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   OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-2 U 3/14   

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OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - I-2 U 3/14 (https://dejure.org/2014,34830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften bzgl Feststellung einer anspruchsbegründenden Benutzungshandlung

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Warmpressumformung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften, da eine anspruchsbegründende Benutzungshandlung nicht festzustellen ist

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters für ein Werkstück mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften, da eine anspruchsbegründende Benutzungshandlung nicht festzustellen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Es ist daher unerheblich, ob der Anbietende den Gegenstand selbst herstellt oder ob er ihn von dritter Seite bezieht (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 9. Auflage, § 9 Rz. 55).

    Entscheidend ist, ob eine im Inland begangene Handlung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand der Nachfrage Dritter wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59, 62 - MP2-Geräte; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 195).

    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Auch wenn ein Anbieten nicht zwingend voraussetzt, dass der angebotene Gegenstand bereits vorhanden ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke) und es auch nicht darauf ankommt, ob das Anbieten Erfolg hat und es anschließend zu einem Inverkehrbringen der patent- oder gebrauchsmustergemäßen Sache kommt (vgl. BGH, GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker), verdeutlichen sowohl der Rahmen des Vortrages als auch der Inhalt der Präsentation, dass das Ziel des Vortrages nicht das Generieren einer Nachfrage, sondern die Vermittlung von Wissen und der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern des Fachkongresses, zu denen neben den Automobilherstellern etwa auch Vertreter verschiedener Universitäten gehörten (vgl. Anlage rop 19/rop 1), war.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der vorliegende Fall auch nicht mit derjenigen Sachverhaltskonstellation vergleichbar, die der Entscheidung "Kunststoffbügel" (BGH, GRUR 2006, 927) zugrunde gelegen hat.

    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die entsprechende Produktpräsentation nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt kommerzielle Zwecke verfolgt, indem sie für den schutzrechtsverletzenden Gegenstand eine Nachfrage schafft (vgl. BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Auch kommt es für eine Patentverletzung nicht darauf an, ob das Angebot Erfolg hat, es also zu einem Inverkehrbringen führt (Senat, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker; Schulte/Rinken/Kühnen, a.a.O.).

    Auch wenn ein Anbieten nicht zwingend voraussetzt, dass der angebotene Gegenstand bereits vorhanden ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke) und es auch nicht darauf ankommt, ob das Anbieten Erfolg hat und es anschließend zu einem Inverkehrbringen der patent- oder gebrauchsmustergemäßen Sache kommt (vgl. BGH, GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker), verdeutlichen sowohl der Rahmen des Vortrages als auch der Inhalt der Präsentation, dass das Ziel des Vortrages nicht das Generieren einer Nachfrage, sondern die Vermittlung von Wissen und der Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern des Fachkongresses, zu denen neben den Automobilherstellern etwa auch Vertreter verschiedener Universitäten gehörten (vgl. Anlage rop 19/rop 1), war.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Der Bundesgerichtshof hat dort das Vorstellen eines gebrauchsmusterverletzenden Bügels zum Zwecke seiner Aufnahme in die Listung eines Handelshauses als ein Anbieten im Sinne von § 11 GebrMG angesehen, weil das Werben um die Produktlistung eine vorbereitende Handlung war, die das Zustandekommen des späteren Geschäfts über den unter Schutz stehenden Gegenstand auch bei objektiver Betrachtung ermöglichen oder fördern sollte (vgl. auch BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Mittelbare Benutzungshandlungen lösen jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keinen Entschädigungsanspruch - und folglich auch keinen ihn vorbereitenden Rechnungslegungsanspruch - aus (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 848, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe).

    Gleichwohl kann eine Benutzung durch Dritte bis zur bekanntgemachten Erteilung des Klagepatents nicht als rechtswidrig angesehen und unterbunden werden (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 948, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 1989, 411 - Offenend-Spinnmaschine; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 9. Auflage, § 33 Rz. 3).

