Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-20 U 116/12   

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https://dejure.org/2013,18453
OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2013,18453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2013 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2013,18453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2013,18453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Lieferservice einer Apotheke per "Pillentaxi" unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Lieferung apothekenpflichtiger Arzneimittel per "Pillentaxi" unzulässig - Verstoß gegen § 20 ApoBetrO ist wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gericht verbietet Azubi-"Pillentaxi"

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 116/12
    Der Kläger, zu dessen Mitgliedern unter anderem sämtliche Industrie- und Handelskammern zählen, hat auf Grund seiner Mitgliederstruktur eine umfassende Verbandsklagebefugnis für das gesamte Bundesgebiet (BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., Einl. Rn. 2.29).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Vielmehr schreibt § 20 ApBetrO den Apotheken die Beratung und Information der Ärzte sowie der Patienten ausdrücklich vor, wobei diese Beratung grundsätzlich durch einen Apotheker der Apotheke vorzunehmen ist und sie außerdem grundsätzlich persönlich zu erfolgen hat und nur dann auf eine telefonische Beratung beschränkbar ist, wenn der Patient dadurch, dass er eine Versandapotheke mit seiner Arzneimittelversorgung beauftragt hat, zu erkennen gegeben hat, dass er auf diese persönliche Beratung verzichtet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - I-20 U 116/12).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Eine bloße Beratung auf Nachfrage des Patienten ist - auch angesichts des seit 2004 zulässigen Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln (vgl. § 11a des Apothekengesetzes in der durch das Gesetz v. 14.11.2003, BGBl. I S. 2190, geänderten Fassung) - nicht ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.7.2013 - 20 U 116/12 -, juris Rn. 19; Pfeil/Pieck/Blume, ApoBetrO, § 20 Rn. 23 und 57 (Stand: 9. Ergänzungslieferung 2012)).
  • OLG Rostock, 08.02.2021 - 2 U 6/19

    Erlöschen der Prozessvollmacht bei einvernehmlicher Mandatsbeendigung durch

    Mit dem Landgericht geht der Senat davon aus, dass auch in diesem Fall eine - auch und gerade namentliche - Offenlegung gegenüber eigenen Mitgliedern des Klägers zu dem Zweck, den Verband bei der Feststellung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu unterstützen, zulässig ist, zumal sich anerkanntermaßen auch umgekehrt das einzelne Mitglied bei der Inanspruchnahme des Störers des Verbandes bedienen darf, ohne dass deshalb das Auftreten des Verbandes dem Störer gegenüber rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - I-20 U 116/12, WRP 2013, 1372 [Juris; Tz. 15]).
  • LG Berlin, 30.11.2021 - 91 O 21/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Rabatt-Werbung für durch Dritte

    Denn ein Vorgehen auf Veranlassung einer Landesärztekammer oder eines Mitbewerbers ist bei Verbänden wie dem Kläger der Regelfall und stellt keinesfalls ein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar (grundlegende OLG Düsseldorf vom 23. Juli 2013 zu I-20 U 116/12 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2012 - I-20 U 116/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42744
OLG Köln, 21.09.2012 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2012,42744)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2012,42744)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-20 U 116/12 (https://dejure.org/2012,42744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung bei Eintritt einer Infektion

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 04 Nr. 5.2.4.1
    Die Geringfügigkeit einer Hautverletzung beurteilt sich nach der objektiven Veranlassung einer ärztlichen Behandlung

  • rechtsportal.de

    AUB 2004 Nr. 5.2.4
    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung bei Eintritt einer Infektion

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallversicherer muss nicht für Infektionsfolgen nach Tritt in eine rostige Schraube aufkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Der mit ihr verfolgte Zweck und der erkennbare Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (zu allem zuletzt BGH, WM 2012, 1673, Rz. 21) Auf die Entstehungsgeschichte der Klausel kommt es demgegenüber nicht an, weil diese dem Versicherungsnehmer typischerweise nicht bekannt ist (BGH, VersR 2000, 1090).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des Wiedereinschlusses - auch dafür, dass die Haut- oder Schleimhautverletzung mehr als nur geringfügig war - liegt beim Versicherungsnehmer (OLG Hamm, RuS 2007, 164; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AUB 2008 Nr. 5, Rn. 63; vgl. allgemein auch BGH, VersR 2009, 492 zum Wiedereinschluss bei Bandscheibenschäden).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Der mit ihr verfolgte Zweck und der erkennbare Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (zu allem zuletzt BGH, WM 2012, 1673, Rz. 21) Auf die Entstehungsgeschichte der Klausel kommt es demgegenüber nicht an, weil diese dem Versicherungsnehmer typischerweise nicht bekannt ist (BGH, VersR 2000, 1090).
  • OLG Koblenz, 09.10.2003 - 10 U 44/03

    Inhalt der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Als geringfügig wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer solche Haut- oder Schleimhautverletzungen ansehen, die keine Veranlassung geben, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie entweder überhaupt keiner Behandlung bedürfen oder mit einfachen Mitteln wie etwa mit einem Pflaster selbst versorgt werden können und bei denen zu erwarten ist, dass sie alsbald folgenlos wieder verheilen (vgl. OLG Köln - 20. Zivilsenat -,r+s 2008, 345; OLG Hamm, VersR 2008, 342; OLG Koblenz, r+s 2004, 298; Knappmann in: Prölss/Martin, aaO, Rn. 62; Bruck/Möller/Leverenz, aaO, Rn. 27; Naumann, ZfS 2010, 482).
  • OLG Köln, 19.03.2008 - 20 U 218/07

    Zeckenbiss nicht von AUB 88 gedeckt

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Als geringfügig wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer solche Haut- oder Schleimhautverletzungen ansehen, die keine Veranlassung geben, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie entweder überhaupt keiner Behandlung bedürfen oder mit einfachen Mitteln wie etwa mit einem Pflaster selbst versorgt werden können und bei denen zu erwarten ist, dass sie alsbald folgenlos wieder verheilen (vgl. OLG Köln - 20. Zivilsenat -,r+s 2008, 345; OLG Hamm, VersR 2008, 342; OLG Koblenz, r+s 2004, 298; Knappmann in: Prölss/Martin, aaO, Rn. 62; Bruck/Möller/Leverenz, aaO, Rn. 27; Naumann, ZfS 2010, 482).
  • OLG Hamm, 03.03.2006 - 20 U 227/05

    Infektion nach Unfall - Beweislast des Versicherungsnehmers für

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
    Die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des Wiedereinschlusses - auch dafür, dass die Haut- oder Schleimhautverletzung mehr als nur geringfügig war - liegt beim Versicherungsnehmer (OLG Hamm, RuS 2007, 164; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AUB 2008 Nr. 5, Rn. 63; vgl. allgemein auch BGH, VersR 2009, 492 zum Wiedereinschluss bei Bandscheibenschäden).
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - 20 U 141/15

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Infektion mit

    Ob eine Hautverletzung als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, dass - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.09.2012, 20 U 116/12, juris, Rn. 7, VersR 2013, 992 = r+s 2013, 399; LG Dortmund, Urt. v. 02.10.2014, 2 O 459/12, juris, Rn. 14).
  • LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Versicherungsfalls aus Anlass der

    Denn ob eine Hautverletzung als geringfügig im Sinne dieser Regelung anzusehen ist, beurteilt sich nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein Verletzungsbild entstanden ist, das - objektiv gesehen - Veranlassung gibt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (OLG Köln VersR 2013, 992 m.w.N.).
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