Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - I-20 U 174/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- stroemer.de
Schlüsseldienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung in Branchenfernsprechbüchern zahlreicher Gemeinden unter Angabe örtlicher Telefonnummern für einen Schlüsseldienst; Angabe einer gebührenpflichtigen Sondernummer als Kontaktadresse eines Schlüsseldienstes in einem Branchenbuch; Verletzung des ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Schlüsseldient kann nicht seinen Namen und seine Anschrift verschweigen, § 3 UWG
- ihk.de
Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Getarnter" Schlüsselnotdienst - In Anzeigen und Rechnungen Identität des Unternehmens verschwiegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 1 § 3
Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes
Verfahrensgang
- LG Kleve, 24.09.2002 - 8 O 166/01
- OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - I-20 U 174/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 41
- GRUR-RR 2004, 25
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Unternehmens mit einem tatsächlich …
Unerheblich sind bspw. gute Ortskenntnisse, die Interessenten von einer ortsnahen Detektei erwarten (dazu: Senat, Urteil vom 24. November 1999 - 13 U 16/99, juris Tz. 20), und wohl auch kurze Wartezeiten bei Schlüsselnotdiensten (dazu: OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 39 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02, juris Tz. 32).18 Von Bedeutung ist allerdings das regelmäßig vorhandene Interesse, mit einem Mitarbeiter des Unternehmens in Kontakt treten zu können, um Belange vorzubringen (…dazu: OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39, 42; vgl. auch - allerdings zu anderen Branchen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009 - 20 U 226/08, juris Tz. 24, und Urteil vom 6. Mai 2003, a. a. O., Tz. 38).
- LG Bonn, 03.01.2013 - 14 O 165/12
Werbeanrufe - Ansprechen eines an Konkurrenten gebundenen Mitarbeiters
Entsprechendes gilt für die Subsumtion unter § 7 Abs. 1 UWG: Bei einer Identitätstäuschung wird der Arbeitgeber auch unzumutbar belästigt, denn es ist ein elementarer Grundsatz wettbewerblichen Anstands, dass der Wettbewerbsteilnehmer sich offen zu seiner Identität bekennt und diese nicht verbirgt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 25 - zu §§ 1,3 UWG a.F., 35 a GmbHG). - OLG Hamm, 29.03.2007 - 4 U 11/07
Irreführende Werbung durch unrichtige Adressangabe im Branchenbucheintrag eines …
Diese gewährleistet in seiner Vorstellung einerseits die Unverzüglichkeit der Ausführung des Auftrags und andererseits eine gewisse Begrenzung der Kosten dadurch, dass der Anfahrtsweg nicht so groß ist und die dafür zu berechnenden Fahrtkosten nicht allzu hoch sind (vgl. zutr. OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 41 = GRUR-RR 2004, 25, sub 3). - LG Bonn, 06.03.2014 - 14 O 75/13
Beeinflussung der Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern durch Vorenthalten von …
Es ist bereits seit Jahren Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es "ein elementarer Grundsatz wettbewerblichen Anstands (ist), dass der Wettbewerbsteilnehmer sich offen zu seiner Identität bekennt und diese nicht verbirgt" (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 25-27 m.w.N.; vgl. auch OLG Köln WRP 2013, 191, 192, Tz 4). - VG Köln, 27.05.2016 - 21 L 1028/16
Anordnung der Abschaltung von Rufnummern bei rechtswidriger Nutzung; Vorherige …
Dieser Hinweis ist nur dann unmissverständlich, wenn er in einer Weise erfolgt, die am Blickfang der Werbung teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt, vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - I ZR 254/97 -, NJW 2000, 3001 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02 -, NJW-RR 2004, 41 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 25. März 2008 - 4 U 959/07 -, K&R 2008, 383 f.