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Er kommt, gestützt auf §§ 242, 259 BGB, als vorbereitender Hilfsanspruch zum Entschädigungsanspruch nur in Betracht, wenn wenigstens eine den vorzubereitenden Anspruch tragende Benutzungshandlung dargelegt ist, womit auch der Anspruch auf Rechnungslegung mindestens eine nach dem 16. September 2011 begangene Patentbenutzung voraussetzt (vgl. BGHZ 117, 264, 278 f. = GRUR 1992, 612, 616 - Nicola; GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 1378).

    Mittelbare Benutzungshandlungen lösen jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keinen Entschädigungsanspruch - und folglich auch keinen ihn vorbereitenden Rechnungslegungsanspruch - aus (BGHZ 159, 221, 229 = GRUR 2004, 848, 849 f. - Drehzahlermittlung; BGH, GRUR 2006, 570, 574 - extracoronales Geschiebe).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Umfasst sind auch vorbereitende Handlungen, die das Zustandekommen eines späteren Geschäfts über einen unter Schutz stehenden Gegenstand ermöglichen oder fördern sollen, das die Benutzung dieses Gegenstandes einschließt (Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Entscheidend ist, ob eine im Inland begangene Handlung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand der Nachfrage Dritter wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59, 62 - MP2-Geräte; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rz. 195).

  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Ebenso wenig wie das Anbieten im Sinne des PatG ein Angebot im Sinne von § 145 BGB und damit insbesondere die Angabe von Preisen oder weiteren Einzelheiten voraussetzt, ist es erforderlich, dass der Anbietende bevollmächtigt oder beauTgt ist, für den Abschluss von Geschäften über den schutzrechtsverletzenden Gegenstand mit Dritten zu werben (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Senat, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocyler; Senat, InstGE 3, 179, 185 - Simvastatin).

    Es genügen daher auch Handlungen, die vertragsrechtlich als bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten angesehen werden (BGH, GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage 2009, § 33 II. d).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 89/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Elektronenstrahlsystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten grundsätzlich auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20. Dezember 2012, Az.: I-2 U 89/07 - Elektronenstrahl-Therapiergerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14
    Der herangezogene Verfahrensweg dient vielmehr allein dazu, das gebrauchsmustergemäße Erzeugnis zu beschreiben (BGHZ 122, 144, 155 = GRUR 1993, 651; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, BeckRS 2010, 18946 - Patentfähigkeit eines Herstellungsverfahren einer Substanz als Nahrungs-, Körperpflege- und Reinigungsmittel).

    Welche dies sind, ist durch Auslegung der streitgegenständlichen Ansprüche unter Heranziehung der Beschreibung zu ermitteln (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; BGH, Urt. v. 8. Juni 2010, a.a.O.).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 10/08

    Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur seriellen Datenübertragung

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01

    Kupplung für optische Geräte

  • EGMR, 20.01.2015 - 20/13

    MORAS ET AUTRES c. GRÈCE

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende VorbereitungsD1dlung, sondern eine eigenständige Benutzungsart neben diesen D1dlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20.12.2012, Az.: I-2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856; Urt. v. 30.10.2014, Az. I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17, BeckRS 2018, 23974).

    Er umfasst jede im Inland begangene D1dlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2014, Az. I-2 U 42/13 = BeckRS 2014, 05732; Urt. v. 27.03.2014, Az.: I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067; Urt. v. 30.10.2014, Az.: I-2 U 3/14 = BeckRS 2014, 21755; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17, BeckRS 2018, 23974; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 266; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 9 Rz. 61).

    Es genügen daher auch D1dlungen, die vertragsrechtlich als bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten angesehen werden (BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2014, Az.: I-15 U 19/14 = BeckRS 2014, 16067; Urt. v. 30.10.2014, Az.: I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755), ohne dass es bereits einer Lieferbereitschaft oder -fähigkeit bedarf (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.06.2015, Az.: I-2 U 64/14 = GRUR-RS 2015, 18679 - Verbindungsstück; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    aa) Das Anbieten ist nicht nur eine dem Herstellen, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen vorausgehende Vorbereitungshandlung, sondern eine eigenstände Benutzungsart neben diesen Handlungen, die selbstständig zu beurteilen und für sich allein anspruchsbegründend ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; GRUR 2007, 221, 222 - Simvastin; Senat, GRUR 2004, 417, 419 - Cholesterinspiegelsenker; Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14, BeckRS 2014, 21755).

