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   OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - I-20 U 77/08   

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https://dejure.org/2009,982
OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - I-20 U 77/08 (https://dejure.org/2009,982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2009 - I-20 U 77/08 (https://dejure.org/2009,982)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - I-20 U 77/08 (https://dejure.org/2009,982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 3 Abs. 3; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1 a.F.; ; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; UWG § 8 Abs. 1; ; BGB § 247 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2; UWG § 8 Abs. 1
    Irreführung der Werbung eines Mobilfunkanbieters mit einem Startgeschenk von 180 Freiminuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG
    Werbung eines Telekommunikationsanbieters mit Freiminuten unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2, 8 Abs. 1 UWG
    Irreführender Wettbewerbsverstoß - 180 Telefon-Freiminuten sind nicht das Gleiche wie 4,18 EUR

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht untersagt Tele2 GmbH Werbung mit dem Slogan Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Freiminuten - Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters mit der Formulierung "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten." kann irreführend sein, wenn der Eindruck erweckt wird, die Freiminuten seien einschränkungslos nutzbar, während diese sich nur auf ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Freiminuten wettbewerbswidrig, wenn sich die Freiminutenangabe nur auf Gespräche im Festnetz bezieht

  • drbuecker.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    §§ 8, 5 UWG
    180 Freiminuten, aber bitte nur im Festnetz!: Irreführende Werbung von Tele2 GmbH

  • heise.de (Pressemeldung)

    OLG Düsseldorf untersagt Tele2 irreführende Werbung

  • heise.de (Pressemeldung, 25.05.2009)

    Tele2: Irreführende Werbung untersagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    180 Freiminuten in 21 Minuten abtelefonieren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    §§ 8, 5 UWG
    Unterlassungsklage: Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsklage: Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Objektiv unrichtige Werbung trotz Fußnotenhinweis irreführend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende "Blickfangwerbung"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "180 Freiminuten als Startgeschenk" - Irreführender Werbeslogan einer Telefongesellschaft

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Tele2-Werbung "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" rechtswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Objektiv unrichtige Werbung kann trotz Hinweises in Fußnote irreführend sein

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung für Telefontarif mit 180 Freiminuten ist irreführend, wenn diese tatsächlich nicht gewährt werden

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Werbung mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten"

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Werbung mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig!

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    §§ 8, 5 UWG
    180 Freiminuten, aber bitte nur im Festnetz!: Irreführende Werbung von Tele2 GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 864
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04

    Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 20 U 77/08
    Wie bereits im Urteil vom 10.4.2007 ausgeführt, steht dieses Verständnis nicht in Widerspruch zu der von der Berufung erneut angeführten Entscheidung des OLG Hamm (MMR 2005, 469).
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