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   OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - I-20 U 41/09   

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https://dejure.org/2010,4189
OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2010 - I-20 U 41/09 (https://dejure.org/2010,4189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce

  • Telemedicus

    Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    GPL gibt keine Befugnis zur Markenbenutzung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung von "xt:Commerce" trotz GPL

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GPL gibt keine Befugnis zur Nutzung der Marke "xt:Commerce"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenrecht durch GPL Softwarelizenz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis der GPL zu Markenrechten

  • ifross.org (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis zwischen GPL und Markenrecht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 467
  • MMR 2011, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Ausgenommen sind lediglich Benutzungen zu rein beschreibenden Zwecken (EuGH, GRUR 2003, 55 Tz. 54 - Arsenal Football Club).

    Die Aufmachung des Zeichens darf nicht den Eindruck aufkommen lassen, es bestehe eine Verbindung zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber (EuGH, GRUR 2003, 55 Tz. 56 - Arsenal Football Club).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Denn im Erinnerungsbild treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor als die Unterschiede (BGH, GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Der Verkehr, der sich auf sein unvollkommenes Erinnerungsbild verlassen muss, achtet nicht auf Einzelheiten (EuGH, WRP 1999, 806, Tz 25, 26 - Lloyd; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn 509).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Ein Zeichen wird markenmäßig verwandt, wenn durch die Art seiner Verwendung - etwa durch die Anbringung auf den Waren oder durch die Verwendung in der Werbung für die Waren oder Dienstleistungen beispielsweise in Katalogen oder im Rahmen eines Internetauftritts - der Verkehr zu der Annahme veranlasst wird, dass eine Verbindung zwischen dem angegriffenen Zeichen und den Waren besteht, die der Dritte vertreibt (BGH, GRUR 2009, 772 Rn. 48 - Augsburger Puppenkiste; EuGH, GRUR 2007, 971 Rdnrn. 16 u. 23 - Céline).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Insbesondere ist es üblich, neben einem auf das Unternehmen hinweisenden Hauptzeichen weitere Marken zur Identifizierung der speziellen einzelnen Artikel einzusetzen (BGH, GRUR 2007, 592, 593 - bodo Blue Night).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Aus Wort- und Bildelementen bestehende Marken werden in aller Regel durch ihr Wortelement geprägt, weil dieses die einfachste Möglichkeit bietet, die Waren zu bezeichnen (BGH, GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Für den an englischsprachige Begriffe gewöhnten Computernutzer (BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom) beschreibt dieser Bestandteil folglich nur den Einsatzbereich der Software, so dass ihm "X" als der die Software individualisierende, eigentliche Herkunftshinweis erscheint.
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Wer ein Zeichen gebrauchen will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan).
  • KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99

    Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung kann folglich nicht vollstreckt werden (KG, NJW-RR 2000, 1239, 1240); zur Sicherung des Gläubigers ist sie daher ungeeignet.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09
    Bei der Beschlussverfügung ist das Zustellungserfordernis jedoch Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH, NJW 1993, 1076, 1077; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 929 Rdn. 13).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2012 - 20 U 176/11

    Verletzung einer Gemeinschaftswortmarke durch Bewerbung eines

    Im Streitfall bedarf die Antragsgegnerin keines Nutzungsrechts an der Marke der Antragstellerin, so dass es nicht darauf ankommt, ob eine GPL, wie sie im Streitfall besteht, markenrechtliche Befugnisse gewährt (vgl. Senat GRUR-RR 2010, 467).
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