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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.2014 - I-20 U 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51514
OLG Hamm, 04.07.2014 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2014,51514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2014 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2014,51514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2014,51514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 08 § 4 Abs. 3 a
    Für die Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung kommt es bei einem Rechtsstreit über Versicherungsleistungen auf den Zeitpunkt des Leistungsantrags an

  • rechtsportal.de

    ARB § 4 Abs. 3 lit. a
    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsantrag an Versicherung vor Versicherungsbeginn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 10 W 146/01

    Rechtsschutzversicherung - Aktivprozess - Verstoß des Versicherungsnehmers -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14
    Dies ist bei einer Schadenanzeige bzw. einem Leistungsantrag eines Versicherungsnehmers zu bejahen, weil damit der streitgegenständliche Versicherungsanspruch gelten gemacht und ein konkretes Konfliktpotential geschaffen wird (Prölls/Martin/Armbrüster, VVG 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008, Rn. 138; Harbauer aaO, Rn. 74; OLG Hamm, VersR 2001, 712, Juris-Rn. 10; VersR 1992, 734, Juris-Rn. 11OLG Koblenz, NVersZ 2002, 191, Juris-Rn. 6).
  • OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 123/91

    Unerkannte Unwirksamkeit einer Staffelmietzinsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14
    Dies ist bei einer Schadenanzeige bzw. einem Leistungsantrag eines Versicherungsnehmers zu bejahen, weil damit der streitgegenständliche Versicherungsanspruch gelten gemacht und ein konkretes Konfliktpotential geschaffen wird (Prölls/Martin/Armbrüster, VVG 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008, Rn. 138; Harbauer aaO, Rn. 74; OLG Hamm, VersR 2001, 712, Juris-Rn. 10; VersR 1992, 734, Juris-Rn. 11OLG Koblenz, NVersZ 2002, 191, Juris-Rn. 6).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14
    Dies ist für den Vortrag des vom Versicherungsnehmer darzustellenden Tatsachenkerns unzureichend (vgl. BGH, VersR 2009, 109, Juris-Rn. 19).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12

    Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14
    Soweit der Kläger auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit des vom Kläger behaupteten Rechtsverstoßes verweist, bestätigt das in Bezug genommenen Urteil des BGH, dass es maßgeblich auf den Umstand ankommt, der den späteren Rechtskonflikt vorprogrammierte (BGH, VersR 2013, 899, Juris-Rn. 16).
  • OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99

    Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14
    Dies ist bei einer Schadenanzeige bzw. einem Leistungsantrag eines Versicherungsnehmers zu bejahen, weil damit der streitgegenständliche Versicherungsanspruch gelten gemacht und ein konkretes Konfliktpotential geschaffen wird (Prölls/Martin/Armbrüster, VVG 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008, Rn. 138; Harbauer aaO, Rn. 74; OLG Hamm, VersR 2001, 712, Juris-Rn. 10; VersR 1992, 734, Juris-Rn. 11OLG Koblenz, NVersZ 2002, 191, Juris-Rn. 6).
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein

    Deshalb erstreckt sich die Feststellung nur auf die Bereiche, deren Schädigung angesichts des geschilderten Unfallgeschehens Ursache der geklagten Beeinträchtigung sein könnte (BGH VersR 2015, 618; Dörrenbecher VersR 2015, 620; Brockmöller r+s 2016, 406; r+s 2018, 568; Prölss/Martin/Knappmann, 31. Aufl. 2021, AUB 2014 Abs. 2 Ziff. 2 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   KG, 12.02.2015 - 20 U 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10586
KG, 12.02.2015 - 20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,10586)
KG, Entscheidung vom 12.02.2015 - 20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,10586)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,10586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 BGB
    Abtretung von Zahnarzthonorar an eine Verrechnungsstelle: Schadensersatzanspruch des Patienten hinsichtlich außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Rechtsverteidigung gegen eine unberechtigte Forderung

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB; § 311 BGB
    Anwaltsgebühren

  • Wolters Kluwer

    Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten des Patienten bei Geltendmachung einer unberechtigten Honorarforderung eines Zahnarztes durch eine Verrechnungsstelle

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311
    Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten des Patienten bei Geltendmachung einer unberechtigten Honorarforderung eines Zahnarztes durch eine Verrechnungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 816
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus KG, 12.02.2015 - 20 U 114/14
    Der BGH hat keinen Zweifel daran gelassen, daß ein solcher Schadensersatzanspruch begründet ist, wenn der Gläubiger fahrlässig nicht erkennt, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Gläubiger die Grundlage für den Anspruch nicht sorgfältig prüft und vor Inanspruchnahme des Schuldners nicht berücksichtigt (vgl. BGH VIII ZR 246/06 vom 23.1.08, Rdnr. 12, 14, zitiert nach juris).

