Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.05.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - I-20 U 67/12   

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https://dejure.org/2013,10280
OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2013,10280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2013 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2013,10280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2013,10280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verletzung des Namensrechts durch Führung der Bezeichnung "Der Wendler" seitens des Sängers Michael Wendler gegenüber dem Sänger Frank Wendler

  • kanzlei.biz

    Bezeichnung "Der Wendler" in Alleinstellung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 51 Abs. 1; MarkenG § 13; BGB § 12
    Kollision von Marken- und Namensrecht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Wendler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Der Wendler” ist nicht mehr

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    DEN "Wendler" gibt es nicht / "Der Wendler" muss sich als Schlagersänger nun eines Namenszusatzes bedienen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schlagersänger Michael Wendler darf nicht mehr als "Der Wendler" ohne klärenden Namenszusatz auftreten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Der Wendler"-Streit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "friedliche Koexistenz" von Frank und Michael Wendler

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schlagersänger zu Rücksichtnahme verpflichtet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Der Wendler" ohne Zusatz unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Der Wendler" ohne Zusatz unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Der Wendler" ohne Zusatz unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Der Wendler" durch Schlagersänger Michael Wendler verletzt Namensrecht des Sängers Frank Wendler

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Künstlernamen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Künstlername Der Wendler" ohne Zusatz unzulässig

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Der Krieg "der Wendler”

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Das Aus für den "Wendler"

  • stern.de (Pressemeldung, 21.05.2013)

    "Der Wendler" darf nicht mehr "Der Wendler" heißen

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Michael Wendler darf nicht mehr "Der Wendler" sein

  • bista.de (Kurzinformation)

    Es kann nur einen Wendler mit Vornamen geben

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Recht der Gleichnamigen - "Der Wendler"

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Zur Rücksichtspflicht bei Gleichnamigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wendler vs. Wendler - Schlagersänger darf sich nicht mehr einfach Der Wendler nennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Michael Wendler darf Bezeichnung "Der Wendler" nicht ohne klarstellenden Zusatz verwenden - Namensfetter Frank Wendler zur Löschung der Wortmarke "Der Wendler" verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Michael Wendler darf sich nicht mehr Der Wendler nennen - Das examensrelevante Namensrecht nach § 12 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Es kann dann die Pflicht bestehen, den Namen nur in einer Art und Weise zu verwenden, dass diese Gefahr nach Möglichkeit ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2002, 622, 624 - shell.de).

    Dies ist nur entbehrlich, wenn die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung in der Praxis nicht ernstlich besteht, weil einer der Beteiligten mit seinem Namen eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr daher in seiner übergroßen Mehrzahl unter diesem Namen nur ihn vermutet; die in Fällen der Gleichnamigkeit vorzunehmende Abwägung der Interessen der Namensträger kann dann zu einem abweichenden Ergebnis führen (BGH, GRUR 2002, 622, 625 - shell.de).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegen den Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Für die Anerkennung einer Benutzungsmarke an einem Zeichen, für das ein Freihaltebedürfnis besteht, ist deshalb grundsätzlich ein höherer Grad an Verkehrsgeltung zu fordern als bei normal kennzeichnungskräftigen Zeichen, bei denen kein besonderes Freihalteinteresse gegeben ist (BGH, GRUR 2004, 151, 153 - Farbmarkenverletzung I).

    Sie ist unbedenklich, wenn zum Verständnis der Begriffe auf die mit der Klage beanstandete konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (BGH, GRUR 2004, 151, 152 - Farbmarkenverletzung I).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Zu den nach § 12 BGB geschützten Namensrechten kann auch ein Aliasname gehören, der dann Schutz genießt, wenn die Person mit dem Aliasnamen Verkehrsgeltung erlangt hat, vergleichbar mit einem Schriftsteller oder Künstler, der unter einem Pseudonym veröffentlicht oder in der Öffentlichkeit auftritt, wenn er also unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist (BGH, GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).

    Hierfür reicht aus, dass der Dritte, der diesen Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird (BGH, GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Auf bislang verwandte zusätzliche Elemente, wie unterschiedliche Vornamen, darf nicht verzichtet werden, wenn sich die gegenüberstehenden Bezeichnungen bei der Verkürzung auf den bloßen Familiennamen noch weiter annähern (BGH, GRUR 1966, 499, 500 - Merck).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Bei einer Verletzung des Namensrechts kann der Verletzte seinen Schaden in gleicher Weise wie bei schuldhaften Eingriffen in fremde Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte geltend machen und ihn beispielsweise als entgangene angemessene Lizenzgebühr berechnen oder den Verletzergewinn herausverlangen (BGH, GRUR 1973, 375, 377/378 - Miss Petite).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Wer ein Zeichen gebrauchen will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Der Klagemarke können im Verletzungsprozess auch prioritätsältere Kennzeichenrechte, über die der Beklagte verfügt und in deren Schutzbereich die Klagemarke eingreift, einredeweise entgegengehalten werden (BGH, GRUR 2009, 1055 Rn. 52 - airdsl; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 55 Rn. 51).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH, GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter).
  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

  • BGH, 14.07.1969 - X ZR 62/66

    Eingriff in den Schutzbereich eines Klagegebrauchsmusters - Anmeldung einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 67/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61383
OLG Köln, 02.05.2014 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2014,61383)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2014 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2014,61383)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2014 - I-20 U 67/12 (https://dejure.org/2014,61383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach dem Policenmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 13. Juni 2012 ausgesetzt bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-209/12.

