Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 13.03.2014 | OLG Stuttgart, 23.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - I-2 U 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3828
OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - I-2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2014 - I-2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2014 - I-2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,3828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berechtigungsanfrage oder (unberechtigte) Abmahnung?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auf offensichtlich nicht schutzfähigem Gebrauchsmuster basierende Abmahnung kann Schadensersatzpflicht begründen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann eine Berechtigungsanfrage eine Abmahnung und keine Berechtigungsanfrage ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 1/12

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13
    Die Entscheidung darüber, ob ein Unterlassungsbegehren gestellt wird oder nicht, hat die Beklagte damit nicht einer späteren, erst noch zu treffenden Entscheidung vorbehalten, wie dies der Fall wäre, wenn, sollte die Frist zur Stellungnahme auf das Aufforderungsschreiben versäumt werden, lediglich mit der Einschaltung von Patentanwältin gedroht würde oder die Möglichkeit aufgezeigt würde, gerichtliche Schritte einzuleiten (Senat, Urteil vom 29.03.2012 - I-2 U 1/12).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13
    Ob eine Abmahnung - oder bloß eine grundsätzlich nicht anspruchsbegründende Berechtigungsanfrage - vorliegt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob an den Adressaten ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsverlangen gerichtet wird (BGH, GRUR 2011, 995 - Besonderer Mechanismus).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13
    Anspruchsberechtigt ist auch der Lieferant, dessen Abnehmer - rechtswidrig und schuldhaft - abgemahnt werden (BGH, GRUR 2006, 433 - unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13
    In einer solchen Situation wird die Kostenerstattungspflicht in der Rechtsprechung unter besondere Voraussetzungen gestellt, weil der zu Unrecht Abgemahnte (auch zur Vermeidung der Kostenfolge aus § 93 ZPO) grundsätzlich nicht gehalten ist, vor Erhebung einer negativen Feststellungsklage eine Gegenabmahnung auszusprechen, weshalb eine solche prinzipiell auch nicht dem mutmaßlichen Willen und dem Interesse des Abmahnenden entspricht (BGH, GRUR 2004, 790 - Gegenabmahnung).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Der Verwarnende muss alles ihm billigerweise Zumutbare getan haben, um zu einer objektiv richtigen Beurteilung der Schutzrechtslage zu gelangen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.3.2014 - I-2 U 90/13, Rn. 42, juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.180a).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

    Die Verwarnung ist schon dann widerrechtlich, wenn sie - was bei Fehlen einer ausdrücklichen Einbeziehung von Unteransprüchen aus Sicht des Empfängers regelmäßig anzunehmen ist - auf den Hauptanspruch bezogen ist und das Gebrauchsmuster jedenfalls mit diesem Schutzumfang nicht schutzfähig ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 14, 315 - Bestattungsbehältnis; Benkard PatG/Grabinski/Zülch, 11. Aufl. 2015, GebrMG § 24 Rn. 15; weitergehend wohl LG München I, GRUR-RS 2001, 31805 Rn. 53, wonach es für eine bereits formale Rechtswidrigkeit spricht, wenn das Streitgebrauchsmuster in einer eingeschränkten Fassung geltend macht, wird während es womöglich gegenüber A die eingetragenen Fassung geltend gemacht wurde).

    Die Rechtmäßigkeit der Verwarnung setzt also - im Unterscheid zur patentrechtlichen Abmahnung - zusätzlich die Feststellung der Schutzfähigkeit des Gegenstands des Gebrauchsmusters voraus (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 315; Keukenschrijver in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. 2020, § 24 Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14

    Betrugspräventionssoftware

    Die Entscheidung darüber, ob ein Unterlassungsbegehren gestellt wird oder nicht, darf somit nicht einer späteren, erst noch zu treffenden Entscheidung vorbehalten sein (Senat, Urteil vom 6. März 2014, Az.: I-2 U 90/13).

    Ob das durch die Beklagte zu 1) versandte Schreiben bei G, wie die Klägerin behauptet, für eine immense Verunsicherung gesorgt und die Vermarktungsaktivitäten im Rahmen der Partnerschaft mit der Klägerin nachhaltig beeinträchtigt hat, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Schreibens schon aus Rechtsgründen unerheblich, weil es insoweit auf die verständige Sicht des Empfängerhorizonts ankommt (vgl. Senat, Urt. v. 6. März 2014, Az.: I-2 U 90/13).

