Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R   

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BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R (https://dejure.org/2010,5619)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R (https://dejure.org/2010,5619)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R (https://dejure.org/2010,5619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB X - ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankheit im ...

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB 10; ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankhe ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 4 Abs 1 SGB 4, § 9 Abs 2 SGB 7, § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 36a Abs 1 S 1 SGB 4
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB 10 - ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankheit im ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berechtigung einer Widerspruchsstelle zur Entscheidung über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wie-Berufskrankheit - posttraumatische Belastungsstörung - hauptamtlicher Mitarbeiter eines Entwicklungshilfedienstes - sachlich unzuständige Behörde - Widerspruchstelle

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB 10 - ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankheit im ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62 Halbs 2, § 42 S 1 SGB 10 - ablehnende Entscheidung der Widerspruchsstelle als funktional und sachlich unzuständige Behörde: erstmaliges Geltendmachen einer Wie-Berufskrankheit im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berechtigung der Widerspruchsstelle zur Entscheidung über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Denn für die Beurteilung des generellen Ursachenzusammenhangs gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .

    Bei der Erstellung und der gerichtlichen Überprüfung der Gutachten, die zur Ermittlung des Stands der Wissenschaft einzuholen sind, können zB auch Erkenntnisse der "militärischen" Forschung (Knickrehm, SGb 2010, 381, 388; Biesold, MedSach 2010, 23 ff) und die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften herangezogen werden (vgl BSG vom 9.5.2006, aaO, jeweils RdNr 26 mwN) .

    ad (5) Zur Beurteilung der Frage, ob auch die individuellen Voraussetzungen für die Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Wie-BK vorliegen, ergeben sich aus dem Urteil des Senats vom 9.5.2006 (aaO, jeweils RdNr 24 f) Hinweise, auch wenn es die psychischen Folgen eines Arbeitsunfalls betraf.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Danach ist, wenn der Versicherte nicht selbst von Einwirkungen betroffen war, sondern Einwirkungen auf Dritte beobachtete, als Anknüpfungspunkt für die Bejahung des Ursachenzusammenhangs ein enger personaler Bezug zu verlangen (vgl BSG vom 8.8.2001 - B 9 VG 1/00 R - BSGE 88, 240 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 20) .
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Der Versicherungsfall dürfte daher nach Inkrafttreten des SGB VII eingetreten sein (BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R - BSGE 102, 121, 126 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 12, RdNr 22) .
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Denn die Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörde des Trägers - hier des Rentenausschusses - über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht zu entscheiden (vgl § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB IV iVm der Satzung der Beklagten; dazu BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f; BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 48/01 R, veröffentlicht in JURIS; BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R; stRspr) .
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 48/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - Entgeltpunktekürzung -

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Denn die Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörde des Trägers - hier des Rentenausschusses - über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht zu entscheiden (vgl § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB IV iVm der Satzung der Beklagten; dazu BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f; BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 48/01 R, veröffentlicht in JURIS; BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R; stRspr) .
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Für die Feststellung einer Wie-BK genügt es nicht, dass im Einzelfall berufsbedingte Einwirkungen die rechtlich wesentliche Ursache einer nicht in der BK-Liste bezeichneten Krankheit sind (vgl BSG vom 30.1.1986 - 2 RU 80/84 - BSGE 59, 295 = SozR 2200 § 551 Nr. 27) , denn die Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII beinhaltet keinen Auffangtatbestand und keine allgemeine Härteklausel (vgl BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Soweit aber die Widerspruchsstelle erstmals die Feststellung einer Wie-BK abgelehnt hat, hat sie eine Entscheidung über ein anderes Recht des Klägers getroffen, denn der Anspruch auf Feststellung einer Listen-BK einerseits und derjenige auf Feststellung einer Wie-BK andererseits sind grundsätzlich zu unterscheiden (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 13) .
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Denn die Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörde des Trägers - hier des Rentenausschusses - über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes Recht zu entscheiden (vgl § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB IV iVm der Satzung der Beklagten; dazu BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f; BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 48/01 R, veröffentlicht in JURIS; BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R; stRspr) .
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    Für die Feststellung einer Wie-BK genügt es nicht, dass im Einzelfall berufsbedingte Einwirkungen die rechtlich wesentliche Ursache einer nicht in der BK-Liste bezeichneten Krankheit sind (vgl BSG vom 30.1.1986 - 2 RU 80/84 - BSGE 59, 295 = SozR 2200 § 551 Nr. 27) , denn die Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII beinhaltet keinen Auffangtatbestand und keine allgemeine Härteklausel (vgl BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
    An die bestimmte Personengruppe sind keine besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Größe (vgl BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80 - BSGE 52, 272, 275 = SozR 2200 § 551 Nr. 20) oder sonstiger charakterisierender Merkmale zu stellen (zB nicht gemeinsamer Beruf, vgl Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII-Kommentar, Stand Mai 2010, § 9 RdNr 55) .
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Vielmehr darf die Anerkennung einer Wie-BK nur erfolgen, wenn neben den Voraussetzungen der schädigenden Einwirkungen aufgrund der versicherten Tätigkeit, der Erkrankung und der haftungsbegründenden Kausalität im Einzelfall auch die allgemeinen Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der BKen nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfüllt sind, der Verordnungsgeber die Krankheit also als neue Listen-BK in die BKV einfügen dürfte, aber noch nicht tätig geworden ist (vgl BSG Urteile vom 18.6.2013 - B 2 U 6/12 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 22 RdNr 15 mwN und vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 19 mwN; s auch Spellbrink, SR 2014, 140, 153 ff; zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 551 Abs. 2 RVO BSG Urteil vom 13.2.2013 - B 2 U 33/11 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 21 RdNr 17) .

