Weitere Entscheidung unten: KG, 29.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 234/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31780
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 234/13 (https://dejure.org/2015,31780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-20 U 234/13 (https://dejure.org/2015,31780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-20 U 234/13 (https://dejure.org/2015,31780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer für Bekleidungsstücke, Sonnenbrillen und Lederwaren eingetragenen Bildmarke durch Verwendung des Zeichens bei der Gestaltung einer Armbanduhr

  • kanzlei.biz

    Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer Bekleidungsmarke für Uhren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Verletzung einer für Bekleidungsstücke, Sonnenbrillen und Lederwaren eingetragenen Bildmarke durch Verwendung des Zeichens bei der Gestaltung einer Armbanduhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr muss eine Marke (unberechtigt) für eine gleiche oder ähnliche Ware benutzt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Annahme einer Verwechslungsgefahr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei fehlender übereinstimmender Verwendung keine Warenähnlichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei fehlender übereinstimmender Verwendung keine Warenähnlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 11.07.2007 - T-150/04

    Mülhens / OHMI - Minoronzoni (TOSCA BLU) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 29 - TOSCA/TOSCA BLU; BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 13 - TOSCA BLU).

    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei identischen oder ähnlichen Marken kann daher nur in den Grenzen des Grundsatzes der Spezialität bejaht werden kann, d. h. dann, wenn die fraglichen Waren in der Wahrnehmung des relevanten Publikums identisch oder ähnlich sind (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 34 - TOSCA/TOSCA BLU, zu Art. 8 Abs. 1 lit. b GMV a.F.).

    Das Bestehen eines ästhetischen Ergänzungsverhältnisses zwischen den fraglichen Produkten genügt nicht, um das Bestehen einer Ähnlichkeit zwischen den Produkten zu bejahen (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 37 - TOSCA/ TOSCA BLU).

    Dies setzt voraus, dass die Verbraucher die Vermarktung dieser Waren unter derselben Marke als gängig ansehen, was normalerweise impliziert, dass die jeweiligen Hersteller oder Händler der Produkte größtenteils dieselben sind (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 37 - TOSCA/TOSCA BLU; Ströbele/Hacker a. a. O.).

    Eine Lizenzierungspraxis führt nicht zur Ähnlichkeit der Waren (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 38 - TOSCA/TOSCA BLU).

    Waren, die hier keine Ähnlichkeiten aufweisen, werden auch durch Berührungspunkte bei Herstellung und Vertrieb nicht ähnlich, jedenfalls nicht, solange die jeweiligen Hersteller oder Händler der Produkte nicht größtenteils dieselben sind (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 37 - TOSCA/TOSCA BLU).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuG, GRUR-RR 2007, 347 Rn. 29 - TOSCA/TOSCA BLU; BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 13 - TOSCA BLU).

    Es gibt jedoch eine absolute Grenze der Warenähnlichkeit, die auch bei Identität des Zeichens nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft überschritten werden kann (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO).

    Die ständige Übung der Modebranche, für andere Produkte Lizenzen zu vergeben, ist nicht geeignet, eine bestehende (absolute) Warenunähnlichkeit zu überwinden (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 12 - TOSCA BLU).

    Durch die Erteilung von Vermarktungsrechten zum Zwecke der Verkaufsförderung bleibt der Warenähnlichkeitsbereich grundsätzlich unberührt (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 14 - TOSCA BLU).

    Eine derartige Vertriebspraxis kann lediglich im Grenzbereich der Warenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begründen, wenn es sich um funktionsverwandte Produkte handelt, bei denen der Verkehr nicht nur von einem Imagetransfer, sondern auch von einem Know-how-Transfer ausgeht (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 14 - TOSCA BLU; GRUR 2015, 176 Rn. 20 - ZOOM; vgl. auch Ingerl/ Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 751 ff).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Eine derartige Vertriebspraxis kann lediglich im Grenzbereich der Warenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begründen, wenn es sich um funktionsverwandte Produkte handelt, bei denen der Verkehr nicht nur von einem Imagetransfer, sondern auch von einem Know-how-Transfer ausgeht (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 14 - TOSCA BLU; GRUR 2015, 176 Rn. 20 - ZOOM; vgl. auch Ingerl/ Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 751 ff).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Es gibt jedoch eine absolute Grenze der Warenähnlichkeit, die auch bei Identität des Zeichens nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft überschritten werden kann (BGH, GRUR 2006, 941 Rz. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2014, 488 Rn. 12 - DESPERADOS/DESPERADO).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten beruht auf der Erwägung, dass die berechtigte Abmahnung dem Schuldner zum Vorteil gereicht, weil der Gläubiger, der zunächst abmahnt, statt sofort Klage zu erheben oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, dem Schuldner damit die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstige Weise durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Dabei kann von Warenunähnlichkeit nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität oder großer Ähnlichkeit der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist, dass beim Verkehr die Vorstellung entstehen kann, die Waren stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (BGH, GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2a O 337/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 234/13
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 16.10.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 2a O 337/11, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin EUR 2.239,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 29.09.2014 - 20 U 234/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59517
KG, 29.09.2014 - 20 U 234/13 (https://dejure.org/2014,59517)
KG, Entscheidung vom 29.09.2014 - 20 U 234/13 (https://dejure.org/2014,59517)
KG, Entscheidung vom 29. September 2014 - 20 U 234/13 (https://dejure.org/2014,59517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,59517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht