Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.03.2018 - I-20 U 39/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 309 BGB
Mahnkosten, AGB - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln mit überhöhten Pauschalbeträgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsansprüche eines in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Vereins hinsichtlich der Berechnung von Pauschalbeträgen für Rücklastschriften und Mahnungen
- kanzlei.biz
AGB-Klauseln, die überhöhte Pauschalbeträge beinhalten, sind unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsansprüche eines in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Vereins hinsichtlich der Berechnung von Pauschalbeträgen für Rücklastschriften und Mahnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln mit überhöhten Pauschalbeträgen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unwirksame und wettbewerbswidrige Klausel in AGB wenn zu hoher Pauschalbetrag für Rücklastschrift verlangt wird
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 O 374/15
- OLG Düsseldorf, 29.03.2018 - I-20 U 39/17
- BGH, 25.10.2018 - III ZR 89/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 354
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 17.08.2018 - 8 O 1061/17
Unwirksame AGB in Mobilfunkverträgen
Die von der Beklagten hierzu vorgetragenen Tatsachen ermöglichen es dem Gericht gerade nicht, sich "davon zu überzeugen ..., dass der Pauschalbetrag den branchenüblichen Durchschnittschaden nicht wesentlich übersteigt." (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2018 - 20 U 39/17).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 20 U 39/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 92
- VersR 2017, 1325
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16
Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung
Rechtsgrund für die Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung ist danach nicht die fehlende Verfügungsbefugnis des Klägers, sondern ein Rechtsmangel auf Seiten der Zessionarin XY; eine solche Nichtigkeit betrifft jedoch nicht die Abtretbarkeit der Forderung, sondern allenfalls die Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung (OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17, Rn. 45; zitiert nach Juris).Die Schutzwirkung endet erst dann, wenn der Schuldner positive Kenntnis von der Unwirksamkeit der Abtretung hat, weil er dann nicht mehr schutzwürdig ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.06.2017, Az. 12 U 161/16; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17; zitiert nach Juris).
Eine nichtige Abtretung steht einer unwirksamen Abtretung nämlich grundsätzlich gleich (OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17, Rn. 33; OLG Celle…, Urteil vom 06.04.2017, Az. 8 U 166/16, Rn. 57; zitiert nach Juris).
Denn wenn die Schutzwirkung sogar eintreten soll, obwohl der eigentliche Rechtsakt fehlt, muss § 409 BGB erst Recht anwendbar sein, wenn es einen solchen Rechtsakt zwar gibt, er aber von vornherein und absolut unwirksam - eben nichtig - ist (OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17, Rn. 37; zitiert nach Juris).
Zudem bestehen Beratungspflichten erst, wenn der Beratungsanlass für die Versicherung erkennbar ist (OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2017, Az. 20 U 39/17, Rn. 73; zitiert nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18
Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig …
Vielmehr ist § 409 BGB anwendbar, wenn der bisherige Gläubiger verfügungsbefugt war und nur die konkrete Abtretungsvereinbarung und das zugrunde liegende Kausalgeschäft unwirksam sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08, VersR 2010, 375, für § 307 BGB; BGH, Beschluss vom 4. November 1964 - IV ZB 369/64, WM 1965, 135; OLG Celle, VersR 2017, 1323; OLG Hamm, VersR 2017, 1325, jew. für §§ 134, 138 BGB).