  • LG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4a O 3/18

    Teilanerkenntnis- und Schlussurteil

    Wendet sich der Hersteller nach mindestens einer Abnehmerverwarnung an den Verwarner mittels einer Gegenabmahnung und geht es ihm dabei erkennbar darum, eine vom Verwarner offenbar ins Auge gefasste flächendeckende Abmahnaktion zu unterbinden, so ist der Gegenstandswert entsprechend zu erhöhen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 315 - Bestattungsgefäß).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,60936
OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,60936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,60936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2014,60936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,60936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Werbung für Aktionsware; Anforderung an die Angemessenheit einer Warenbevorratung bei einer beworbenen Verkaufsaktion; Wirksamkeit des Ausschlusses einer Wiederholungsgefahr durch Angabe einer Mindestvorratsmenge in einer Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Werbung mit unlauteren Werbemaßnahmen durch Lockangebote im Werbeprospekt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 3 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsrecht: Werbung für Aktionsware; Anforderung an die Angemessenheit einer Warenbevorratung bei einer beworbenen Verkaufsaktion; Wirksamkeit des Ausschlusses einer Wiederholungsgefahr durch Angabe einer Mindestvorratsmenge in einer Unterlassungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Er verteidigt das angegriffene Urteil unter Hinweis auf die vom Landgericht zitierte Rechtsprechung, insbesondere diejenige des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen I ZR 183/09:.

    Denn nach dieser Vorschrift stellte es eine irreführende Werbung dar, wenn für eine Ware geworben wurde, die nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340, Rn. 18 = WRP 2011, 459 - Irische Butter).

    Jedoch statuiert Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG in seinem Satz 2, wie früher schon § 5 Abs. 5 S. 2 UWG 2004, davon abweichend eine Nachweisobliegenheit des Werbenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, MDR 2011, 377, bei juris Rz. 21 ff. - Irische Butter): Reicht die Bevorratung, wie vorliegend, kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit seiner Bevorratung nachzuweisen.

    Denn die diesbezüglich uneingeschränkte Werbung, wie sie vorliegend zu beurteilen ist, weckt beim Verbraucher die Erwartung, dass er die angebotene Ware in allen Verkaufsstellen des Werbenden erhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340, Rn. 18 = WRP 2011, 459 - Irische Butter).

    Ein solcher aufklärender Hinweis muss daher klar formuliert, leicht lesbar und gut erkennbar sein (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340, Rn. 26, m.w.N. = WRP 2011, 459 - Irische Butter).

    Der Unterschied der hier zu beurteilenden Formulierung, aus dem die Beklagten ableiten, es werde dem Verbraucher klar, dass die Ware im Laufe des ersten Tages vergriffen sein könne, zu der in jenem Revisionsverfahren I ZR 183/09 vom Bundesgerichtshof für unzureichend erkannten ist für den Verbraucher im Lichte des Normzwecks unerheblich.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Gleichwohl wird aus dem Parteivorbringen, welches für die Auslegung eines Klageantrages mit heranzuziehen ist (BGHZ 194, 314, bei juris Rz. 27 - Biomineralwasser), hinreichend klar, welches Verhalten der Kläger durch seine Klage tatsächlich unterbinden will.

    Vorliegend verfolgt der Kläger, indem er insgesamt vier verschiedene Anträge gestellt hat, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Streitgegenstand in Wettbewerbssachen (vgl. BGHZ 194, 314, bei juris Rz. 18 ff., - Biomineralwasser) vier verschiedene Streitgegenstände, davon zwei gegen jede der Beklagten.

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Erst auf einen schlüssigen Vortrag des Klägers zu den Tatbestandsvoraussetzungen des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs aus Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG sind die Beklagten gehalten, ihrerseits nach § 138 Abs. 2 ZPO Vortrag zu halten (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475, bei juris Rz, 23 - Matratzen).