    Der BGH hat deutlich ausgeführt, daß ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 1, 311 BGB in Betracht kommt, wenn jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner außergerichtlich mit einer Forderung konfrontiert wird und ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten entstehen (BGH VIII ZR 246/06 aaO, Rdnr. 10).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus KG, 12.02.2015 - 20 U 114/14
    An anderer Stelle formuliert der BGH, daß der Gläubiger die Forderung nur dann geltend machen darf, wenn diese plausibel, deren Nichtbestehen mithin nicht seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (BGH V ZR 133/08 vom 16.1.09, Rdnr. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 02.02.2023 - 12 U 45/22

    Welche Bedeutung hat eine Unterschrift mit "i.A."?

    Im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses kann die Geltendmachung eines unberechtigten Anspruchs zwar eine Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB darstellen, es besteht aber mangels Verschuldens keine Ersatzpflicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrundeliegt, was im Rahmen einer sog. Plausibilitätskontrolle zu überprüfen ist (Grüneberg, BGB, 82. Auflage, § 280 Rn. 27 m.w.N., BGH, Urteil vom 16.1. 2009 - V ZR 133/08 = NJW 2009, 1262 (1263), BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 = NJW 2008, 1147, KG, Urteil vom 12.02.2015 - 20 U 114/14 = BeckRS 2015, 8411).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32933
OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Das Interesse des Antragstellers muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre des Antragsgegners auf Grund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (Senat, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. [2015], Rnrn 109, 110).

    Grund für eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung ist es in Fällen wie dem vorliegenden, dass der Antragstellerin bei einem Zuwarten eine unter Umständen nachhaltige Schwächung der Originalität und Unterscheidungskraft ihrer Kennzeichnung "X" droht (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky).

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Eine wirksame Zustellung ist nur dann gegeben ist, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (BGH, NJW 2003, 1192).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 - TÜV II).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Durch das Beispiel der konkreten Verletzungsform wird das Charakteristische der Verletzung erläutert und verdeutlicht (BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 26 - Internetversteigerung III).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Die Monatsfrist zur Einlegung der Berufung nach § 517 ZPO beginnt mit der Zustellung des Urteils, die nach § 317 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 166 Abs. 2 ZPO von Amts wegen erfolgt (BGH, NJW 2010, 2519 Rn. 6).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 - TÜV II).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Vorliegend ist der Tenor schon deshalb hinreichend bestimmt, weil er auf die konkreten Verletzungshandlungen und auf diese allein Bezug nimmt (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Die überwiegende Meinung in der neueren Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 24. August 2006 - 6 U 4455/05, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Juni 2017 - 6 U 249/16, Rn. 18 - ELVAPO/EVAPO) und in der Literatur (vgl. Singer, in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl. 2017, Kapitel 45, Rn. 47; Feddersen, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, 54. Kapitel, Rn. 19 ff.; Köhler, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12 Rn. 3.14) lehnt jedoch die analoge Anwendung ab.

    Der Grund für eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung besteht bei Markenrechtsverletzungen darin, dass der Antragstellerpartei bei einem Zuwarten eine unter Umständen nachhaltige Schwächung der Originalität und Unterscheidungskraft ihrer Kennzeichnung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - I-20 U 114/14, Rn. 30; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 21 - E-Sky).

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Das Interesse der Antragstellerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Antragsgegnerin aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf Urt. v. 27.1.2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky ; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 109, 110).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    b) Unter Berücksichtigung dessen haben die Antragstellerinnen - was, weil für kennzeichenrechtliche Auseinandersetzungen eine Dringlichkeitsvermutung in analoger Anwendung von § 12 Abs. 2 UWG nicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753 [Rn. 21]; Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212), in solchen Streitigkeiten regelmäßig erforderlich ist - einen Verfügungsgrund vorgetragen und glaubhaft gemacht.
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