Rechtsprechung
OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- reise-recht-wiki.de
Begriff der akuten unerwarteten Erkrankung
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reisekrankenversicherung / Unerwartet schwere Erkrankung /Vorhersehbarkeit einer Behandlung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB § 1 Nr. 1
Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reisekrankenversicherung und vorherige Herzbeschwerden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Reiseschutz greift auch bei Vorerkrankung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.03.2009 - 9 O 485/07
- OLG Köln, 30.10.2009 - I-20 U 62/09
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 379
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung
Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (Senat, VersR 2010, 379; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH, Beschluss vom 21.09.2011, IV ZR 227/09). - AG Kassel, 19.12.2012 - 435 C 2419/12
Reiserücktrittskostenversicherung: Vorliegen einer unerwarteten schweren …
Durfte danach der Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung vernünftigerweise die Reise buchen, weil mit einer akuten Verschlechterung nicht zu rechnen war, besteht Versicherungsschutz (OLG Köln, VersR 2010, 379, im Ergebnis bestätigt durch BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09, zit. n. juris; LG Duisburg; Urteil v. 12.10.2012 - 7 S 187/11, zit. n. Juris). - KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos
Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5). - KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14
Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung" für "akute, …
Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (…vgl. OLG Köln, RuS 2013, 445 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 29; VersR 2010, 379 - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (…BGH VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 7). - KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
Auslandsreisekrankenversicherung - keine Erstattungsfähigkeit der Kosten …
c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 -(VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (…Rz. 7 zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - I-20 U 62/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 6; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Höhe des Schadensersatzes für die Benutzung einer Wort-/Bildmarke im Wege der Lizenzanalogie - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des …
Lizenzerhöhend ist das zeitliche Element bei einer sehr intensiven Nutzung über einen sehr langen Zeitraum vom OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.4.2010 (20 U 62/09 - juris Tz. 31) berücksichtigt worden.Soweit der Beklagte erstinstanzlich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen hat, in der eine fiktive Lizenz ein Lizenzsatz von 0, 25% angenommen worden ist (Urteil vom 27.4. 2010 - 20 U 62/09 - juris Tz. 32), so betrifft dieses Urteil einen besonders gelagerten Einzelfall, der unter anderem durch außergewöhnlich hohe Umsätze des Verletzers gekennzeichnet war (…a. a. O. Tz. 31).