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   OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-20 U 1/11   

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https://dejure.org/2011,28280
OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-20 U 1/11 (https://dejure.org/2011,28280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2011 - I-20 U 1/11 (https://dejure.org/2011,28280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - I-20 U 1/11 (https://dejure.org/2011,28280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer Exclusivitätsvereinbarung in einer Vertriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des § 12 Abs. 2 UWG bei Kennzeichenverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer Exclusivitätsvereinbarung in einer Vertriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des § 12 Abs. 2 UWG bei Kennzeichenverletzungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung hinfällig bei fehlender Marktbeobachtung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 146
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11
    Der Gesetzgeber hat die die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

    Dies hindert das Gericht jedoch nicht, die Erfolgsaussicht eines anhängigen Löschungsantrages in die Prüfung der Dringlichkeit einer Rechtsverfolgung einzubeziehen (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11
    Derartige Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen anmeldet (BGH, GRUR 2009, 780 Tz. 13 - Ivadal).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05

    audison

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11
    Der Markeninhaber soll auf diese Weise vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter geschützt werden, der sich eine Marke eigenmächtig aneignet, die der Geschäftsherr - regelmäßig im Ausland - früher für sich in Anspruch genommen hat und die für den Agenten typischerweise gerade erst durch die Übernahme der Vertretung von Interesse ist (BGH, GRUR 2008, 611 Tz. 20 - audison).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    a) Soweit sich die Antragstellerin auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG stützt und dazu eine Reihe von älteren Entscheidungen des Senats zitiert (so z. B. GRUR-RR 2002, 309, 310 - Zerowatt), neigt der Senat mittlerweile - in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung im Vordringen begriffener Auffassung - dazu, die analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht abzulehnen (Senat, MMR 2013, 43, 44 - proconcept-werbung.de; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 1096; OLG München, GRUR 2007, 174 - Wettenvermittlung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 3.14; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 19 ff.; zweifelnd Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 194 ff.; a. A. z. B. KG, KGR 2008, 551).

    Das Interesse des Antragstellers muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre des Antragsgegners auf Grund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky).

  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Das Interesse des Antragstellers muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre des Antragsgegners auf Grund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist insbesondere zu fragen, welche Folgen beim Antragsteller aus der Rechtsverletzung bis zum Erlass einer Entscheidung in der Hauptsache erwachsen, ob diese Nachteile nachträglich angemessen kompensiert werden können und wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (Voß, in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl. 2015, § 940 ZPO Rn. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Juni 2011 - I-20 U 1/11, Rn. 20 - E-Sky).
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