    Es ist daher unerheblich, ob der Anbietende den Gegenstand selbst herstellt oder ob er ihn von dritter Seite bezieht (BGH, GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14).

    Nach geltendem Recht ist Voraussetzung für ein Anbieten auch nicht das tatsächliche Bestehen einer Herstellungs- und/oder Lieferbereitschaft des Anbietenden (BGH, GRUR 2003, 1031, 1032 - Kupplung für elektrische Geräte; Senat, InstGE 2, 125 128 f. - Kamerakupplung II; Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 89/07; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59 - MP2-Geräte).

    Auch kommt es für eine Patentverletzung nicht darauf an, ob das Angebot Erfolg hat, es also zu einem Inverkehrbringen führt (Senat, GRUR 2004, 417, 418 - Cholesterinspiegelsenker; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14).

    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert darauf gerichtet ist, das beworbene Erzeugnis der Nachfrage wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitzustellen (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; Senat, Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; Urt. v. 13.02.2014 - I-2 U 42/13; BeckRS 2014, 05732).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Ein Anbieten eines Verfahrens liegt (auch) vor, wenn jemand einem Anderen die Anwendung des Verfahrens dergestalt in Aussicht stellt, dass sie durch den Anbietenden selbst vorgenommen oder veranlasst werden soll (vgl. Senat, Urt. v. 15.05.2014 - I-2 U 74/13; Urt. v. 30.10.2014 - I-2 U 3/14; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 52; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rn. 94; Schulte/Rinken, a.a.O., § 9 Rn. 87; Kühnen, a.a.O., Kap. A Rn. 326).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14   

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OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14 (https://dejure.org/2019,22261)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2019 - 2 U 3/14 (https://dejure.org/2019,22261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 240 S 1 ZPO, § 767 Abs 1 ZPO, § 85 InsO, § 179 Abs 2 InsO, § 180 Abs 2 InsO
    Schadenersatzpflicht wegen Nicht-Verhinderung einer rechtswidrigen Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Nach Beendigung der Vereinbarung über die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit vom 25.2.1994 jedenfalls aufgrund der wechselseitig erklärten Kündigungen dieses Vertrages (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1423 ff.) besteht ein vertraglicher Anspruch des Beklagten auf Nutzungsentschädigung gemäß § 13 des Dienstbarkeitsvertrages nicht mehr.

    Die wechselseitigen Kündigungserklärungen der Schuldnerin vom 21.4.2010 und des Beklagten vom 25.8.2010 waren - unabhängig von der etwaigen Wirksamkeit einer dieser oder der zuvor erklärten Kündigungen - jedenfalls in einen Aufhebungsvertrag umzudeuten, da beide Vertragsparteien nach ihren Äußerungen das Vertragsverhältnis als beendet ansahen (§ 140 BGB; vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1423 ff.).

    Bei der Vereinbarung vom 25.2.1994 handelt es sich allein um eine Dienstbarkeitsvereinbarung (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1423 ff.).

    Da die Vertragsparteien die Rechtsfolgen einer Weiternutzung des Golfplatzes im Falle einer Vertragsbeendigung nicht vertraglich geregelt haben, bleiben diese den gesetzlichen Vorschriften über die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung überlassen mit der Folge, dass der Beklagte die eingeräumte Dienstbarkeit nach diesen Vorschriften kondizieren konnte (§ 812 Abs. 1 S. 2 BGB; vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1423 ff.; Palandt/Herrler, BGB, 78. Aufl. 2019, § 1018, Rdnr. 33).

    Er stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar (vgl. BGH, MDR 2016, 512 f.; NJW-RR 2014, 1423 ff.; NJW-RR 1999, 376 f.; Palandt/Herrler, a.a.O., § 1018, Rdnr. 33).

