Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71172
OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,71172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch Nachahmung von Kinderwagenmodellen; Verwechslungsgefahr und Irreführung durch unlautere Nachahmung der Kinderwagenmodelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Der bereits vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer).

    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer).

    Der übereinstimmende Gesamteindruck ist aus der Übereinstimmung in konkreten Gestaltungsmerkmalen abzuleiten (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 23 - Untersetzer).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2009 - 20 U 46/09

    "FIT" und "KISS"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Eine Abbildung des im vorangegangenen Verfahren I - 20 U 46/09 zur Akte gereichten Originalkinderwagens wird nachfolgend wiedergegeben:.

    Die von der Beklagten zu 1. vertriebenen, nachstehend wiedergegeben Kinderwagen-modelle "X" und "Y" waren Gegenstand des vorangegangen Verfahrens I - 20 U 46/09:.

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Wer ein in besonderer Weise gestaltetes Erzeugnis vertreiben will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan, zum Markenrecht).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Geschäftsführer einer rechtswidrig handelnden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er die Handlung veranlasst hat oder jedenfalls die ihm bekannte Handlung hätte unterbinden können (vgl. BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Köhler/ Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • LG Düsseldorf, 16.09.2010 - 14c O 94/10

    Umfang des Schutzes aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az: 14c O 94/10) abzuändern und.
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Gläubiger eines Schadensersatzanspruches einen Anspruch auf Belegvorlage, sofern nicht die Besonderheiten des Falles dem entgegenstehen, da er erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit erhält, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht (BGH, GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen I ZR 23/10 anhängig.
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 20 U 54/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für einen Kinderwagen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 20 U 149/10
    Durch einstweilige Verfügung vom 24. August 2010, Az. I-20 U 54/10, hat der Senat der Beklagten den Vertrieb der Modelle X und Y untersagt.
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   OLG Hamm, 13.05.2011 - I-20 U 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17880
OLG Hamm, 13.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,17880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,17880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - I-20 U 149/10 (https://dejure.org/2011,17880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei Rückforderung von Versicherungsleistungen aus einer pivaten Unfallversicherung; Anforderungen an den Nachweis vorgetäuschter bzw. absichtlich herbeigeführter Versicherungsfälle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Rückforderung einer Entschädigungsleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 02 Nr. 1.3; BGB § 812
    Im Rückforderungsprozess des Versicherers trifft den VN eine sekundäre Darlegungslast für das Behaltendürfen der Entschädigungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Versicherungsleistungen aus einer pivaten Unfallversicherung; Anforderungen an den Nachweis vorgetäuschter bzw. absichtlich herbeigeführter Versicherungsfälle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.12.1989 - 20 U 113/89

    Nachweis einer absoluten oder unumstößlichen Gewißheit für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Dies erfordert - wie stets - nur ein solches Maß an Gewissheit, dass sie "restlichen Zweifeln Schweigen gebietet": für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewissheit erforderlich und ausreichend; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (vgl. BGH. Urt. v. 23.11.1977, IV ZR 162/76, Zitat nach juris = NJW 1978, 1920; Urt. v. 09.05.1989, VI ZR 268/88, Zitat nach juris = VersR 1989, 758; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/89, Zitat nach juris = VersR 90, 966; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 Rn 26-28 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Eintritts eines Versicherungsfalls auf

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Dies erfordert - wie stets - nur ein solches Maß an Gewissheit, dass sie "restlichen Zweifeln Schweigen gebietet": für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewissheit erforderlich und ausreichend; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (vgl. BGH. Urt. v. 23.11.1977, IV ZR 162/76, Zitat nach juris = NJW 1978, 1920; Urt. v. 09.05.1989, VI ZR 268/88, Zitat nach juris = VersR 1989, 758; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/89, Zitat nach juris = VersR 90, 966; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 Rn 26-28 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Die Beweislast für die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers trägt der Schuldner, hier also der Beklagte (vgl. BGH, Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06, Zitat nach juris, Tz 32 = NJW 2007, 1584, Tz 32; Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl., § 199 Rn 50 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Bereicherungsschuldner muss aber nach allgemeinen Grundsätzen im Sinne einer, nach den Umständen ggf. gesteigerten (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2003, II ZR 335/00, Zitat nach juris = NJW-RR 2004, 556), sekundären Behauptungslast die Umstände darlegen, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen, wenn der Gläubiger - wie vorliegend die Klägerin - außerhalb des von ihm zu beweisenden Geschehensablaufs steht, während der Schuldner diese Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.1999, X ZR 158/97, Zitat nach juris = NJW 1999, 2887).
  • BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00

    Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Versicherer, der - wie hier die Klägerin - seine Entschädigungsleistung aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangt, muss nach allgemeinen Regeln den Vollbeweis dafür erbringen, dass die Zahlung rechtsgrundlos erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001, IV ZR 237/00, Zitat nach juris, Tz 15 = VersR 2001, 1020; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Aufl., § 23 Rn 347ff).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Bereicherungsschuldner muss aber nach allgemeinen Grundsätzen im Sinne einer, nach den Umständen ggf. gesteigerten (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2003, II ZR 335/00, Zitat nach juris = NJW-RR 2004, 556), sekundären Behauptungslast die Umstände darlegen, aus denen er ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen, wenn der Gläubiger - wie vorliegend die Klägerin - außerhalb des von ihm zu beweisenden Geschehensablaufs steht, während der Schuldner diese Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.1999, X ZR 158/97, Zitat nach juris = NJW 1999, 2887).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Der Gläubiger muss dann nur nachweisen, dass die vom Schuldner vorgebrachten Rechtsgründe nicht bestehen, nicht aber auch, dass andere theoretisch denkbaren Rechtsgründe ausscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2002, V ZR 98/01, Zitat nach juris = NJW 2003, 1039; zum Ganzen: Palandt/Sprau, BGB 70. Aufl., § 812 Rn 76).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10
    Dies erfordert - wie stets - nur ein solches Maß an Gewissheit, dass sie "restlichen Zweifeln Schweigen gebietet": für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewissheit erforderlich und ausreichend; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (vgl. BGH. Urt. v. 23.11.1977, IV ZR 162/76, Zitat nach juris = NJW 1978, 1920; Urt. v. 09.05.1989, VI ZR 268/88, Zitat nach juris = VersR 1989, 758; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/89, Zitat nach juris = VersR 90, 966; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 Rn 26-28 m.w.N.).
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