Rechtsprechung
   BSG, 18.06.2015 - B 2 U 2/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18169
BSG, 18.06.2015 - B 2 U 2/15 R (https://dejure.org/2015,18169)
BSG, Entscheidung vom 18.06.2015 - B 2 U 2/15 R (https://dejure.org/2015,18169)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - B 2 U 2/15 R (https://dejure.org/2015,18169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - offensichtliche Unzulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung: Anforderungen gem § 164 Abs 2 S 3 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Notwendiger Inhalt einer Revisionsbegründung; Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    SGG § 164 Abs. 2 S. 3
    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung für Beschäftigte in einem "home office"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unfall im Home Office ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung für Beschäftigte in einem "home office"

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Wie ist das mit dem Unfallversicherungsschutz bei Beschäftigten in einem home office?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Wann liegt im Home Office ein Arbeitsunfall vor?

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Sind Arbeitsnehmer im Home Office gesetzlich Unfall versichert?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 18.06.2015 - B 2 U 2/15 R
    Erforderlich sind Rechtsausführungen, die aus seiner Sicht geeignet sind, zumindest einen der das angefochtene Urteil tragenden Gründe in Frage zu stellen (vgl BSG vom 18.6.2002 - B 2 U 34/01 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22 = NZS 2003, 111 mwN).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 18.06.2015 - B 2 U 2/15 R
    Notwendig ist also, dass der Revisionsführer die Gründe dafür darlegt, dass das LSG sein Urteil auf eine Verletzung von Bundesrecht gestützt habe, und es ist mit rechtlichen Erwägungen aufzuzeigen, dass und weshalb die Rechtsansicht des Tatsachengerichts nicht geteilt wird (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 10).
  • BSG, 25.02.2016 - B 2 U 21/14 R
    Notwendig ist also, dass der Revisionsführer die Gründe dafür darlegt, dass das LSG sein Urteil auf eine Verletzung des Bundesrechts gestützt habe, und es ist mit rechtlichen Erwägungen aufzuzeigen, dass und weshalb die Rechtsansicht des Tatsachengerichts nicht geteilt wird (BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 10; BSG vom 18.6.2015 - B 2 U 2/15 R).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - I-2 U 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,64866
OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - I-2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,64866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2015 - I-2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,64866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - I-2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,64866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 280/14
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - I-2 U 2/15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Neben ihrer Zustellung von Amts wegen muss sie zusätzlich vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner einerseits deutlich zu machen, dass von der erwirkten Eilmaßnahme tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 582; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m.w.N.), ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH, GRUR 2009, a.a.O. - Ordnungsmittelandrohung; BGHZ 112, 356, 359; BVerfG, NJW 1988, 3141).

    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, die erstrittene Eilmaßnahme durchsetzen zu wollen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht artikulieren und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 582; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m.w.N.; zum Ganzen Senat, Urteil vom 20. Januar 2011, I-2 U 92/10, S. 3, 4; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2149 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2003 - 20 W 40/03

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Dementsprechend wurde bisher für erforderlich, aber auch für ausreichend gehalten, dem Verfügungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der dem Verfügungskläger vom Gericht erteilten Ausfertigung zuzustellen (vgl. Senat, a.a.O., Seite 5, Abschnitt 2.a; OLG Düsseldorf [20. ZS], Beschl. vom 22. August 2003 - I-20 W 40/03), und für Beschlussverfügungen hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ausdrücklich die Zustellung einer beglaubigten Abschrift ausreichen lassen (GRUR 2004, 264, 265, r.Sp. unten, Ziff. 4 = NJW 2004, 506, 507 - Euro-Einführungsrabatt), obwohl § 317 Abs. 4 ZPO gemäß § 329 Abs. 1 ZPO auch für Beschlüsse gilt (Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 589 a.E.).

    Demgemäß genügt es, dass der Rechtsanwalt von einer ihm vom Gericht per Telefax übermittelten Ausfertigung eine Kopie fertigt und diese beglaubigt, obwohl ihm der Ausfertigungsvermerk lediglich in Ablichtung zugegangen ist (OLG Düsseldorf [20. ZS], Beschl. vom 22. August 2003, I-20 W 40/03, S. 5).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Neben ihrer Zustellung von Amts wegen muss sie zusätzlich vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner einerseits deutlich zu machen, dass von der erwirkten Eilmaßnahme tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 582; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m.w.N.), ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH, GRUR 2009, a.a.O. - Ordnungsmittelandrohung; BGHZ 112, 356, 359; BVerfG, NJW 1988, 3141).

    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, die erstrittene Eilmaßnahme durchsetzen zu wollen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht artikulieren und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 582; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m.w.N.; zum Ganzen Senat, Urteil vom 20. Januar 2011, I-2 U 92/10, S. 3, 4; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2149 ff.).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Neben ihrer Zustellung von Amts wegen muss sie zusätzlich vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner einerseits deutlich zu machen, dass von der erwirkten Eilmaßnahme tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 582; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m.w.N.), ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH, GRUR 2009, a.a.O. - Ordnungsmittelandrohung; BGHZ 112, 356, 359; BVerfG, NJW 1988, 3141).

