Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - I-20 U 226/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- MIR - Medien Internet und Recht
Werbung mit Ortsbezug - Die Werbung mit einer Ortsangabe und einer bundesweit gültigen Rufnummer oder mit der Angabe "Beratungsbüro in Ihrer Nähe" kann irreführend sein, wenn an dem betreffenden Ort weder ein Unternehmenssitz noch eine Niederlassung unterhalten wird, ...
- stroemer.de
Beratungsbüros
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.09.2008 - 37 O 85/08
- OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - I-20 U 226/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 477
- MIR 2009, Dok. 084
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens
Von Bedeutung ist allerdings das regelmäßig vorhandene Interesse, mit einem Mitarbeiter des Unternehmens in Kontakt treten zu können, um Belange vorzubringen (…dazu: OLG Hamm, a. a. O., Tz. 39, 42; vgl. auch - allerdings zu anderen Branchen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009 - 20 U 226/08, juris Tz. 24, …und Urteil vom 6. Mai 2003, a. a. O., Tz. 38).Darüber hinaus suggeriert die Angabe verschiedener Standorte auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung und Unternehmensgröße, die für die Kundenentscheidung ebenfalls Bedeutung haben kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2009, a. a. O., Tz. 24; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 6 U 4839/98, juris Tz. 33 [letzteres allerdings zu 90 beworbenen Standorten]).
- LG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 O 127/19 Darüber hinaus erweckt die Angabe einer Vielzahl von Standorten den Eindruck eines besonderen wirtschaftlichen Gewichts und der Verfügbarkeit erheblicher Ressourcen (vgl. OLG E, MMR 2009, 477, 477; OLG Celle, GRUR-RR 2015, 481, 482 - Dachreparaturen vor Ort ; LG Köln, Urteil vom 30.04.2019, Az.: 33 O 114/17 (Anl. PBP 10)).
- LG Halle, 26.08.2021 - 8 O 51/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Standortwerbung für den Einbau von Türen in …
Zudem suggeriert die Angabe verschiedener Standorte eine besondere wirtschaftliche Bedeutung und Unternehmensgröße, die für die Kundenentscheidung ebenfalls von Bedeutung sein kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2009, 477 - bei juris Rdnr. 24).