    Die Anwendung dieser Norm scheitert nicht daran, dass sie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2013 (C-209/12, VersR 2014, 225) mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG in der durch die Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Richtlinie 92/96 nicht im Einklang steht.

    Insoweit hat die Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Sache C-209/12 (dort Rz. 69) ausgeführt, wenn das mit den einschlägigen Richtlinien verfolgte Ziel nicht durch Auslegung erreicht werden könne, müsse das nationale Recht "gegebenenfalls unangewendet bleiben".

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Sinn und Zweck der Informationspflicht in Art. 31 Abs. 1 der Richtlinie 92/96/EWG mögen - wie der BGH erwogen hat (VersR 2012, 608) - eine Auslegung rechtfertigen, dass ein Vertrag nicht ohne Information und Belehrung des Versicherungsnehmers zustande kommen darf.

    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., Tz. 43).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Diese gesetzgeberischen Erwägungen reichen nach Auffassung des Senats als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (sei es in der Weise, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG für den Bereich der Lebensversicherung generell nicht anzuwenden ist [so OLG Celle, aaO], oder jedenfalls [in Analogie zu §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG] ein Widerspruch dann nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag bereits beiderseits vollständig abgewickelt wurde, vgl. BGH, VersR 2013, 1513 zu § 8 Abs. 4 VVG in der Fassung bis 1994) nicht aus.

    Ob es einen Grundsatz des nationalen Rechts gibt, der es rechtfertigt, dem Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht jedenfalls dann zu versagen, wenn der Vertrag beiderseits vollständig abgewickelt ist (so OLG Celle, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 8 U 198/13 - und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Januar 2014 - 12 U 115/13 - im Anschluss an BGH, VersR 2013, 1513), bedarf vorliegend schon deshalb keiner Entscheidung, weil hier Widerspruch und Kündigung zeitgleich ausgesprochen worden sind.

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Eine solche Sichtweise ist geboten, weil die richterliche Rechtsfortbildung nur dazu dient, Lücken zu schließen und Wertungswidersprüche aufzulösen; demgegenüber ist es dem Gericht verwehrt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669).

    Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Die vom deutschen Gesetzgeber in § 5a Abs. 1 mit Absatz 2 Satz 1 VVG a.F. gewählte Konstruktion gewährleistet indes, dass eine vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers richtlinienkonform erst nach der gebotenen Verbraucherinformation eintreten kann (Senat, aaO; ebenso auch OLG Hamm, Beschl. v. 31. August 2011 - 20 U 81/11 - OLG Celle, Urt. v. 9. Februar 2012 - 8 U 191/11 - OLG München, Urt. v. 20. September 2012 - 14 U 1511/12 - OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373).
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Um eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung contra legem würde es sich aber handeln, wenn sie eine nationale Norm betrifft, deren Einführung auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht (vgl. BGH, NJW 2012, 2571), ohne dass hinreichende Anhaltspunkte für dessen Willen zu europarechtskonformem Handeln erkennbar sind.
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Die hierzu in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.1.2010 - C-555/07, NJW 2010, 427) betraf aber einen Sonderfall, der dadurch gekennzeichnet war, dass die dort maßgebende Vorschrift nicht alleine gegen Richtlinienrecht, sondern gegen einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des europäischen Primärrechts (nämlich das Verbot der Altersdiskriminierung) verstieß (vgl. Brand, aaO, S. 274).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen klargestellt, dass die von ihm entwickelte Kickback-Rechtsprechung nur für den Bereich der Kapitalanlageberatung gilt (BGH, ZIP 2012, 67 ff., Rz. 39).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 67/12
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer 14- bzw. 30-tägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

  • EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12

    Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life

  • OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12

    Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

  • OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13

    Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

  • OLG München, 20.09.2012 - 14 U 1511/12

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des befristeten Widerrufsrechts mit

  • OLG Celle, 07.01.2014 - 8 U 198/13

    Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a VVG nach vollständiger

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • LG Köln, 05.03.2012 - 26 O 32/11

    Anspruch eines Versicherungsnehmers nach Kündigung einer fondsgebundenen

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

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