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   OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - I-20 U 142/17   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - I-20 U 142/17 (https://dejure.org/2018,41186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2018 - I-20 U 142/17 (https://dejure.org/2018,41186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - I-20 U 142/17 (https://dejure.org/2018,41186)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 20 U 142/17
    Dabei besteht zwischen den einzelnen Merkmalen - wettbewerbliche Eigenart, Grad der Nachahmung und Unlauterkeitsumstände - eine Wechselbeziehung mit der Folge das bei hoher Eigenart und einer fast identischen Nachahmung nur geringere Anforderungen an die Unlauterkeit begründenden Umstände zu stellen sind (std. Rspr. zuletzt BGH GRUR 2018, 311 Rn. 13 - Handfugenpistole).

    Ein Erzeugnis hat keine wettbewerbliche Eigenart, wenn der angesprochene Verkehr die prägenden Gestaltungsmerkmale des Erzeugnisses nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH GRUR 2018, 311 Rn. 18 - Handfugenpistole).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 20 U 3/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines nachgeahmten Produkts

    Der Senat hat in dem Verfahren I-20 U 142/17 im Urteil vom 08.05.2018 zur wettbewerblichen Eigenart der hier streitgegenständlichen Schuhe ausgeführt:.

    - unterstellt, er habe an sich entsprechend dem Senatsurteil vom 08. Mai 2018 (I-20 U 142/17) wettbewerbliche Eigenart - diese Eigenart wieder verloren.

    Der Senat hat im Verfahren I-20 U 142/17 die Möglichkeit einer Herkunftstäuschung, was eine gewisse Bekanntheit voraussetzt (vgl. Köhler, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 3.41a), nicht mit dem tatsächlichen - auch dort unbekannt gebliebenen - Markterfolg, sondern der Bewerbung begründet.

  • OLG München, 12.07.2018 - 29 U 1311/18

    Herkunftstäuschung bei nachschaffender Nachahmung durch bekannten

    Im Unterschied zu dem vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.05.2018, Az. I-20 U 142/17, Anlage BK 23) entschiedenen Fall, bei dem eine vermeidbare Herkunftstäuschung hinsichtlich mit den Marken "DIVIDED" und "H& M" gekennzeichneten, mit dem Produkt der Antragstellerin nahezu identischen Badelatschen mit Plüschfell-Riemen angenommen wurde, handelt es sich bei dem vorliegend angegriffenen Produkt gerade nicht um eine nahezu identische Nachahmung des Produkts der Antragstellerin, sondern ein sich von diesem ganz deutlich unterscheidenden Produkt aus echtem Nerz.
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 20 W 59/19

    Kosten im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Abgabe einer

    Die Angaben der Antragsgegnerin waren voraussichtlich nicht in der Lage, die wettbewerbliche Eigenart der fraglichen Schuhe in Frage zu stellen (vgl. auch Urteil des Senats vom 08.05.2018, I-20 U 142/17).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
    Die fast identische Übernahme der die Originale prägenden Merkmale durch die angegriffenen Modelle legt den Schluss nahe, sie entstammten einer Kooperation zwischen den Parteien oder diese seien wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. November 2019 - 6 U 82/19, GRUR-RR 2020, 119 [unter 1 e bb]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2018 - 20 U 142/17 [unter B II 2]; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2000 - I ZR 225/98 - Viennetta [unter II 2 b bb]).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 2 U 41/18
    Dabei besteht zwischen den einzelnen Merkmalen - wettbewerbliche Eigenart, Grad der Nachahmung und Unlauterkeitsumstände - eine Wechselbeziehung mit der Folge, dass bei hoher Eigenart und einer fast identischen Nachahmung nur geringere Anforderungen an die Unlauterkeit begründenden Umstände zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2015, 909, 910 - Exzenterzähne; GRUR 2016, 720, 721 - Hot Sox; GRUR 2016, 730, 733, Rz. 31 - Herrenhuter Stern; GRUR 2017, 734, 735 - Bodendübel; GRUR 2018, 311 Rz. 13 - Handfugenpistole; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.05.2018, Az.: 20 U 142/17, BeckRS 2018, 31823).
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