Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.11.2015

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   OLG Hamm, 27.02.2015 - I-20 U 26/15   

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https://dejure.org/2015,29887
OLG Hamm, 27.02.2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,29887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,29887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,29887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 19 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19
    Spontane Anzeigepflicht des VN kommt nur bei seltenen und fernliegenden Gefahrumständen in Betracht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19
    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmer muss bei Vertragsschluss zur Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über unbestätigte Verdachtsdiagnosen aufklären - Spontane Anzeigepflicht durch § 19 Abs. 1 VVG abgeschafft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1551
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Der Versicherer muss dabei beweisen, dass alle Fragen im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (vgl. nur BGH, Versäumnisurt. v. 24.11.2010, IV ZR 252/08, juris, Rn. 26, VersR 2011, 737; Senat, Urt. v. 31.01.2015, 20 U 108/14, n.v.; Urt. v. 09.07.2008, 20 U 195/07, VersR 2009, 1649 = zfs 2010, 32).
  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Zudem muss dem Antragsteller das Antragsformular auch in Textform zur Verfügung gestellt werden, da nur so der Dokumentationsfunktion des § 126b BGB hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. KG, Beschl. v. 23.05.2014, 6 U 210/13, juris, Rn. 16, VersR 2014, 1357; Karczewski, r+s 2012, 521, 526; Looschelders, VersR 2011, 697, 698).
  • LG Berlin, 25.01.2013 - 23 O 238/11

    Versicherungsantrag - Vorlesen von Fragen reicht nicht aus

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in Textform gefragt worden ist, trifft wiederum gem. § 69 Abs. 3 Satz 2 VVG den Versicherer (vgl. LG Berlin, Urt. v. 25.01.2013, juris, Rn. 50, 23 O 238/11, r+s 2014, 7).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Allerdings besteht eine Anzeigepflicht nur bei solchen Gefahrumständen, nach denen der Versicherer in Textform (§ 126b BGB) gefragt hat, wobei die Wahrung des Textformerfordernisses voraussetzt, dass die Fragen in einer Urkunde oder in einer anderen zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise gestellt wurden (OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.10.2012, 5 U 408/11, zfs 2013, 223; Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 19 Rn. 56).
  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11, juris, Rn. 49 ff., r+s 2012, 426).
  • BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10

    Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Eine solche sich aus Treu und Glauben ergebende spontane Anzeigepflicht kommt aber allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Mitteilung außergewöhnlicher und besonders grundlegender Informationen handelt, die das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit aufdrängen musste (BGH, Beschl. v. 19.05.2011, IV ZR 254/10, VersR 2011, 1549 zu § 28 VVG).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 130/09

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Substanziierungslast des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Der Versicherer muss dabei beweisen, dass alle Fragen im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (vgl. nur BGH, Versäumnisurt. v. 24.11.2010, IV ZR 252/08, juris, Rn. 26, VersR 2011, 737; Senat, Urt. v. 31.01.2015, 20 U 108/14, n.v.; Urt. v. 09.07.2008, 20 U 195/07, VersR 2009, 1649 = zfs 2010, 32).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Der Sinn und Zweck des § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG geht nämlich gerade dahin, dem Versicherungsnehmer das Risiko einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Gefahrrelevanz abzunehmen (Senat, Urt. v. 03.11.2010, 20 U 38/10, juris, Rn. 57 mit weiteren Nachweisen, VersR 2011, 469 = r+s 2011, 198).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 195/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rücktritt des Versicherers vom