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände sowie der obigen Ausführungen zu den Vertragsverletzungen des Beklagten führt eine Abwägung der beiderseitigen Vertragsverstöße und der sonstigen Umstände im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung für die Schuldnerin gemäß § 8 Abs. 2 des Dienstbarkeitsvertrages, den entschädigungslosen Verlust sämtlicher Investitionen bereits nach einer verhältnismäßig kurzen Vertragsdauer, zu der Wertung, dass das eigene vertragswidrige Verhalten des Beklagten der nachfolgenden Geltendmachung eines Kündigungsrechts durch ihn wegen einer möglichen Vollstreckungsvereitelung entgegensteht (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1423ff. m.w.N.).

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Vielmehr traf beide Parteien des Vertragsverhältnisses nach den getroffenen Absprachen im Sinne eines Vorvertrages die Verpflichtung, am Zustandekommen des beabsichtigten Vertrages mitzuwirken (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, 1817 f.; NJW 2002, 3016 ff.; NJW-RR 1993, 139 ff.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 808).

    Zum wesentlichen Inhalt eines gewerblichen Miet- bzw. Pachtvertrages gehören das Mietobjekt, die Mietdauer und der Mietzins (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 139 ff.).

    Dabei steht fest, dass sich die X über das auf die vertragliche Leistung gerichtete Erfüllungsverlangen der Schuldnerin, die an der langfristigen Nutzung des Clubhauses festhalten wollte, klar war und ohne Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen für die Schuldnerin ihre Weigerung zum Ausdruck brachte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 139 ff.).

  • BGH, 07.03.2007 - XII ZR 40/05

    Anforderungen an die Form eines Vorvertrages über ein langfristiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Vielmehr traf beide Parteien des Vertragsverhältnisses nach den getroffenen Absprachen im Sinne eines Vorvertrages die Verpflichtung, am Zustandekommen des beabsichtigten Vertrages mitzuwirken (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, 1817 f.; NJW 2002, 3016 ff.; NJW-RR 1993, 139 ff.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 808).

    Denn ein Vorvertrag unterliegt diesen Formerfordernissen nicht (vgl. BGH, NJW 2007, 1817 f. m.w.N.), insbesondere da er auch nicht gemäß § 566 BGB auf einen Erwerber überginge (vgl. BGH, NJW 1962, 1388 ff.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Einf. V. § 535, Rdnr. 4).

    Durch die unberechtigte Kündigung des Nutzungsverhältnisses über das Clubhaus und die hierin liegende Weigerung einen endgültigen Pachtvertrag abzuschließen, verletzte die X gegenüber der Schuldnerin ihre Pflicht zur Mitwirkung am Zustandekommen des endgültigen Pachtvertrages und ihre vertragliche Nebenpflicht, alles zu unterlassen, was dem Abschluss des Hauptvertrages entgegenstehen könnte (vgl. BGH, NJW 2007, 1817 ff.).

  • BGH, 10.05.2016 - XI ZR 46/14

    Befugnis des Klägers zur Aufnahme eines durch die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Die von dem Kläger begehrte Feststellung ist durch die Aufnahme des Rechtsstreits durch ihn zu betreiben, da der Rechtsstreit über die bestrittene Forderung mit dem vorliegenden Verfahren bereits anhängig ist (§ 180 Abs. 2 InsO; vgl. BGH, NJW-RR 2016, 889 f.; NJW-RR 2014, 1270 ff., jeweils m.w.N.; zur Befugnis auch des Gläubigers zur Aufnahme vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1270 ff.; NJW 2012, 3725 ff. m.w.N.).

    Bei der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 889 f.; siehe auch BGH, NJW-RR 2009, 60 ff.; NJW 1973, 2065).

    Für die Einordnung als Aktivprozeß im Sinne von § 85 InsO kommt es nicht auf die Parteirolle des Schuldners, sondern auf das materielle Begehren an, also darauf, ob ein Vermögensrecht für den Schuldner und damit zugunsten der späteren Teilungsmasse in Anspruchs genommen wird (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 889 f. m.w.N.).

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Die Vereinbarung des Beklagten und der Schuldnerin, die Dienstbarkeit zu bestellen, ist mit der Eintragung der Dienstbarkeit erfüllt worden und rechtfertigt deren Fortbestand (vgl. hierzu auch BGH, NJW-RR 1999, 376 f.; WM 1968, 775 f.).

