Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 U 144/11   

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https://dejure.org/2012,13230
OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2012,13230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2012 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2012,13230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2012 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2012,13230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die grob fahrlässige Herbeiführung einesVersicherungsfalls durch berstende Leitungen aufgrund winterlicher Temperaturen in einem unbewohnten Haus; Anforderungen an die Pflichten des Versicherungsnehmers einer Gebäudeversicherung bzgl. der Wartung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 11; VVG § 81; VVG § 28; VVG § 32
    Auch bei einem Leitungswasserschaden ist in Ausnahmefällen eine Leistungskürzung auf null möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 88 § 11 Nr. 2; VVG § 81 Abs. 2
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizung im Winter stillgelegt: Wer zahlt für Frostschäden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Leitungswasserschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1343
  • VersR 2013, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 144/11
    Diese Vorschriften sind nämlich unter der Geltung des hier gemäß Art. 1 Abs. 1 EGVVG anwendbaren VVG neuer Fassung unwirksam, weil die Beklagte ihre Bedingungen unstreitig nicht an die halbzwingende Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG angepasst hatte (vgl. dazu die Entscheidung des BGH vom 12.10.2011, IV ZR 199/10, juris Tz. 19 ff.).

    Der im Grundsatz bestehende Anspruch des Klägers wegen des Leitungswasserschadens ist allerdings gemäß § 81 Abs. 2 VVG, der als gesetzliche Auffangregelung trotz Unwirksamkeit der vertraglichen Sanktionsregelung anwendbar bleibt (siehe dazu BGH, Urteil vom 12.10.2011, a.a.O., juris Tz. 52 und den mit der Ladung erteilten Hinweis - Bl. 196 der Akte -), auf null reduziert:.

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 144/11
    Der Bundesgerichtshof hat dazu mit eingehender Begründung entschieden, dass in besonderen Ausnahmefällen eine solche Kürzung auf null gemäß § 81 Abs. 2 VVG durchaus möglich sei (siehe dazu die eingehende Darstellung und Begründung im Urteil des BGH vom 22.06.2011, IV ZR 225/10, juris, Tz. 21 - 32) und dem stimmt der Senat zu (vgl. dazu auch die Senatsentscheidung vom 25.08.2010, 20 U 74/10).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 144/11
    Der Bundesgerichtshof hat dazu mit eingehender Begründung entschieden, dass in besonderen Ausnahmefällen eine solche Kürzung auf null gemäß § 81 Abs. 2 VVG durchaus möglich sei (siehe dazu die eingehende Darstellung und Begründung im Urteil des BGH vom 22.06.2011, IV ZR 225/10, juris, Tz. 21 - 32) und dem stimmt der Senat zu (vgl. dazu auch die Senatsentscheidung vom 25.08.2010, 20 U 74/10).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 11 U 172/11

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger

    20 U 144/11, RuS 2012, 391 = ZfSch 2012, 516), so erscheint unter den hier gegebenen Umständen eine Minderung um 80 % - wie sie das Landgericht bejaht hat - als angemessen.
  • LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13

    Wohngebäudeversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Leitungswasserschaden

    Zur Leitungswasserversicherung ist bereits entschieden worden, dass ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine Leistungskürzung auf Null gerechtfertigt ist, wenn über einen längeren Zeitraum und trotz winterlicher Temperaturen keinerlei Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Einfrieren der Leitungen ergriffen wurden (OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2012 - I 20 U 144/11, VersR 2013, 101, juris: Rz. 31).
  • AG Bad Dürkheim, 19.12.2013 - 2 C 111/13

    Reparaturversuch beschädigte Markise während Sturm

    Da sich die Schwere des Verschuldens der Klägerin sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht im oberen Bereich der groben Fahrlässigkeit bewegt, wäre ein Anspruch der Klägerin jedenfalls gemäß § 81 Abs. 2 VVG auf null reduziert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.4.2012, r+s 2012, 391).
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   OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - I-20 U 144/11   

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https://dejure.org/2011,21540
OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2011,21540)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2011 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2011,21540)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2011 - I-20 U 144/11 (https://dejure.org/2011,21540)
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Volltextveröffentlichung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterbliebene Markenregistrierung zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) ist kein Wettbewerbsverstoß

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Registrierungspflicht für elektrische Geräte wettbewerbsrechtlich nicht relevant

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 20 U 144/11
    Es kann nicht Aufgabe des Lauterkeitsrechts sein, alle nur denkbaren Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen auch lauterkeitsrechtlich zu sanktionieren (Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auf!., § 4 Rn. 11.6; BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 25 - Zweckbetrieb; jeweils m. Verw. a. Begr. RegE. UWG 2004 zu § 4 Nr. 11, BT-Drucks 15/1487 S. 19).

    Dem Interesse der Mitbewerber dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 18 - Zweckbetrieb).

    Gleichwohl werden steuerrechtliche Vorschriften nicht als Marktverhaltensregelungen i. S. des § 4 Nr. 11 UWG betrachtet (BGH, GRUR 2010, 654 Tz. 19 - Zweckbetrieb).

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 20 U 207/07

    Verstoß gegen § 6 Elektronik- und Elektrogerätegesetz ist kein Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 20 U 144/11
    Der Senat ist bei seinen bisherigen Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 ElektroG wegen der Gefahr einer gesteigerten Belastung der gesetzestreuen Hersteller von einer Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts ausgegangen (Beschl.v. 19. Apr. 2007, Az. 20 W 18/07, BeckRS 2007, 10769; Urt. v. 3. Juni 2008, Az. 20 U 2071 07, GRUR-RR 2009, 69- Elektroaltgeräteregister).

    Ein damit direkt verknüpfter, darüber hinausgehender Schutz von Marktteilnehmern, insbesondere von Konkurrenten oder Verbrauchern, oder ein mit der Rechtsverletzung verbundener erheblicher finanzieller Vorteil sind nicht ersichtlich (Senat, GRUR-RR 2009, 69, 70 - Elektroaltgeräteregister).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 18/07

    Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG hat Wettbewerbscharakter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 20 U 144/11
    Der Senat ist bei seinen bisherigen Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 ElektroG wegen der Gefahr einer gesteigerten Belastung der gesetzestreuen Hersteller von einer Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts ausgegangen (Beschl.v. 19. Apr. 2007, Az. 20 W 18/07, BeckRS 2007, 10769; Urt. v. 3. Juni 2008, Az. 20 U 2071 07, GRUR-RR 2009, 69- Elektroaltgeräteregister).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 20 W 48/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens von Elektroartikeln durch einen nicht

    Ob hieran im Lichte der Entscheidung "Zweckbetrieb" des Bundesgerichtshofs festgehalten werden kann, bedarf vorliegend - wie schon im Urteil vom 22. November 2011, I - 20 U 144/11 - keiner Entscheidung.
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