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Der Versicherer muss dabei beweisen, dass alle Fragen im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (vgl. nur BGH, Versäumnisurt. v. 24.11.2010, IV ZR 252/08, juris, Rn. 26, VersR 2011, 737; Senat, Urt. v. 31.01.2015, 20 U 108/14, n.v.; Urt. v. 09.07.2008, 20 U 195/07, VersR 2009, 1649 = zfs 2010, 32).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15
    Bis zum Beweis des Gegenteils (BGH, Urt. v. 14.07.1993, IV ZR 153/92, juris, Rn. 32, BGHZ 123, 224 = VersR 1993, 1089) ist dem Versicherer daher zuzurechnen, was dem Vermittler im Gespräch mit dem späteren Versicherungsnehmer bekannt geworden ist, auch wenn es im schriftlichen, vom Vermittler ausgefüllten Antrag keinen Ausdruck gefunden hat.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Während dies eine Ansicht ablehnt (OLG Düsseldorf, r+s 2010, 325 [juris Rn. 16]; PK-VVG/Härle, 3. Aufl. § 22 VVG Rn. 10; Weiberle, VuR 2008, 170), hält die überwiegende Gegenauffassung eine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich für möglich (OLG Celle, r+s 2016, 500 Rn. 63; OLG Hamm, r+s 2017, 68 Rn. 10; Rolfs in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 22 Rn. 10; HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. § 22 Rn. 7; MünchKomm-VVG/Müller-Frank, 2. Aufl. § 22 Rn. 6; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 22 Rn. 3; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB 3. Aufl. § 14 Rn. 150; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. O Rn. 72), wobei die Meinungen darüber auseinandergehen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Pflicht anzunehmen ist.
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Brandstiftung; Anforderungen an den

    Der Versicherer muss beweisen, dass alle Fragen im schriftlichen Formular dem Antragsteller tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15).
  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 20 U 123/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verletzung einer

    Zudem muss dem Versicherungsinteressenten das Antragsformular auch in Textform zur Verfügung gestellt werden, da nur so der Dokumentationsfunktion des § 126b BGB hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2015 - 20 U 26/15, r+s 2017, 68; KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; Karczewski, r+s 2012, 521, 526; Looschelders, VersR 2011, 697, 698; HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12).
  • LG Münster, 21.06.2019 - 115 O 146/18

    Vertrag Pflegetagegeldversicherung - Vertragsanfechtung nicht angegebene

    Die Kammer folgt zu dieser Frage der vom OLG Hamm im Beschluss vom 27.02.2015 (20 U 26/15) vertretenen Auffassung, nach der eine spontane Anzeigepflicht dann in Betracht kommen kann, wenn es sich um die Mitteilung außergewöhnlicher und besonders grundlegender Informationen handelt, die das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit aufdrängen musste.

    Im Beschluss des OLG Hamm vom 27.02.2015 - 20 U 26/15 - (juris) heißt es dazu: "Der Senat verkennt bei alledem nicht, dass nach der Gesetzesbegründung zu § 19 Abs. 1 VVG das Verschweigen eines gefahrerheblichen Umstandes, den der Versicherer nicht oder nur mündlich abgefragt hat, bei Arglist des Versicherungsnehmers ein Anfechtungsrecht des Versicherers nach § 123 BGB begründen können soll (BT-Drs. 16/3945, S. 64).

  • LG Detmold, 14.06.2022 - 2 O 123/21

    Pflegetagegeldversicherung, Kindernachversicherung, Arglistige Täuschung,

    Auch wird vertreten, dass eine spontane Aufklärungspflicht nur für Umstände besteht, die zwar offensichtlich gefahrerheblich, aber so ungewöhnlich sind, dass eine auf sie zielende Frage des Versicherers nicht erwartet werden kann (OLG Celle, r+s 2016, 500, Rn. 63, OLG Hamm, r+s 2017, 68, Rn. 10).
  • LG Münster, 03.01.2022 - 115 O 199/20
    Die Kammer folgt zu dieser Frage (wie auch bereits mit Urteil der Kammer v. 21.06.2019 - 115 O 146/18, BeckRS 2019, 39051) der vom OLG Hamm im Hinweisbeschluss vom 27.02.2015 (20 U 26/15) vertretenen Auffassung, nach der eine spontane Anzeigepflicht jedenfalls nur dann in Betracht kommen kann, wenn es sich um die Mitteilung außergewöhnlicher und besonders grundlegender Informationen handelt, die das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit aufdrängen musste.
  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 9/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung; vorvertragliche Anzeigepflicht; arglistige

    Die Angaben des Klägers im Versicherungsantrag vom 08.02.2013 (Anl. B8, GA 66-69) und im Ergänzenden Fragebogen zum Antrag - Fragen zum Bewegungsapparat (Anl. B3a, GA 57-57r) waren in Bezug auf die Sprunggelenksverletzung des Klägers vom 25.05.2011 und ihre Folgen objektiv falsch und unzulässig verharmlosend (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 27.02.2015, 20 U 26/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1551; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05, juris, Rn. 30, VersR 2007, 93) .
  • OLG Hamm, 29.07.2022 - 20 U 27/22