    Bei einer Unterlassungsverfügung geschieht dies jedenfalls in der Regel durch eine Zustellung auf Veranlassung des Antragstellers (vgl. BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 15, Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 582).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Die Zustellung der einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb zum Zwecke der Vollziehung soll dem Gläubiger vielmehr eine Möglichkeit  zur Verfügung stellen, dem Schuldner innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO die Absicht zur Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung kundzutun, auch wenn dieser innerhalb dieser Frist dem Verbot nicht zuwiderhandelt (OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. vom 21. April 2015, I-20 U 181/14, Umdruck S. 11 f.).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Dementsprechend wurde bisher für erforderlich, aber auch für ausreichend gehalten, dem Verfügungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der dem Verfügungskläger vom Gericht erteilten Ausfertigung zuzustellen (vgl. Senat, a.a.O., Seite 5, Abschnitt 2.a; OLG Düsseldorf [20. ZS], Beschl. vom 22. August 2003 - I-20 W 40/03), und für Beschlussverfügungen hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ausdrücklich die Zustellung einer beglaubigten Abschrift ausreichen lassen (GRUR 2004, 264, 265, r.Sp. unten, Ziff. 4 = NJW 2004, 506, 507 - Euro-Einführungsrabatt), obwohl § 317 Abs. 4 ZPO gemäß § 329 Abs. 1 ZPO auch für Beschlüsse gilt (Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 589 a.E.).
  • OLG München, 06.02.2013 - 15 U 2848/12

    Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Eine Urteilsverfügung kann gemäß § 195 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 174 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch von Anwalt zu Anwalt durch Übermittlung einer Urteilsablichtung per Telekopie zum Zwecke der Zustellung wirksam vollzogen werden, die nur den gerichtlichen Beglaubigungsvermerk trägt und vom zustellenden Rechtsanwalt nicht noch einmal beglaubigt worden ist (vgl. OLG München, WRP 2013, 674).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Für die Zustellung von Urteilen von Amts wegen verlangte der Bundesgerichtshof (XII. Zivilsenat) bisher, gestützt auf § 317 Abs. 4 ZPO, die Übermittlung einer Ausfertigung und hielt die Übergabe einer beglaubigten Abschrift für nicht ausreichend (NJW 2010, 2519, 2520, Tz. 12 ff.; ebenso OLG Düsseldorf [20. ZS], a.a.O., S. 12).
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Neben ihrer Zustellung von Amts wegen muss sie zusätzlich vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner einerseits deutlich zu machen, dass von der erwirkten Eilmaßnahme tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 582; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m.w.N.), ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH, GRUR 2009, a.a.O. - Ordnungsmittelandrohung; BGHZ 112, 356, 359; BVerfG, NJW 1988, 3141).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15
    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, die erstrittene Eilmaßnahme durchsetzen zu wollen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht artikulieren und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 582; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m.w.N.; zum Ganzen Senat, Urteil vom 20. Januar 2011, I-2 U 92/10, S. 3, 4; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2149 ff.).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 13/08

    Einstweilige Verfügung: Fristgerechte Vollziehung einer mit

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    In der Folge ist auch die Parteizustellung einer beglaubigten Abschrift des Verfügungstitels oder einer vom Rechtsanwalt oder dem Gerichtsvollzieher beglaubigten Abschrift der vom Gericht erteilten beglaubigten Abschrift des Titels zum Normalfall geworden und nicht mehr fehlerhaft (OLG Düsseldorf, 18.05.2015, 2 U 2/15, juris Rn. 7 und 10; OLG Frankfurt, 17.11.2016, 6 U 167/16, juris Rn. 21 (für die Urteilsverfügung - insoweit nicht abgedruckt in CR 2017, 82); OLG München, 14.09.2017, 6 U 1864/17, GRUR 2018, 444, Ls. 1 und juris Rn. 43 (für Urteils- und Beschlussverfügungen); OLG Dresden, 02.05.2018,1 U 1708/17, JurBüro 2018, 310, juris Rn. 25 (für die Beschlussverfügung); Berneke/Schüttpelz, Rn. 588; Harte/Henning/Retzer, § 12, Rn. 532a; Zöller/Feskorn, § 317, Rn. 2, § 329, Rn. 18 und 44).

    Durch die dem vorangehende Vollziehung der einstweiligen Verfügung soll dem Schuldner dagegen zunächst deutlich gemacht werden, dass der Gläubiger seine gerichtlich zuerkannten Rechte auch durchsetzen will (BGH, a.a.O., juris Rn. 24 - Straßenverengung; OLG Düsseldorf, 18.05.2015, 2 U 2/15, juris Rn. 5 und 7).

    Sofern die Vollziehung durch Parteizustellung erfolgt, muss sie nur den für die Zustellung geltenden Bestimmungen entsprechen (OLG Düsseldorf, 18.05.2015, 2 U 2/15, juris Rn. 5 und 9).

