind Herstellungsverfahren, die unmittelbare Verfahrenserzeugnisse hervorbringen können (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 35; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53 , letzter Abs.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 101; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 82).

    Auch diese Beeinflussung der Erzeugnisausbeute kann Teil eines unter Schutz gestellten Verfahrens sein (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 35 f.).

    Unter welchen Voraussetzungen anschließende Bearbeitungs- oder Weiterbearbeitungsmaßnahmen dem nach dem geschützten Verfahren hergestellten Erzeugnis die Selbständigkeit oder seine prägenden Eigenschaften nehmen oder in relevanter Weise beeinträchtigen, braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, denn ein Endprodukt, das aus einem geschützten Verfahren hervorgeht, wie es auf das hier angegriffene Lysin und das unter Schutz gestellte Verfahren zutrifft, ist in jedem Fall ein unmittelbares Verfahrenserzeugnis im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 3 (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 36; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 84 a.E. Abs. 4).

    Die in den untersuchten Lysin-Proben aufgefundenen DNA-Spuren des Herstellungsorganismus dienen im Streitfall nur als Nachweis, dass der zur Herstellung des Verfahrenserzeugnisses verwendete Mikroorganismus anspruchsgemäß modifiziert wurde, sie bilden aber nicht den Grund der Patentverletzung (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seiten 33 - 34).

    e) Der Senat bleibt deshalb bei seiner im Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 148/09; Anlage K 44) vertretenen Auffassung, dass das unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens gewonnene Lysin als unmittelbares Verfahrenserzeugnis Gegenstand des Verbotsrechts des Patentinhabers aus § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG ist.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 146/09

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

    Gestützt auf die Analyse dieses Instituts vom 26. Mai 2006 (Anlage K 22; deutsche Übersetzung K 22a) erkannte das Gericht ´s Gravenhage mit Urteil vom 22. August 2007 (Anlage K 4) auf eine Verletzung des Klagepatents sowie des im hiesigen Parallelverfahren I- 2 U 148/09 (4a O 187/09 LG Düsseldorf) geltend gemachten europäischen Patents 0 733 XYX in den Niederlanden.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben einE.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem - von den Klägerinnen in dem Parallelverfahren I-2 U 148/09 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) geltend gemachten - europäischen Patent 0 733 XYX mutiertes Gen enthält.

    Diese Regelung hätte nicht auf neuartige Erzeugnisse beschränkt zu werden brauchen, wenn ohnehin keine anderen Erzeugnisse vom Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfasst wären (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 40 f.; vgl. a. Kühnen, a.a.O., Rdnr. 203).

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08

    Lysin (2)

    Das OLG Düsseldorf hat die hiergegen gerichtete Berufung sowie die Anschlussberufung der Klägerin zu 2) mit Urteil vom 28. April 2011 (Aktenzeichen I- 2 U 148/09) ganz überwiegend zurückgewiesen.

    Auch insoweit sind beide Klägerinnen, insbesondere die Klägerin zu 1) aktiv legitimiert, wie die Kammer in dem Parallelverfahren 4b O 187/09 bzw. das OLG Düsseldorf - I-2 U 148/09 - festgestellt hat.

  • SG Lüneburg, 04.02.2010 - S 2 U 158/09
    Am 10.12.2009 hat der Antragsteller beim Sozialgericht Lüneburg gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung Klage erhoben (Az. S 2 U 148/09) und gleichzeitig beantragt, das Verfahren und die Zahlungspflicht auszusetzen (Az. S 2 U 158/09 ER).
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   BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B   

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BSG, Entscheidung vom 11. August 2009 - B 2 U 148/09 B (https://dejure.org/2009,56782)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    3 Zu einer Rüge des aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleiteten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass dieser nur verletzt ist, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    3 Zu einer Rüge des aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleiteten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass dieser nur verletzt ist, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    3 Zu einer Rüge des aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleiteten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass dieser nur verletzt ist, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    3 Zu einer Rüge des aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleiteten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass dieser nur verletzt ist, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma -

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    Insbesondere setzt der Kläger sich nicht mit den Ausführungen des Senats in dem von ihm angeführten Urteil vom 12. April 2004 (B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5) auseinander, in dem der Senat sich mit der Auslegung der hier umstrittenen Berufskrankheit Nr. 2301 nach der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung beschäftigt hat.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    3 Zu einer Rüge des aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleiteten Anspruchs auf ein faires Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass dieser nur verletzt ist, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener

    Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 148/09 B
    Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängel der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängel (§§ 556, 295 ZPO) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN).
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