    Wirksamkeit der Anfechtung einer privaten Pflegegeldversicherung durch den

    Ausgehend von dem klaren Wortlaut des § 22 VVG und der Entstehungsgeschichte dieser Norm (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 277/14, r+s 2016, 117 Rn. 15) spricht viel dafür, eine Arglistanfechtung auch in diesen Fällen grundsätzlich für möglich zu halten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2019 - 20 U 72/19, BeckRS 2019, 35892 unter I.1.b.bb; Senat, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15, VersR 2015, 1551 = r+s 2017, 68 = juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018 - 12 U 156/16, VersR 2018, 866; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2015 - 12 U 57/15, VersR 2016, 445 juris, Rn. 36; OLG Celle, Urteil vom 09.11.2015 - 8 U 101/15, VersR 2016, 270).
  • OLG Hamm, 27.04.2022 - 20 U 27/22

    Wirksamkeit der Anfechtung einer privaten Pflegegeldversicherung durch den

    Ausgehend von dem klaren Wortlaut des § 22 VVG und der Entstehungsgeschichte dieser Norm (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 277/14, r+s 2016, 117 Rn. 15) spricht viel dafür, eine Arglistanfechtung auch in diesen Fällen grundsätzlich für möglich zu halten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2019 - 20 U 72/19, BeckRS 2019, 35892 unter I.1.b.bb; Senat, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15, VersR 2015, 1551 = r+s 2017, 68 = juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018 - 12 U 156/16, VersR 2018, 866; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2015 - 12 U 57/15, VersR 2016, 445 juris, Rn. 36; OLG Celle, Urteil vom 09.11.2015 - 8 U 101/15, VersR 2016, 270).
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 123/21
    Zudem muss dem Versicherungsinteressenten das Antragsformular auch in Textform zur Verfügung gestellt werden, da nur so der Dokumentationsfunktion des § 126b BGB hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2015 - 20 U 26/15, r+s 2017, 68; KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; Karczewski, r+s 2012, 521, 526; Looschelders, VersR 2011, 697, 698; HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 72/19

    Freistellung von der Forderung eines Klinikums aus einem Versicherungsvertrag

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - I-20 U 26/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36493
OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,36493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,36493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2015 - I-20 U 26/15 (https://dejure.org/2015,36493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • webshoprecht.de

    Inverkehrbringen neu etikettierter Vliesstoff-Wundschnellverbänd und Haftung des Geschäftsführers

  • damm-legal.de

    Zur Haftung des Geschäftsführers für Markenverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des Inverkehrbringens geschützter Waren mit Kennzeichnung durch Aufkleber

  • online-und-recht.de

    Keine grundsätzliche Haftung des Geschäftsführers für Markenverletzungen

  • kanzlei.biz

    Geschäftsführer haftet nicht zwingend für Markenverletzungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 Abs. 2
    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des Inverkehrbringens geschützter Waren mit Kennzeichnung durch Aufkleber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Geschäftsführers für Markenverletzungen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Haftet ein Geschäftsführer für Abmahnkosten?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Markenverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Neuetikettierung Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Neuetikettierung Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet nicht automatisch persönlich für Markenverletzungen seines Unternehmens

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer haftet nicht automatisch für Markenrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers bei Markenrechtsverletzungen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsführerhaftung im Markenrecht

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrechtsverletzung: keine automatische Haftung des Geschäftsführers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. GRUR Int 1998, 145 - Loendersloot/Ballantine) und des Bundesgerichtshofes (vgl. GRUR 2013, 739 - Barilla) kann sich ein Markeninhaber auf das Markenrecht berufen, um einen Dritten daran zu hindern, vom Inhaber selbst auf den Markt gebrachte Erzeugnisse neu zu etikettieren und neu etikettiert zu vertreiben, es sei denn, a) es ist nachgewiesen, dass es zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt, wenn der Inhaber der Marke sein Markenrecht verwendet, um die Vermarktung erneut mit dieser Marke etikettierten Erzeugnissen zu verhindern, b) es ist dargetan, dass die Neuetikettierung den Originalzustand des Erzeugnisses nicht berührt, c) dass die Aufmachung des neuetikettierten Erzeugnisses dem guten Ruf der Marke und ihres Inhabers nicht schaden kann, und.