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 80/18

    Unterlassung; kreditgefährdende Äußerung; Wiederholungsgefahr; Vollziehung einer

    Zudem soll dem Schuldner deutlich gemacht werden, dass der Gläubiger seine gerichtlich zuerkannten Rechte nunmehr auch durchsetzen will (BGH, Urteil v. 22.10.1992, IX ZR 36/92; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.05.2015, 2 U 2/15; OLG Hamburg, Urteil v. 25.07.2018, 3 U 51/18).
  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Aus der Formulierung des § 928 ZPO ergibt sich gerade nicht zwingend, dass zur fristwahrenden Einleitung der Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO stets das Betreiben der Zwangsvollstreckung erforderlich wäre (so aber OLG Düsseldorf WRP 2015, 764, 766; vgl. jedoch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2015, Az.: I-2 U 2/15 - juris, Rn. 4 ff.).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.02.2015 - B 2 U 2/15 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4695
BSG, 24.02.2015 - B 2 U 2/15 S (https://dejure.org/2015,4695)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2015 - B 2 U 2/15 S (https://dejure.org/2015,4695)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - B 2 U 2/15 S (https://dejure.org/2015,4695)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 24.03.2015 - B 2 U 3/15 S
    Mit Beschluss vom 24.2.2015 (B 2 U 2/15 S) hat der Senat die Beschwerde gegen die Niederschrift des Bayerischen LSG vom 15.1.2015 als unzulässig verworfen und den für das Beschwerdeverfahren gestellten Antrag auf Anwaltsbeiordnung abgelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37373
OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,37373)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2015 - 2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,37373)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2015 - 2 U 2/15 (https://dejure.org/2015,37373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Nichtdurchführung einer Berufung in einem Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Nichtdurchführung einer Berufung in einem Kündigungsschutzprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 = AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Insbesondere steht der Gegner des Vorprozesses nunmehr als Zeuge zur Verfügung (BGH NJW 2005, 3071, 3072).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; BGH NJW 1996, 48, 49).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; BGH NJW 1996, 48, 49).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Unter Umständen ist dem Mandanten durch mehrmalige Nachfrage und Belehrung in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen, welche nachteiligen prozessualen Konsequenzen ansonsten drohen (BGH NJW 1982, 437, 438).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; BGH NJW 1996, 48, 49).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Die Frage, wie der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen, beantwortet sich nach § 287 ZPO, weil es sich um ein Element der haftungsausfüllenden Kausalität handelt (BGH NJW 1993, 734).
  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2015 - 2 U 2/15
    Zwar gilt im Kündigungsschutzprozess für die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung eine zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestuft verteilte Darlegungs- und Beweislast (vergl. BAG, Urteil vom 18.01.1990, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; dazu Krause a.a.O., § 1 KSchG Rn 813 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16639
BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B (https://dejure.org/2015,16639)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B (https://dejure.org/2015,16639)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - B 2 U 2/15 B (https://dejure.org/2015,16639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung; Nichtberücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • rechtsportal.de

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung; Nichtberücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    Sodann ist darzutun, weshalb deren Klärung erforderlich und im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BSG vom 19.4.2012 - B 2 U 348/11 B - juris RdNr 20 mit zahlreichen Nachweisen).

    Hierfür hätte die Klägerin unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vortragen müssen, weshalb das BSG noch keine einschlägigen Entscheidungen getroffen hat oder durch schon vorliegende Urteile die für klärungsbedürftig erachtete Frage nicht oder nicht umfassend beantwortet sein soll (BSG vom 19.4.2012 aaO RdNr 29).

  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    Diesen Anforderungen, deren Verfassungsmäßigkeit das BVerfG bestätigt hat (vgl nur BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 f), genügt die Beschwerdebegründung nicht.
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 2/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung: Schüler

    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    Da die Klägerin die Zulässigkeit der Berücksichtigung unterschiedlicher landesrechtlicher Vorschriften zur Prüfung stellt, war eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Senats vom 4.7.2013 (B 2 U 2/12 R) zu den Auswirkungen landesrechtlicher Besonderheiten auf die gesetzliche Unfallversicherung als zwangsläufige Folge der föderalen Kompetenzverteilung geboten.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 U 5258/13
    Auszug aus BSG, 13.05.2015 - B 2 U 2/15 B
    L 3 U 5258/13 (LSG Baden-Württemberg).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH   

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https://dejure.org/2015,10030
BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH (https://dejure.org/2015,10030)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH (https://dejure.org/2015,10030)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2015 - B 2 U 2/15 BH (https://dejure.org/2015,10030)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH
    Die behauptete Verletzung der Amtsermittlungspflicht liegt zudem nur dann vor, wenn ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt worden ist, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6).
  • BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
    Auszug aus BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH
    "Ohne hinreichende Begründung" ist indes nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG vom 31.7.1975 - 5 BJ 28/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.03.2015 - B 2 U 2/15 BH
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
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