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   OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - I-20 U 29/11   

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OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - I-20 U 29/11 (https://dejure.org/2011,77406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2011 - I-20 U 29/11 (https://dejure.org/2011,77406)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - I-20 U 29/11 (https://dejure.org/2011,77406)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung ist ein einziger Erfüllungsort zu bestimmen (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 29 - Besix SA).

    Eine vertragliche Unterlassungspflicht, die geografisch unbegrenzt gilt, führt zu dem Ergebnis, dass für die Verpflichtung Erfüllungsorte in allen Vertragsstaaten bestehen (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 34 - Besix SA).

    Demnach ist Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO dahin auszulegen, dass die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten in einem Fall, in dem die fragliche vertragliche Verpflichtung an verschiedenen Orten erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, einem Gericht nicht deshalb zuerkannt werden kann, weil in seiner örtlichen Zuständigkeit ein beliebiger dieser Erfüllungsorte liegt (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 29 - Besix SA).

    Mit ihr ließe sich in Fällen, in denen die fragliche Klausel in mehreren Vertragsstaaten nicht eingehalten wurde, die Zuständigkeit einer Vielzahl von Gerichten nicht vermeiden (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 41 - Besix SA).

    Eine derartige Verpflichtung, etwas überall zu unterlassen, weist definitionsgemäß keine besonders enge Verknüpfung mit einem bestimmten Gericht auf (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 49 - Besix SA).

    Deshalb lässt sich die Zuständigkeit in einem solchen Fall nur gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVVO bestimmen, der einen sicheren und verlässlichen Anknüpfungspunkt bietet (EuGH, NJW 2002, 1407 Tz. 50 - Besix SA).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstands darf ein Teilurteil jedoch nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (BGH, NJW-RR 2011, 189 Rn. 21).

    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, NJW-RR 2011, 189 Rn. 21).

    Denn bei einer materiell-rechtlichen Verzahnung prozessual selbstständiger Ansprüche besteht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen (BGH, NJW-RR 2011, 189 Rn. 22).

    Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung jedoch nicht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen infolge einer abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht berücksichtigt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 189 Rn. 21).

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Bei mehreren Erbringungsorten ist Erfüllungsort i. S. des Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO grundsätzlich der Ort, an dem die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht besteht, wobei dies im Allgemeinen der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung seien wird (EuGH, NJW 2010, 1189 Tz. 33 - Wood Floor Solutions).

    Kann der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung nicht anhand der Vertragsbestimmungen ermittelt werden, weil diese entweder mehrere Erbringungsorte oder ausdrücklich gar keinen bestimmten Erbringungsort vorsehen, so ist hilfsweise der Ort heranzuziehen, an dem die Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrages tatsächlich überwiegend vorgenommen worden sind (EuGH, NJW 2010, 1189 Tz. 40 - Wood Floor Solutions).

    Dabei ist auf die für den Vertrag charakteristische Leistung abzustellen (EuGH, NJW 2010, 1189 Tz. 34 - Wood Floor Solutions).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513 Tz. 21 - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513 Tz. 21 - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Eine Beschränkung des Verbreitungsgebietes ist nicht erkennbar, eine Erklärung, Besteller in Deutschland nicht beliefern zu wollen, ein sogenannter Disclaimer, fehlt (vgl. BGH, GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513 Tz. 21 - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513 Tz. 21 - Arzneimittelwerbung im Internet).

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 232/01

    Zulässigkeit eines Teilgrundurteils hinsichtlich der Widerklage bei Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Klage und Widerklage stehen daher in einem untrennbaren Zusammenhang, wenn beide wegen der gemeinsamen Vorfrage von demselben Gericht einheitlich zu entscheiden sind (BGH, NJW-RR 2005, 22).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Der Ort des schädigenden Ereignisses i.S. des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort, d.h. der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (EuGH, GRUR Int 1998, 298 Tz. 20 - Shevill).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
    Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO fallen Klagen auf Grund unerlaubter Wettbewerbshandlungen (BGH, GRUR 1988, 453, 454 - Ein Champagner unter den Mineralwässern).
  • LG Krefeld, 26.08.2014 - 12 O 28/12

    Anspruch des Auftraggebers exklusiver Uhrwerke auf Unterlassung der Verwendung

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, soweit hierüber nicht im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I - 20 U 29/11) entschieden worden ist.

    Wegen des weiteren Vorbringens des Klägers wird auf die Darstellungen im Tatbestand des Teilurteils des Landgerichts Krefeld vom 08.12.2010 (damaliges Aktenzeichen 11 O 159/09, Bl. 297 und 298 d.A.) und auf I. der Gründe des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I-20 U 29/11, Bl. 434b d.A.) und auf die Schriftsätze vom 27.03.2014 (Bl. 594 d.A.) und vom 14.05.2012 (Bl. 633 d.A.) Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beklagten wird auf die Darstellungen im Tatbestand des Teilurteils des Landgerichts Krefeld vom 08.12.2010 (damaliges Aktenzeichen 11 O 159/09, Bl. 307 d.A.) und auf I. der Gründe des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I-20 U 29/11, Bl. 434b d.A.) und auf die Schriftsätze vom 06.05.2014 (Bl. 613 d.A.) und vom 18.07.2014 (Bl. 687 d.A.) Bezug genommen.

    Die Kammer ist durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I - 20 U 29/11, Bl. 434a d.A.) nicht an der Abweisung der Klage insgesamt gehindert.

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2019 - 2 U 34/19

    Maßgebliches Recht für Wettbewerbsverstöße in internationalen

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 05.10.2011 - I-20 U 29/11, BeckRS 2014, 8307 - Brogsitter) hat entschieden, dass ein Anvertrauen auch in derartigen Fällen möglich ist, wenn die tatbestandliche Vorlage dem "Treugeber" wirtschaftlich zuzuordnen ist (vgl. auch Ohly/Sosnitza/Ohly, UWG, 7. Aufl. 2016, § 18 Rn. 6).
  • LG Krefeld, 27.09.2012 - 12 O 28/12

    Darf ein Uhrenhersteller das auftragsgemäß individuell gefertigte Uhrenwerk auch

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 05.10.2011 (I - 20 U 29/11, Bl. 367 d.A.) die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Krefeld insoweit bejahrt, als es um Ansprüche aus Delikt geht, zu denen auch Ansprüche aus § 8 Abs. 1 i.V. mit §§ 3, 4 Nr. 11 i. V. mit 3 18 UWG und aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 18 UWG gehören und die Sache insoweit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Krefeld zurückverwiesen.

    Die Kammer ist durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I - 20 U 29/11) nicht an einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gehindert.

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I-20 U 29/11, dort Seiten 12f der Urteilsausfertigung, Bl. 434l und 434m d.A.), die sie teilt.

  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 29 U 2/18

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Die Gefahr der Widersprüchlichkeit ist gegeben, wenn durch das Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sowohl für den entschiedenen Teil als auch für den nicht erledigten Teil tatsächlich oder rechtlich erheblich ist, es genügt eine materiell-rechtliche Verzahnung (BGH, Urteil vom 05. Juni 2002 - XII ZR 194/00 -, Rn. 10, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Oktober 2011 - I-20 U 29/11 -, Rn. 32, juris).
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