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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-20 U 39/11   

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https://dejure.org/2011,25755
OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-20 U 39/11 (https://dejure.org/2011,25755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2011 - I-20 U 39/11 (https://dejure.org/2011,25755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - I-20 U 39/11 (https://dejure.org/2011,25755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88

    Wirtin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11
    Teilweise (OLG München NJW-RR 1990, 999) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00

    Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11
    Zum Teil wird die Einwilligung als eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung angesehen (OLG München, OLGR München 2001, 288 = NJW 2002, 305 m. Nachw.; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 22 KunstUrhG Rn. 13; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 24.2.2011 - 16 U 172/10, Juris, m. Nachw.).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78

    Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11
    Allerdings sollen für die Auslegung der Erklärung die Grundsätze für rechtsgeschäftliche Erklärungen angewendet werden (BGH NJW 1980, 1903).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11
    Zum Teil wird die Einwilligung als eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung angesehen (OLG München, OLGR München 2001, 288 = NJW 2002, 305 m. Nachw.; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 22 KunstUrhG Rn. 13; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 24.2.2011 - 16 U 172/10, Juris, m. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22742
OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11 (https://dejure.org/2012,22742)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2012 - 20 U 39/11 (https://dejure.org/2012,22742)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 20 U 39/11 (https://dejure.org/2012,22742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche aus privater Rentenversicherung Selbständiger können zur Darlehnssicherung abgetreten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Denn aus der Treuhandnatur der Sicherungsabrede und der Interessenlage der Vertragsparteien ergibt sich gemäß § 157 BGB die Pflicht des Sicherungsnehmers, die Sicherheit schon vor Beendigung des Vertrages zurückzugewähren, wenn und soweit er sie endgültig nicht mehr benötigt (vgl. BGH BGHZ 137, 212 ff.; BKR 2005, 320, 321).

    Auch die Erstreckung des Sicherungszwecks der Abtretung auf alle bestehenden und künftigen Forderungen der Sparkasse gegenüber dem Sicherungsgeber aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung ist AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH BKR 2005, 320, 321).

    Allerdings ist bei der verdeckten Sicherungsabtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verwertungsregelung, die es dem Sicherungsnehmer gestattet, die Sicherheit ohne vorherige Androhung zu verwerten, unwirksam (vgl. BGH BKR 2005, 320, 321).

    Die Interessen des Sicherungsgebers werden nur dann ausreichend gewahrt, wenn der Sicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, eine beabsichtigte Verwertung der abgetretenen Forderung so rechtzeitig vorher anzukündigen, dass der Sicherungsgeber noch Einwendungen gegen die Verwertung vorbringen oder sich zumindest bemühen kann, die drohenden weitreichenden Folgen einer Offenlegung abzuwenden (vgl. BGH BKR 2005, 320, 321).

    Seine Kreditwürdigkeit kann durch die Offenlegung einer stillen Zession in Frage gestellt werden, weil sie für Dritte die Nichterfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit signalisiert und Zweifel an der Vertragstreue des Sicherungsgebers oder an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fördert (vgl. BGH BKR 2005, 320, 321).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Anerkannt ist jedoch, dass die privaten Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht dem Pfändungsschutz des § 850 Abs. 3 lit. b) ZPO unterfallen (vgl. BGH VersR 2011, 1252, 1254; VersR 2008, 843 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011, 4 U 101/10, dokumentiert in BeckRS 2012, 02588; OLG Frankfurt VersR 1996, 614; Vorwerk/Wolf in: BeckOK ZPO, Edition 2, § 850 Rn. 37; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., RV 2008 Rn. 9; Gutzeit NJW 2010, 1644, 1645 f.; Becker in: Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 850 Rn. 13).

    Da § 850 Abs. 2 ZPO lediglich Renten und Ruhegelder aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis schützt, muss es sich im Rahmen des § 850 Abs. 3 lit. b) ZPO um Versicherungsleistungen handeln, die aus Anlass des Ausscheidens aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet werden (vgl. BGH VersR 2008, 843, 844 f.).

