Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - I-20 U 155/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99
Bremszangen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 20 U 155/09
Ob diese tatsächlich die wettbewerbliche Eigenart begründen, ist dann eine Frage der Begründetheit (BGH GRUR 2002, 820, 823 - Bremszangen). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 20 U 155/09
Dazu gehört, dass der Antrag und der dementsprechende Verbotsausspruch auch dann, wenn das Verbot wie hier durch die Einblendung von Abbildungen des Verletzungsgegenstandes konkretisiert wird, unzweideutig erkennen lassen muss, in welchen Merkmalen des angegriffenen Erzeugnisses die Grundlage und der Anknüpfungspunkt des Wettbewerbsverstoßes liegen soll (BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter).
- LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11
Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines …
Diesen Antrag hat die Verfügungsklägerin am Ende der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf die von der Gegenseite vorgelegte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2010, I- 20 U 155/09, durch Hinzufügen von Bildern der Seitenansicht und durch die Angabe von Merkmalen ergänzt.Für den - im Streitfall hilfsweise gestellten - wettbewerbsrechtlichen Antrag dient die beigefügte Merkmalsgliederung der Darstellung der die wettbewerbliche Eigenart begründenden und übernommenen Merkmale (BGH, Urteil vom 12.07.2001, I ZR 40/99 - Laubhefter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2010, I-20 U 155/09).
- OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 186/10
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines nachgeahmten Erzeugnisses
Die Klägerin stellt unter anderem unter der Bezeichnung "P." ein mehrsitziges Gartensitzmöbel her, hinsichtlich von dessen Gestaltung auf die Anlage AS10 aus der beigezogenen Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens 38 O 52/09 LG Düsseldorf/I-20 U 155/09 OLG Düsseldorf Bezug genommen wird.Der Senat hat die Akten des vorangegangenen Verfügungsverfahrens 38 O 52/09 LG Düsseldorf/I-20 U 155/09 OLG Düsseldorf beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.