    aa) Einwirkung kann alles sein, was von außen auf den menschlichen Körper einwirkt, mithin kommen auch psychische Einwirkungen durch bloße Wahrnehmung der Sinnesorgane in Betracht (vgl BSG Urteile vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18, RdNr 18 ff und vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 23; aus dem Bereich des Arbeitsunfalls vgl auch BSG Urteile vom 6.5.2021 - B 2 U 15/19 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 77 RdNr 18 mwN und vom 26.11.2019 - B 2 U 8/18 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 71 RdNr 18 mwN; "Wahrnehmungen" als "äußere Ereignisse" ablehnend Forchert, MedSach 2021, 15, 18) .

    Dennoch gilt auch insofern die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSG Urteile vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 24 und vom 27.4.2010 - B 2 U 13/09 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 18 RdNr 29; grundlegend BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .

    Hierbei muss es sich um gesicherte sowie im Entscheidungszeitpunkt aktuelle Erkenntnisse handeln (BSG Urteile vom 18.6.2013 - B 2 U 6/12 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 22 RdNr 17 und vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 24; s auch BSG Urteil vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 = juris RdNr 30 mwN; zum Erfordernis der Aktualität der Erkenntnisse BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 2 U 9/20 R - juris RdNr 21 mwN; BT-Drucks 13/2204 S 77 f).

    Gleiches gilt für die jeweiligen Leitlinien der AWMF, sofern sie zumindest die Entwicklungsstufe einer konsentierten Begutachtungsleitlinie (Stufe S2) aufweisen (vgl zur Klassifikation der AWMF-Leitlinien: https://www.awmf.org/regelwerk/regeln-fuer-das-ll-register; zur Aussagekraft der AWMF-Leitlinien s auch BSG Urteile vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 24 mwN sowie grundlegend vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 26 mwN) .

    Soweit der Senat in seiner früheren Entscheidung vom 20.7.2010 (B 2 U 19/09 R - juris RdNr 26) mit Bezug auf das Opferentschädigungsrecht nicht tragend ausgeführt hat, dass es im Fall der Beobachtung eines traumatischen Ereignisses an anderen Personen einer engen personellen Beziehung zum Opfer bedürfe, wird zu Recht darauf hingewiesen, dass dies nur für den Fall des "Erfahrens" des Ereignisses im Sinne der Information durch Dritte darüber gelten kann (hierzu Molkentin, SGb 2019, 200, 205 und SGb 2021, 76, 81 jeweils in Auseinandersetzung mit BSG Urteil vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris RdNr 26; s auch Falkai/Wittchen, Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen DSM-5, 2. Aufl 2018, S 374).

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Die abschließende Entscheidung für September 2015 unterliegt nicht (allein) deshalb der Aufhebung, weil der Beklagte im Rahmen des Widerspruchsverfahrens als insoweit funktional und sachlich unzuständige Behörde entschieden hätte (zum Aufhebungsanspruch in einer solchen Lage vgl etwa BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - juris, RdNr 15) .
  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R

    Rentenversicherung - keine Beitragsentlastung wegen des Betreuungs- und

    Da der Widerspruchsbescheid vom 1.11.2006 schon aus diesem Grund rechtswidrig ist, kommt es auf die Frage einer darüber hinausgehenden Rechtswidrigkeit aufgrund der erstmaligen Entscheidung zur Beitragserhebung in der GKV und sPV im Widerspruchsverfahren (vgl zu dieser Problematik BSG Urteil vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - RdNr 15, Juris mwN) nicht an.