    Mit der Einführung des § 851 c ZPO, der nunmehr privaten Altersrenten beruflich selbständiger Personen Pfändungsschutz zuerkennt, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Altersrenten dieses Personenkreises nach dem Regelungsgehalt des § 850 Abs. 3 lit. b) ZPO kein Arbeitseinkommen bilden und darum nach dieser Vorschrift keinen Pfändungsschutz genießen (vgl. BGH VersR 2008, 843, 845).

    Ein Arbeitnehmer, der anstelle eines betrieblichen Ruhegeldes oder in Ergänzung hierzu Versicherungsleistungen bezieht, soll in gleicher Weise vor dem Gläubigerzugriff geschützt sein wie ein Schuldner, der etwa aus einer Betriebsrente über ausreichende arbeitsrechtliche Versorgungsbezüge verfügt (vgl. BGH VersR 2008, 843, 844).

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 101/89
    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Dies gilt auch für die Abtretung von Forderungen (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1990, IX ZR 101/89, dokumentiert in juris).

    An der Abtretungsvereinbarung sind nur der Zedent und der Zessionar beteiligt; nur ihre Interessen sind bei der Erklärung der Abtretung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1990, IX ZR 101/89, dokumentiert in juris).

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Aus einer solchen Erklärung ergibt sich bereits nicht, dass die abgetretenen Rechte von der Abtretungsgläubigerin zurückübertragen worden sind (vgl. auch BGH NJW 1987, 255, 258 f. hinsichtlich der Erklärung, "keine Ansprüche mehr aus " einem Versicherungsvertrag abzuleiten).
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 177/03

    Kenntnis von der Abtretung bei Streit über deren Wirksamkeit; Begriff des

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Es ist dann seine Sache, Umstände darzutun und zu beweisen, aus denen sich zumindest die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass er dennoch die erforderliche positive Kenntnis von der Abtretung nicht gehabt hat (vgl. BGH WM 2004, 981 ff.).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Sämtliche Voraussetzungen des § 851 c ZPO müssen aber kumulativ vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2011, IX ZR 79/11, dokumentiert in BeckRS 2011, 29063).
  • LG Dortmund, 20.01.2009 - 2 O 153/08

    Anspruch auf monatliche Rentenleistungen aus einer Lebensversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Dies gilt bereits deshalb, weil die Vorschrift des § 851 c ZPO erst mit Wirkung zum 31.03.2007 in Kraft getreten ist und deshalb bei der Beurteilung der Frage, ob die im Oktober 2000 vorgenommene Abtretung wirksam war, - insbesondere vor dem Hintergrund der dinglichen Wirkung der Abtretung - nicht herangezogen werden kann (vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 20.01.2009, 2 O 153/08, dokumentiert in juris).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Auch im Übrigen ist die Interessenlage des Sicherungsgebers bei der hier vorliegenden offenen Abtretung von Ansprüchen aus einer Rentenversicherung mit derjenigen bei der verdeckten Lohn- und Gehaltszession nicht vergleichbar, da die Tatsache der Abtretung der Ansprüche auch keinen Anlass zu Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Abtretenden gibt (vgl. BGH BGHZ 130, 59 ff.).
  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 10/95

    Auswirkungen der Unwirksamkeit der Verwertungsregelung auf eine Globalabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Den berechtigten Interessen des Sicherungsgebers wird im Übrigen schon dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass anstelle einer der unwirksamen Verwertungsklausel die gesetzlichen Vorschriften über die Pfandverwertung treten (vgl. BGH NJW 1996, 847, 848).
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
    Denn aus der Treuhandnatur der Sicherungsabrede und der Interessenlage der Vertragsparteien ergibt sich gemäß § 157 BGB die Pflicht des Sicherungsnehmers, die Sicherheit schon vor Beendigung des Vertrages zurückzugewähren, wenn und soweit er sie endgültig nicht mehr benötigt (vgl. BGH BGHZ 137, 212 ff.; BKR 2005, 320, 321).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für

  • OLG Brandenburg, 22.12.2009 - 3 U 175/08

    Bereicherungsanspruch: Freigabe hinterlegten Werklohns unter Berücksichtigung von

  • OLG Frankfurt, 22.02.1995 - 23 U 158/94

    Versicherungsverträge mit Versorgungscharakter; Pfändungsschutz; Unsachliche

  • OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10

    Kapitalversicherung: Wirksamkeit einer Individualvereinbarung über einen

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