    Er stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar (vgl. BGH, MDR 2016, 512 f.; NJW-RR 2014, 1423 ff.; NJW-RR 1999, 376 f.; Palandt/Herrler, a.a.O., § 1018, Rdnr. 33).

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Der Schuldnerin stehen gegen den Beklagten als Eigentümer und Erbbauberechtigten des Golfplatzgeländes infolge der vorzeitigen Beendigung des an sich bis zum 31.12.2043 andauernden Vertragsverhältnisses über die zu ihren Gunsten bestellte beschränkte persönliche Dienstbarkeit ein Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung wegen der von ihr auf das Golfplatzgelände geleisteten wertsteigernden Investitionen in den Golfplatz, über welche der Beklagte als Eigentümer und Erbbauberechtigter infolge der vorzeitigen Beendigung des Dienstbarkeitsverhältnisses bereits im Jahre 2010 und der Rückgabe des Golfplatzgeländes bereits Ende 2012 erheblich vor dem vereinbarten Termin am 1.1.2044 verfügen kann, in Höhe von jedenfalls 53.445,- ? zu (§ 812 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, NJW-RR 2010, 86 f. m.w.N.).

    Der Schuldnerin steht gegen den Beklagten damit ein Bereicherungsanspruch zu, den der Kläger erstrangig zur Aufrechnung gestellt hat, weil der Beklagte vorzeitig, nämlich infolge seiner Kündigung vom 25.8.2010 bereits Ende 2012 und nicht erst nach Ablauf der vertraglich vorgesehener Dauer der Einräumung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit mit dem 31.12.2043 den Golfplatz zurückerhalten hat und er daher in den Genuss der wertsteigernden Investitionen der Schuldnerin in das Golfplatzgelände gekommen ist (§ 812 Abs. 1 BGB; vgl. BGH NJW-RR 2010, 86 f.; NJW-RR 2006, 294 ff.).

  • OLG Koblenz, 18.07.1997 - 10 U 1238/96

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung (pVV) eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Vielmehr traf beide Parteien des Vertragsverhältnisses nach den getroffenen Absprachen im Sinne eines Vorvertrages die Verpflichtung, am Zustandekommen des beabsichtigten Vertrages mitzuwirken (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, 1817 f.; NJW 2002, 3016 ff.; NJW-RR 1993, 139 ff.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 808).

    Der X stand ein etwaiges Rücktrittsrecht von dem auf die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gerichteten Vorvertrag nicht zu (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 808).

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Der Schuldnerin steht gegen den Beklagten damit ein Bereicherungsanspruch zu, den der Kläger erstrangig zur Aufrechnung gestellt hat, weil der Beklagte vorzeitig, nämlich infolge seiner Kündigung vom 25.8.2010 bereits Ende 2012 und nicht erst nach Ablauf der vertraglich vorgesehener Dauer der Einräumung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit mit dem 31.12.2043 den Golfplatz zurückerhalten hat und er daher in den Genuss der wertsteigernden Investitionen der Schuldnerin in das Golfplatzgelände gekommen ist (§ 812 Abs. 1 BGB; vgl. BGH NJW-RR 2010, 86 f.; NJW-RR 2006, 294 ff.).

    Der Umfang der Bereicherung richtet sich nicht nach der Höhe der Aufwendungen der Schuldnerin und besteht auch nicht im Zeitwert der Investitionen oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjekts bei Rückgabe oder zu einem früheren Zeitpunkt, sondern allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Beklagte als Eigentümer und Erbbauberechtigter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Verpachtung zu einem höheren Pachtzins realisieren kann (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 294 ff. m.w.N.).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Der erklärte Vorbehalt sollte lediglich die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, da die vertragliche Situation bezüglich der Pachtgegenstände Clubhaus und Golfplatz ungeklärt sei und nicht durch vorbehaltlose Pachtzahlungen ein nicht bestehender Vertragszustand anerkannt werden sollte (vgl. BGH, NJW 2007, 1269 ff.; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 362, Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 2 U 3/14
    Er stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar (vgl. BGH, MDR 2016, 512 f.; NJW-RR 2014, 1423 ff.; NJW-RR 1999, 376 f.; Palandt/Herrler, a.a.O., § 1018, Rdnr. 33).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76

    Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises

  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00

    Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

  • KG, 09.01.2014 - 8 W 85/13

    Wegfall der Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung

  • BGH, 14.08.2008 - VII ZB 3/08

    Unterbrechung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage durch Insolvenz

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

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Rechtsprechung
   BSG, 18.03.2015 - B 2 U 3/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4655
BSG, 18.03.2015 - B 2 U 3/14 R (https://dejure.org/2015,4655)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2015 - B 2 U 3/14 R (https://dejure.org/2015,4655)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2015 - B 2 U 3/14 R (https://dejure.org/2015,4655)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2015 - L 6 U 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Beschwer - Abweisung

    Der Anwendungsbereich von § 140 SGG ist nur eröffnet, wenn mit einer gerichtlichen Entscheidung ein erhobener Anspruch versehentlich ganz oder teilweise übergangen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/8 RV 181/57 -, juris, Rz. 15 m. w. N.; BSG, Terminbericht Nr. 10/15 vom 19. März 2015, Ziff. 1 zu B 2 U 3/14 R, im Internet unter "www.bundessozialgericht.de").
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 3058/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Rechtsbeschwer -

    Der Anwendungsbereich dieser Norm ist nur eröffnet, wenn mit einer gerichtlichen Entscheidung ein erhobener Anspruch versehentlich ganz oder teilweise übergangen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/8 RV 181/57 -, juris, Rz. 15 m. w. N.; BSG, Terminbericht Nr. 10/15 vom 19. März 2015, Ziff. 1 zu B 2 U 3/14 R, im Internet unter "http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/termine.py?Gericht=bsg&Art=tm").
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 1017/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - genereller

    Da das SG eine Entscheidung über diese im Tatbestand seines Urteils ausdrücklich erwähnte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage offenbar versehentlich im Tenor, auch unter Heranziehung der Gründe seiner Entscheidung, nicht getroffen hat, wäre nur ein Antrag der Klägerin auf Urteilsergänzung gemäß § 140 SGG in Betracht gekommen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/8 RV 181/57 -, juris, Rz. 15 m. w. N.; BSG, Terminbericht Nr. 10/15 vom 19. März 2015, Ziff. 1 zu B 2 U 3/14 R, im Internet unter "www.bundessozialgericht.de"; Senatsurteil vom 21. Februar 2013 - L 6 VG 3324/12 -, juris, Rz. 31 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 4031/14
    Der Anwendungsbereich von § 140 SGG ist nur eröffnet, wenn mit einer gerichtlichen Entscheidung ein erhobener Anspruch versehentlich ganz oder teilweise übergangen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/8 RV 181/57 -, juris, Rz. 15 m. w. N.; BSG, Terminbericht Nr. 10/15 vom 19. März 2015, Ziff. 1 zu B 2 U 3/14 R, im Internet unter "www.bundessozialgericht.de").
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2014 - B 2 U 3/14 S   

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https://dejure.org/2014,26956
BSG, 21.08.2014 - B 2 U 3/14 S (https://dejure.org/2014,26956)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2014 - B 2 U 3/14 S (https://dejure.org/2014,26956)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2014 - B 2 U 3/14 S (https://dejure.org/2014,26956)
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Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16090
BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 BH (https://dejure.org/2014,16090)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2014 - B 2 U 3/14 BH (https://dejure.org/2014,16090)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - B 2 U 3/14 BH (https://dejure.org/2014,16090)
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   BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33630
BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 B (https://dejure.org/2014,33630)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2014 - B 2 U 3/14 B (https://dejure.org/2014,33630)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - B 2 U 3/14 B (https://dejure.org/2014,33630)
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Verfahrensgang

  • SG Lübeck - S 20 U 110/08
  • LSG Schleswig-Holstein - L 8 U 45/11
  • BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 26.05.2014 - B 2 U 3/14 B
    2 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensweise vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 U 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,68893
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 U 3/14 (https://dejure.org/2015,68893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - L 2 U 3/14 (https://dejure.org/2015,68893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - L 2 U 3/14 (https://dejure.org/2015,68893)
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