    Solange die sachlich zuständige Ausgangsbehörde der Beklagten nicht über den erhobenen Feststellungsanspruch entschieden hat, kann ein Versicherter, außer bei rechtswidriger Untätigkeit der Behörde, kein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung haben (vgl BSG Urteil vom 20.7.2010 - B 2 U 19/09 R - RdNr 12, Juris mwN; vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 55 RdNr 3b mwN) .

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2973
OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2009,2973)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2009,2973)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2009,2973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Beweislastverteilung für Brandschäden des Mieters bei Schadensursachen aus dem Verantwortungsbereich der Mietvertragsparteien oder Dritter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 S. 2 BGB; § 535 BGB; § 536a BGB
    Darlegungslast und Beweislast bei Schäden eines Mieters durch Brand des vermieteten Gebäudes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast bei Schäden eines Mieters durch Brand des vermieteten Gebäudes

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 535; ; BGB § 536 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; BGB § 535; BGB § 536a
    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden eines Mieters durch Brand des vermieteten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brandschaden: Beweislast bei ungeklärter Schadensursache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandschaden: Beweislast liegt nicht immer beim Vermieter! (IMR 2009, 203)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 308
  • ZMR 2009, 683
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Zwar kommt eine Schadensersatzhaftung des Vermieters wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB im Falle der Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht in Betracht, Störungen des Mieters und Beschädigungen der von diesem eingebrachten Sachen zu unterlassen und die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (vgl. BGH NJW 2009, 142. NZM 2008, 927).

    Das gilt namentlich dann, wenn feststeht, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters in Betracht kommt, weil sich dann der Vermieter in Ansehung von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens entlasten muss (vgl. BGH NJW 2009, 142).

    Die von ihnen zitierten Entscheidungen des für Gewerberaummietsachen zuständigen XII. Zivilsenats des BGH vom 18. Mai 1994 (vgl. BGH NJW 1994, 2019) und vom 22. Oktober 2008 (vgl. BGH NJW 2009, 142) belegen diese Auffassung nicht.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2008 (NJW 2009, 142, 143) zugleich die Fortgeltung der früheren Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH vom 31. Mai 1978 (vgl. NJW 1978, 2197) bekräftigt und auf den entscheidenden Unterschied zu der damaligen Fallgestaltung hingewiesen.

  • BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Zwar kommt eine Schadensersatzhaftung des Vermieters wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB im Falle der Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht in Betracht, Störungen des Mieters und Beschädigungen der von diesem eingebrachten Sachen zu unterlassen und die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (vgl. BGH NJW 2009, 142. NZM 2008, 927).

    Dabei erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auf alle Teile eines Gebäudes, mithin auch auf die in der Obhut von Mitmietern befindlichen Geschäftsräume (vgl. BGH ZMR 1969, 271. NZM 2008, 927).

    Hinsichtlich der Inspektion von Elektroleitungen verweisen die Klägerinnen zutreffend darauf, dass für den Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Veranlassung zur Vornahme derjenigen Überprüfungsmaßnahmen besteht, die ein umsichtiger, verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend erachtet, um andere vor Schäden zu bewahren und dass dafür erforderlich ist, dass sich vorausschauend die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden könnten (vgl. BGH NZM 2008, 927 f.).

  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Der Senat verkennt nicht, dass der Grundsatz, dass den Mieter als Schadensersatzgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Vermieters und deren Kausalität für den durch einen Brand an eingebrachten Sachen des Mieters entstandene Schäden trifft, eine Einschränkung erfährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Gefahrenkreisen und Risikobereichen in Betracht kommt (vgl. Senat NJW-RR 1996, 521).

    Wenn aber offen bleibt, ob die Schadensursache entweder aus dem Verantwortungsbereich des Mieters oder aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters stammt, ist für eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Gefahrenbereichen kein Raum (vgl. auch Senat NJW-RR 1996, 521, 522).

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Die von ihnen zitierten Entscheidungen des für Gewerberaummietsachen zuständigen XII. Zivilsenats des BGH vom 18. Mai 1994 (vgl. BGH NJW 1994, 2019) und vom 22. Oktober 2008 (vgl. BGH NJW 2009, 142) belegen diese Auffassung nicht.
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Ähnliche Grundsätze hatte bereits der in dieser Entscheidung zitierte III. Zivilsenat des BGH ( vgl. BGH NJW 1994, 2096) in seinem Urteil vom 3. März 1994 zu der Frage entwickelt, wer die Beweislast dafür trägt, dass der Brandschaden in einem der Bundeswehr zur Unterbringung von Soldaten überlassenen Gebäude durch diesen Gebrauch verursacht worden ist.
  • BGH, 31.05.1978 - VIII ZR 263/76

    Baumwollballen - § 535 BGB, pVV des Vermieters, Beweislastverteilung (vgl.