    In seiner Entscheidung "Loendersloot/Ballantine", in der der Europäische Gerichtshof eine Übersendungspflicht für den Fall der Neuetikettierung von Alkohol verneint hat, wird zur Abgrenzung ausgeführt, die um die Vorlagepflicht erweiterten Voraussetzungen berücksichtigten die legitimen Interessen des Markeninhabers angesichts der Besonderheiten der Arzneimittel; die Interessen des Markeninhabers, insbesondere sein Interesse daran, Nachahmungen bekämpfen zu können, seien hingegen in einem Fall wie dem dort zu entscheidenden angesichts der Art des Vorgehens desjenigen, der die Neuetikettierung vornimmt, hinreichend berücksichtigt, wenn dieser den Markeninhaber vorab vom Verkauf der neuetikettierten Erzeugnisse unterrichtet (GRUR Int 1998, 145 Rdnr. 48 f).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Neuetikettierung in dem genannten Sinn ist jedes Aufbringen eines Aufklebers auf die Verpackung der Markenware, das seinem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke birgt, ohne dass in diesem Zusammenhang bereits zu prüfen ist, welche konkreten Auswirkungen die vom Parallelimporteur vorgenommene Handlung hat; hierzu rechnet regelmäßig bereits das Aufbringen eines Aufklebers mit wichtigen Informationen in der Sprache des Einfuhrlandes (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Rdnr. 29+30 in Verbindung mit Rdnr. 24 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH GRUR 2013, 739 Rdnr. 39 - Barilla).

    Die Übersendung auf Verlangen ist ein Erfordernis, das vom Europäischen Gerichtshof im Falle der Neuetikettierung von Arzneimitteln aufgestellt worden ist (vgl. GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) und nach Ansicht des Senats auch auf Medizinprodukte Anwendung zu finden hat.

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Der Senat hat mit den Parteien ergänzend zu den von den Parteien erörterten Fragen erörtert, dass die besonderen Umstände des Falles eine Unverhältnismäßigkeit nahe legen könnten, zumal der Bundesgerichtshof hinsichtlich der markenrechtlichen Nebenansprüche mit Beschluss vom 5. März 2015 (I ZB 74/14) die besondere Bedeutung der Prüfung der Verhältnismäßigkeit betont habe.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    So kann die Möglichkeit, den durch die Rechtsverletzung verursachten Zustand auf andere Weise zu beseitigen, der Verhältnismäßigkeit ebenso entgegenstehen, wie schuldloses Handeln des Verletzers, zumal wenn der ihm durch die Vernichtung entstehende Schaden den durch die Verletzung eingetretenen Schaden des Schutzrechtsinhabers erheblich übersteigt (BGH, GRUR 2006, 504 Tz. 52 - Parfümtestkäufe).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Der Senat hat in dem den Parteien bekannten Urteil aus einem ParallelverfahrenI-20 U 95/14 vom 28. Juli 2015 insoweit ausgeführt:.
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Dies setzt indes voraus, dass der Geschäftsführer willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 82 - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15
    Der Grundsatz, dass der Geschäftsführer für Kennzeichenverletzungen haftet, wenn er von ihnen Kenntnis hat und sie nicht verhindert, wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrecht erhalten (BGH GRUR 2014, 883 Rn. 15 - Geschäftsführerhaftung).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke für Medizinprodukte wegen der

    Wie bereits im Termin vom 01. März 2016 dargelegt und worauf der Senat bereits im Parallelverfahren I-20 U 26/15 mit Urteil vom 10. November 2015 hingewiesen hat, hat die Klägerin die Voraussetzungen einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers nicht dargetan hat.
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2018 - 10 O 57/17
    Dieser vom EuGH zum Import von umgepackten Arzneimitteln entwickelte Grundsatz ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auf den Parallelhandel mit Medizinprodukten zu übertragen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - C-349/95 Rn. 27 [juris] Loendersloot/Ballantine, Rn. 27; BGH, Urt. v. 22.11.2012 - I ZR 72/11 Rn, 41 [juris] - Barilla; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2015 -20 U 26/15 Rn. 23 [juris]; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ).
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