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   OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - I-20 U 103/11   

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OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - I-20 U 103/11 (https://dejure.org/2012,17318)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2012 - I-20 U 103/11 (https://dejure.org/2012,17318)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - I-20 U 103/11 (https://dejure.org/2012,17318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Begriffs "Charité" für Kosmetikartikel

  • kanzlei.biz

    Universitätskrankenhaus "Charité" vs. "Charite C.V. GmbH"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 2; MarkenG § 15 Abs. 4
    Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Begriffs "Charité" für Kosmetikartikel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Markenrechte, Vorratsgesellschaften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosmetikhersteller darf Bezeichnung "Charite" nicht als Firmenbestandteil für Geschäftszweig verwenden

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    So kann die Geltendmachung eines Anspruchs auch dann treuwidrig sein kann, wenn die längere Untätigkeit des Verletzten zwar auf seiner Unkenntnis beruht, er bei einer zur Wahrung eigener Interessen gebotenen und zumutbaren Beobachtung des Marktes oder des "Umfelds" seiner Bezeichnung diese Verletzungen hätten erkennen müssen (BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG).

    Dies setzt jedoch eine besondere Nähebeziehung der Parteien wie eine frühere Zusammenarbeit oder wie sachlich und örtlich nahe beieinander liegenden Betätigungsbereiche voraus, aufgrund derer die Tätigkeit des jeweils anderen bei gehöriger Marktbeobachtung nicht verborgen bleiben konnte (vgl. BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG).

    Die Benutzung eines Zeichens hat für ein Unternehmen einen beachtlichen Wert, wenn es durch langjährige Tätigkeit und/ oder (umfangreiche) Werbung in der Öffentlichkeit einen nicht unbeachtlicher Bekanntheitsgrad gewonnen haben kann (BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegen den Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der Branchen, in der die beteiligten Unternehmen tätig sind, so dass ein höherer Grad an Branchennähe einen geringen Grad an Ähnlichkeit der Zeichen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).

    Für eine Verwirkung gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Anspruch nach § 21 Abs. 4 MarkenG in Verbindung mit § 242 BGB ist erforderlich, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH, GRUR 2001, 1161, 1163 CompuNet/ComNet).

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Wer ein Zeichen gebrauchen will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Voraussetzung für die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung ist lediglich, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens dargelegt wird, die bei Kennzeichenverletzungen infolge Verwechslungsgefahr in aller Regel in der Marktverwirrung liegen wird (BGH, GRUR 1999, 587, 590 - Cefallone).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Die Verpflichtung zur Unterlassung trifft auch die Beklagte zu 2. Der Geschäftsführer einer fremde Zeichen verletzenden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er entweder selbst die verletzende Verwendung des Zeichens veranlasst oder diese pflichtwidrig nicht verhindert hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 1043 Tz. 70 - TÜV II; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 14 Rn. 362; zum Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Die Verpflichtung zur Unterlassung trifft auch die Beklagte zu 2. Der Geschäftsführer einer fremde Zeichen verletzenden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er entweder selbst die verletzende Verwendung des Zeichens veranlasst oder diese pflichtwidrig nicht verhindert hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 1043 Tz. 70 - TÜV II; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 14 Rn. 362; zum Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Danach steht der Eintritt eines Schadens durch die festgestellte Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Charité" schon deshalb fest, weil die Klägerin den in der Benennung der Beklagten zu 1. als "Charite C.V. GmbH" liegenden Eingriff in ihr Unternehmenskennzeichenrecht als ein vermögenswertes Recht nicht ohne Entgeltzahlung hinnehmen muss und insoweit jedenfalls Schadensersatz nach der Lizenzanalogie verlangen kann (BGH, GRUR 2006, 421 Tz. 45 - Markenparfümverkäufe).
  • LG Düsseldorf, 15.04.2011 - 38 O 153/10

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers gegenüber einem Hersteller von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 20 U 103/11
    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011, Az. 38 O 153/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

    So kann die Geltendmachung eines Anspruchs auch dann treuwidrig sein, wenn die längere Untätigkeit des Verletzten zwar auf seiner Unkenntnis beruht, er bei einer zur Wahrung eigener Interessen gebotenen und zumutbaren Beobachtung des Marktes oder des "Umfelds" seiner Bezeichnung diese Verletzungen hätten erkennen müssen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 21, 22 - Charité; BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG m.w.N.).

    Dies setzt jedoch eine besondere Nähebeziehung der Parteien wie eine frühere Zusammenarbeit oder wie sachlich und örtlich nahe beieinander liegenden Betätigungsbereiche voraus, auf Grund derer die Tätigkeit des jeweils anderen bei gehöriger Marktbeobachtung nicht verborgen bleiben konnte (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 21, 22 - Charité; BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG).

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