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   OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - I-20 U 216/13   

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OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - I-20 U 216/13 (https://dejure.org/2015,70451)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2015 - I-20 U 216/13 (https://dejure.org/2015,70451)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - I-20 U 216/13 (https://dejure.org/2015,70451)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Die Übernahme solcher nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungsmerkmale ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Freiheit des Standes der Technik wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 Rn. 19 - Regalsystem).

    Wettbewerbliche Eigenart können einem Erzeugnis nur solche Merkmale verleihen, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE).

    Die Übernahme von Merkmalen, die dem freizuhaltenden Stand der Technik angehören und - unter Berücksichtigung des Gebrauchszwecks, der Verkäuflichkeit der Ware sowie der Verbrauchererwartung - der angemessenen Lösung einer technischen Aufgabe dienen, kann im Grundsatz nicht als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE).

    Die Übernahme derartiger Gestaltungsmerkmale ist allerdings wettbewerbsrechtlich auch nicht stets zulässig, sondern nur dann, wenn eine durch die Übernahme solcher Merkmale hervorgerufene Gefahr einer Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen nicht zu vermeiden ist (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE).

    Eine solche Lösung kann - wie ausgeführt - im Grundsatz nicht als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Gemeinfreie technische Lösungen dürfen grundsätzlich verwertet werden, ohne dass der Übernehmende auf das Risiko verwiesen werden darf, es mit einer anderen Lösung zu versuchen (BGH, GRUR 2002, 86, 90 - Laubhefter).

    Nicht nur technisch notwendige, sondern auch angemessene technische Lösungen sind nach Ablauf hierfür bestehender Sonderschutzrechte frei wählbar (BGH, GRUR 2002, 86, 90 - Laubhefter).

    Nach der Entscheidung "Laubhefter" dürfen gemeinfreie technische Lösungen verwertet werden, ohne dass der Übernehmende auf das Risiko verwiesen werden darf, es mit einer anderen Lösung zu versuchen; eine Gestaltung, die dem offenbarten Stand der Technik einschließlich der praktischen Erfahrung als angemessene technische Lösung zu entnehmen ist, ist nicht zu beanstanden (GRUR 2002, 86, 90).

    Wie eingangs ausgeführt dürfen gemeinfreie technische Lösungen grundsätzlich verwertet werden, ohne dass der Übernehmende auf das Risiko verwiesen werden darf, es mit einer anderen Lösung zu versuchen (BGH, GRUR 2002, 86, 90 - Laubhefter).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Technisch notwendige Merkmale - also Merkmale, die für das Erreichen eines bestimmten technischen Erfolgs zwingend erforderlich sind (BGH, GRUR 2007, 339 Rn. 27 - Stufenleitern) - können daher aus Rechtsgründen schon keine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2013, 951 Rn. 19 - Regalsystem).

    Die Übernahme solcher nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungsmerkmale ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Freiheit des Standes der Technik wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 Rn. 19 - Regalsystem).

    Technisch bedingte Merkmale können - anders als technisch notwendige Merkmale - allein oder in Kombination wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2013, 951 Rn. 19 - Regalsystem).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 25 - Handtaschen).

    Dabei ist zu prüfen, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; GRUR 2007, 795, 798 - Handtaschen; GRUR 2010, 1125 Rn. 25 Femur-Teil).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Ansatzpunkt für den Schutz nach § 4 Nr. 9 UWG können nur solche Merkmale des Erzeugnisses sein, die von der früher patentierten Lösung unabhängig sind (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 394, 396 - Steckdübel).

    Die Herkunftsvorstellungen müssen mit den Merkmalen verbunden sein, die nicht technisch notwendig sind, sondern bei denen ein gewisser Gestaltungspielraum besteht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 394, 396 - Steckdübel).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Technisch notwendige Merkmale - also Merkmale, die für das Erreichen eines bestimmten technischen Erfolgs zwingend erforderlich sind (BGH, GRUR 2007, 339 Rn. 27 - Stufenleitern) - können daher aus Rechtsgründen schon keine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2013, 951 Rn. 19 - Regalsystem).

    Nach der vorzitierten Entscheidung "Stufenleitern" des Bundesgerichtshofs sind technisch notwendige Merkmale solche, die für das Erreichen eines bestimmten technischen Erfolgs zwingend erforderlich sind (GRUR 2007, 339 Rn. 27).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Der Europäischen Gerichtshofs hat es in seiner Entscheidung "Hauck/Stokke [Tripp-Trapp-Stuhl]" für eine Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen Art. 7 Abs. 1 lit e (i) GMV, wonach Zeichen, die ausschließlich aus der Form bestehen, die durch die Art der Ware selber bedingt ist, von der Eintragung ausgeschlossen sind, ausreichen lassen, wenn sie eine oder mehrere wesentliche Gebrauchseigenschaften aufweist, die der oder den gattungstypischen Funktion(en) dieser Ware innewohnen, nach denen der Verbraucher möglicherweise auch bei den Waren der Mitbewerber sucht (GRUR 2014, 1097 Rn. 27).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Dabei ist zu prüfen, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; GRUR 2007, 795, 798 - Handtaschen; GRUR 2010, 1125 Rn. 25 Femur-Teil).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 833 Rn. 20 - Malteserkreuz II; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 20 U 216/13
    So ist die ästhetische Gestaltung der mit der Marke übereinstimmenden Ware für die Herkunftsfunktion des Zeichens wegen des in Art. 7 Abs. 1 lit. e (iii) GMV normierten Eintragungshindernisses schon aus Rechtsgründen unbeachtlich (BGH, GRUR 2011, 148 Rn. 25 - Goldhase II).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

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