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2008 (NJW 2009, 142, 143) zugleich die Fortgeltung der früheren Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH vom 31. Mai 1978 (vgl. NJW 1978, 2197) bekräftigt und auf den entscheidenden Unterschied zu der damaligen Fallgestaltung hingewiesen.
  • BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 164/67

    Schutzpflichten des Vermieters

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Dabei erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auf alle Teile eines Gebäudes, mithin auch auf die in der Obhut von Mitmietern befindlichen Geschäftsräume (vgl. BGH ZMR 1969, 271. NZM 2008, 927).
  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 28/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Vorliegen eines Vertrages

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09
    Das gleiche gilt für die im Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 31. Mai 1978 zur Abgrenzung zitierte Entscheidung desselben Senats vom 16. Oktober 1963 (vgl. BGH NJW 1964, 33).
  • OLG Koblenz, 04.10.2010 - 2 U 950/09

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Tiefkühllagers hinsichtlich

    Der Hinweis der Klägerin, wonach nach der Rspr. des BGH (Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - VersR 2009, 265 = NZM 2008, 927 ) und des OLG Celle (Beschluss vom 18.03.2009 - 2 U 19/09 - NJW-RR 2010, 308 =ZMR 2009, 683 = r+s 2009, 280) bei aufgetretenen Auffälligkeiten eine besonders intensive Verkehrssicherungspflicht bestehe, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - I-2 U 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29381
OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - I-2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,29381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2013 - I-2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,29381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2013 - I-2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,29381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Glasverpackung II

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 Abs. 2; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für Analysesysteme zum Analysieren, Überwachen, Diagnostizieren und/oder Steuern eines Verfahrens zur Herstellung von Glasverpackungsprodukten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches System betreffend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09
    Ihr diesbezügliches Vorbringen im vorliegenden Rechtsstreit sei unvereinbar mit dem Verhalten der Klägerin des vor dem Senat geführten Parallelverfahrens I-2 U 100/07, der aktuell eingetragenen Inhaberin des Klagepatentes, die in dem genannten Parallelverfahren in erster Instanz Ansprüche aus dem Klageschutzrecht für die auch im hiesigen relevante Zeitspanne ab dem 18. Januar 2003 erhoben und behauptet habe, sie habe das Patent von der Klägerin zu 1. erworben.

    Ob das Klagepatent bzw. sein deutscher Anteil wirksam am 12. Februar 2007 auf die aktuell als Inhaberin eingetragene N übertragen worden ist, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, denn die Klägerin zu 2. beansprucht das Klagepatent im vorliegenden Verfahren nur bis zum Zeitpunkt der behaupteten Übertragung, und die N macht im Parallelverfahren I-2 U 100/07 lediglich Ansprüche für die Zeit ihrer Registereintragung geltend, für die sie sich auf deren Indizwirkung berufen kann.

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

    Glasflaschenanalysesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09
    Eine von der Beklagten gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage hatte keinen Erfolg (vgl. Urteile des Bundespatentgerichts vom 8. November 2006, Anlage K 5, und des Bundesgerichtshofes vom 4. Februar 2010- Xa ZR 4/07, Anlage BK16).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09
    Allerdings folgt die Aktivlegitimation der Klägerin zu 1. nicht allein aus dem Registerstand für den hier relevanten Zeitraum, denn die Eintragung im Patentregister wirkt weder rechtsbegründend noch -vernichtend, sondern ihre Legitimationswirkung beschränkt sich auf die Befugnis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Patent (BGH, Urt. v. 7. Mai 2013, X ZR 69/11 - Fräsverfahren, Tz. 53 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 56/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Steuerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09
    Da die Klägerin zu 1. in der Zeit, für die sie Ansprüche aus dem Klagepatent geltend macht, als deren Inhaber im Patentregister eingetragen war, bleibt sie auch nach einer Übertragung und Umschreibung des Patentes befugt, diese Ansprüche im Klagewege durchzusetzen (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 812; Senat, InstGE 12, 261 - Fernsehmenu-Steuerung).
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Rechtsprechung
   BSG, 05.03.2009 - B 2 U 19/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59934
BSG, 05.03.2009 - B 2 U 19/09 B (https://dejure.org/2009,59934)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2009 - B 2 U 19/09 B (https://dejure.org/2009,59934)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2009 - B 2 U 19/09 B (https://dejure.org/2009,59934)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 15.04.2013 - 2 U 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,75179
KG, 15.04.2013 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,75179)
KG, Entscheidung vom 15.04.2013 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,75179)
KG, Entscheidung vom 15. April 2013 - 2 U 19/09 (https://dejure.org/2013,75179)
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