Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - I-20 U 200/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Die Einleitung zweier paralleler Verfahren (Marken- und Wettbewerbsrecht) aus demselben Lebenssachverhalt ist rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 4 S. 1
Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Einleitung zweier paralleler Verfahren (Marken- und Wettbewerbsrecht) aus demselben Lebenssachverhalt ist rechtsmissbräuchlich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch durch zwei eigenständige Klagen wegen Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß bei gleichem Sachverhalt bzw kerngleiche Verletzungshandlungen
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch: Klagen aus UWG und Markenrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11
Hard Rock Cafe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Da kein Grund dafür erkennbar ist, dass der jedem Mitbewerber gewährte lauterkeitsrechtliche Anspruch weiter gehen soll als das in gleicher Weise auf Unterlassung gerichtete individuelle Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers, ist nämlich bei der Beurteilung eines lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ein gleichzeitig möglicher markenrechtliche Unterlassungsanspruch in jedem Fall mit in den Blick zu nehmen, (vgl. BGH GRUR 2013, 1161 Rdnr. 64 - Hard Rock Cafe). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07
Klassenlotterie
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Geht der Gläubiger zum Beispiel bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß mit mehrfachen Klagen vor und erhöht er dadurch die Kostenlast erheblich, obwohl ein einheitliches Vorgehen für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre, ist dies ein Anhaltspunkt für einen Missbrauch (vgl. BGH GRUR 2010, 454 Rdnr. 10 - Klassenlotterie). - BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. statt vieler: BGH GRUR 2012, 286 Rdnr. 13 - Falsche Suchrubrik).
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Vielmehr steht es dem Gläubiger in einem solchen Fall auch frei, die verschiedenen Aspekte der Beanstandung ein- und desselben Handlung im Wege der kumulativen Klagehäufung zu jeweils getrennten Klagezielen zu machen (vgl. BGH GRUR 2013, 401 Rdnr. 25 - Biomineralwasser). - BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10
Unbedenkliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Denn die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen in getrennten Verfahren, ist ein Indiz für einen Missbrauch, wenn dem Kläger im Einzelfalls ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung seines Begehrens in einem Antrag möglich und zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 2013, 307 Rdnr. 19 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11
Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 20 U 200/14
Vielmehr hat, wenn einem einheitlichen Unterlassungsantrag mehrere Ansprüche im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zugrunde liegen, keine schematische Erhörung des Streitwerts zu erfolgen, sondern der Streitwert für den ersten Anspruch festzusetzen und für den zweiten Anspruch angemessen zu erhöhen (vgl. BGH BeckRS 2013, 20395).
- LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15
Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der …
die Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf die Rechtstreitigkeiten mit den Aktenzeichen [-20 U 185/14 (OLG Düsseldorf, I ZR 188/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 189/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 226/15 (Bundesgerichtshof) - Vorinstanz OLG Düsseldorf Aktenzeichen 1-20 U 200/14, sowie in Bezug auf das Widerspruchsverfahren basierend auf der Marke E gegen die Marke E2 (Deutsches Patent- und Markenamt) I zu veranlassen, diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen fortzuführen, diese Rechtsstreitigkeiten zu steuern und zu finanzieren, insbesondere Kostenübernahme- und Kostenfreistellungserklärungen für diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen gegenüber I abzugeben und aufrecht zu erhalten, und diesem finanzielle Vorteile zu gewähren, dass er diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klagerinnen fortsetzt;.