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   OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - I-20 U 62/04   

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https://dejure.org/2004,17177
OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - I-20 U 62/04 (https://dejure.org/2004,17177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2004 - I-20 U 62/04 (https://dejure.org/2004,17177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - I-20 U 62/04 (https://dejure.org/2004,17177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Würdigung einer Äußerung hinsichtlich eines herabsetzenden oder verunglimpfenden Vergleichs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Vergleichende Werbung i.S.d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Ein Gericht verstößt nämlich gegen § 308 Abs. 1 ZPO (Antragsprinzip) wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrundelegt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat (BGH NJW 03, 2317; NJW 01, 157).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Es ist weder Aufgabe des Gerichts, einen Kläger durch Fragen oder Hinweise zu veranlassen, neue Streitgegenstände einzuführen, die in seinem bisherigen Vorbringen nicht einmal andeutungsweise eine Grundlage haben, noch sein Verfahren so zu gestalten, dass einem Kläger die Möglichkeit geboten wird, in dieser Weise seine Klage zu erweitern (BGH NJW-RR 03, 623, 626 - Feldankrais).
  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Ein Gericht verstößt nämlich gegen § 308 Abs. 1 ZPO (Antragsprinzip) wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrundelegt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat (BGH NJW 03, 2317; NJW 01, 157).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein zu weit gefasster Antrag dahin auszulegen, dass der Kläger zumindest die konkrete Verletzungshandlung unterbunden wissen möchte, was aber zur Folge hat, dass der Antrag schon insoweit abzuweisen ist, als er über die konkrete Verletzungsform hinaus reicht (vgl. etwa BGH NJW 04, 2235, 2237 - Dauertiefpreise); im Streitfall ist die konkrete Verletzungsform Gegenstand der Anträge zu I. 1. und II. 1. Aber auch das Schreiben der Beklagten vom 3. März 2003 insgesamt enthält keinen Wettbewerbsverstoß, wie er von der Klägerin in erster Linie geltend gemacht wird, dass es sich nämlich um eine "Schmähschrift" handele, die durch eine unsachliche und pauschale Kritik die Saugeinlagen der Klägerin "verteufeln" wolle.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Adressat der Werbung können der Wiederverkäufer, der Verkaufsberater sowie der Verbraucher sein (BGH NJW 04, 1951, 1952 - Genealogie der Düfte).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Dabei haben die Gerichte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten (BVerfG NJW 03, 660, 661).
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
    Die Kundgabe einer Meinung ist grundsätzlich auch dann gemäß Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, wenn sie wirtschaftliche Vorteile bringen soll (BVerfG NJW 92, 1153).
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