    Ohne Weiteres kann der Werbende eine Irreführung dadurch ausschließen, dass er in der Werbung die konkrete Warenmenge angibt oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 128/10, GRUR-RR 2012, 475, bei juris Rz, 20, m.w.N. - Matratzen).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, m.w.N.), Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln werde, endet im Allgemeinen nur - und so auch im Streitfall - durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, weil die begangene rechtswidrige Handlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass der Rechtsverletzer nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzeugend dartun kann, dass er die entsprechende Handlung nicht wiederholen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel; ferner BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, GRUR 2013, 638, Rn. 58 - Völkl, m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 10 Rn. 21, m.w.N.; zum insoweit gleich laufenden Deliktsrecht BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, MDR 2014, 45, bei juris Rz. 26).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, m.w.N.), Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln werde, endet im Allgemeinen nur - und so auch im Streitfall - durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, weil die begangene rechtswidrige Handlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass der Rechtsverletzer nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzeugend dartun kann, dass er die entsprechende Handlung nicht wiederholen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel; ferner BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, GRUR 2013, 638, Rn. 58 - Völkl, m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 10 Rn. 21, m.w.N.; zum insoweit gleich laufenden Deliktsrecht BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, MDR 2014, 45, bei juris Rz. 26).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, m.w.N.), Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln werde, endet im Allgemeinen nur - und so auch im Streitfall - durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, weil die begangene rechtswidrige Handlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass der Rechtsverletzer nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzeugend dartun kann, dass er die entsprechende Handlung nicht wiederholen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel; ferner BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, GRUR 2013, 638, Rn. 58 - Völkl, m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 10 Rn. 21, m.w.N.; zum insoweit gleich laufenden Deliktsrecht BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, MDR 2014, 45, bei juris Rz. 26).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, m.w.N.), Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln werde, endet im Allgemeinen nur - und so auch im Streitfall - durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, weil die begangene rechtswidrige Handlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass der Rechtsverletzer nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzeugend dartun kann, dass er die entsprechende Handlung nicht wiederholen werde (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel; ferner BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638, GRUR 2013, 638, Rn. 58 - Völkl, m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 10 Rn. 21, m.w.N.; zum insoweit gleich laufenden Deliktsrecht BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, MDR 2014, 45, bei juris Rz. 26).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Das Gericht muss anhand des Parteivortrags beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind, sofern die Behauptung zutrifft (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - III ZR 66/12, MDR 2013, 216, bei juris Rz. 10, m.w.N.).
  • LG Berlin, 01.03.2012 - 91 O 27/11

    Bevorratungspflicht auch bei "Internet-Blitz-Aktion"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Soweit das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 01. März 2012 - 91 O 27/11, MMR 2012, 378, bei juris Rz. 25, u.H. auf Köhler/Bornkamm, UWG, 29.Aufl., Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 5.5 und § 5 Rn. 8.13 f.) annimmt, der Werbende müsse darlegen, dass er keine Anhaltspunkte dafür gehabt habe, dass die Ware nicht ausreichen werde, verkehrt es das positive Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit in ein negatives.
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 90/13
    Letztlich hält aber auch das Landgericht Berlin es für ausreichend, wenn der Unternehmer darlegt, er habe angemessen disponiert, der Vorrat habe aber wegen einer unerwartet hohen Nachfrage nicht für mindestens zwei Tage gereicht (LG Berlin, a.a.O., u.H. auf BGH, GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; BGH, GRUR 1989, 609, 610 - Fotoapparate).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

  • LG Duisburg, 06.12.2016 - 22 O 40/16

    Wettbewerbswidrige Werbung durch Aldi Süd - Lockangebot für Küchenmaschine die

    Bei Unterschreitung dieses Zeitraums ist es zur Widerlegung dieser Vermutung dann Sache des Werbenden, den Nachweis für die eine geringere Vorratshaltung rechtfertigenden Gründe zu führen (Ohly/Sotznitzer/Sotznitzer, UWG, 7. Aufl. 2016, Anhang (zu & 3 Abs. 3), Rn. 17), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Verkehr es bei einer einschränkungslos angebotenen Ware regelmäßig erwartet, dass sie in allen Filialen des Unternehmens in ausreichender Menge erworben werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014, Az. 2U 90/13, BeckRS 2016, 04133, Rn. 53; Ohly/Sotznitzer/Sotznitzer,.

    Eine Annahme, durch die regelmäßige Werbung mehrerer Discounter hätten sich Verbraucher derart an die Gegebenheiten der kurzzeitigen Aktionsverkäufe gewöhnt, dass ihnen ohnehin bekannt sei, dass bei den dort angebotenen Waren mit Vorratsengpässen zu rechnen sei, widerspräche im Übrigen ersichtlich der vom Gesetzgeber statuierten Regelerwartung des Verbrauchers und damit dem Verbraucherleitbild, das Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG vorgibt, in dem der Verbraucher als diesbezüglich informationsbedürftig angesehen wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014, Az.: 2 U 90/13, BeckRS 2016, 04133, Rn. 64).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2017 - 2 U 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102558
OLG Stuttgart, 23.02.2017 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2017,102558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2017 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2017,102558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 2 U 90/13 (https://dejure.org/2017,102558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,102558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht