Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - I-20 U 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrig
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des aus Sicherungsgründen vom Veranstalter einer Messe untersagten Verteilens von Werbematerial vor dem Messestand eines Mitbewerbers
- online-und-recht.de
Kein Wettbewerbsverstoß, wenn Werbung entgegen Messe-AGB verteilt wird
- kanzlei.biz
Kein Wettbewerbsverstoß durch Verteilen von Werbung entgegen der Messe-AGB
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 10; UWG § 4 Nr. 11
Wettbewerbswidrigkeit des aus Sicherungsgründen vom Veranstalter einer Messe untersagten Verteilens von Werbematerial vor dem Messestand eines Mitbewerbers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Messe-AGB durch Verteilung von Werbung ist nicht wettbewerbswidrig
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Keine Mitbewerberbehinderung durch Werbung am Messestand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß bei Verteilen von Werbematerial auf einer Messe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß bei Verteilen von Werbematerial auf einer Messe
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Messe-AGB keine Wettbewerbsverletzung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Messeveranstaltungen: Verteilen von Werbematerial uneingeschränkt zulässig?
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Geschäftsbedingungen von Messeveranstaltern
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 21.12.2010 - 4 U 142/10
EBay Vertragsverstoß überschreitet nicht die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 22/14
Sie mögen zwar unter Umständen das Marktverhalten der Aussteller regeln, es kommt ihnen aber schon keine Normqualität zu (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 218, 219 - Drei Angebote).Ein einer allgemein gültigen Rechtsnorm vergleichbarer Fall liegt daher bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerade nicht vor, so dass auch eine entsprechende Anwendung von § 4 Nr. 11 UWG ausscheidet (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 218, 219 - Drei Angebote).
- BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 22/14
Ein auf die Verurteilung zur Unterlassung gerichteter Klageantrag, der sich darauf beschränkt, die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes, auf das er sich stützt, wiederzugeben, ist daher grundsätzlich unbestimmt (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge). - BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02
Friedhofsruhe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 22/14
Gesetzliche Vorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sind lediglich Rechtsnormen, die in Deutschland Geltung beanspruchen (BGH GRUR 2005, 960, 961 - Friedhofsruhe). - BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83
Handzettelwerbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 22/14
Ob an der älteren Rechtsprechung festzuhalten ist, dass eine Werbung in unmittelbarer Nähe eines Mitbewerbers schon allein unter diesem Gesichtspunkt als "Abfangen von Kunden" eine gezielte Behinderung darstellt, kann hier offen bleiben (…vgl. zu der Kritik: Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn, 10.29a), denn auch nach dieser Rechtsprechung liegt eine gezielte Behinderung nur dann vor, wenn durch dieses "Abfangen" das Aufsuchen des Geschäfts des Mitbewerbers verhindert wird (BGH GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelverteilung).
- OLG Düsseldorf, 07.02.2017 - 20 U 139/15
Wettbewerbswidrigkeit der Erhebung von Kostenpauschalen für Mahnungen und …
Die Auffassung des Landgerichts, dass §§ 307 ff BGB Marktverhaltensregelungen darstellten, sei nicht mit Rechtsprechung des Senats in Einklang zu bringen, wie sie in der Sache I-20 U 22/14 im Urteil vom 25.08.2015 zum Ausdruck gekommen sei.Die von der Beklagten zur Stützung der gegenteiligen Ansicht zitierte Entscheidung GRUR-RR 2016, 20 besagt nichts anderes.