Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30204
OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,30204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 14 Abs. 1
    Fälligkeit erst nach einer durch konkrete Anhaltspunkte veranlassten Prüfung von Rücktritt und Anfechtung durch Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 14 Abs. 1
    Voraussetzungen der Fälligkeit von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fälligkeit tritt erst nach einer durch konkrete Anhaltspunkte veranlassten Prüfung von Rücktritt und Anfechtung durch den Versicherer ein

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 53/14
  • OLG Hamm, 23.02.2015 - I-20 U 25/15

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.01.2014 - 20 W 91/13

    Fälligkeit von Leistungen in der privaten Krankheitskostenversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Zur Klärung der versicherungsvertraglichen Eintrittspflicht gehört nicht nur die Prüfung des Versicherungsfalls, sondern auch die Prüfung, ob Gründe für einen Rücktritt oder eine Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vorliegen (OLG Köln, Beschluss vom 13. Januar 2014 - I-20 W 91/13, 20 W 91/13 -, Rn. 3, juris mit weiteren Nachweisen; Schlegelmilch, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2.Aufl., § 21.
  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00

    Fälligkeit bei Anerkenntnis durch Versicherer und Ermittlungsmängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Voraussetzung ist insoweit nicht nur, dass die Erhebungen im Hinblick auf das vom Versicherer zu beachtende Beschleunigungsgebot (Schlegelmilch aaO, Rn. 21) zu zögerlich betrieben wurden, sondern auch, dass diese Pflichtverletzung kausal wurde für einen späteren Abschluss der Ermittlungen (vgl. Senat, r+s 2001, 263, Rn. 12, juris).
  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
    Würde man dem Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung das Recht zur Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vorenthalten, könnte dies zu dem widersinnigen Ergebnis führen, dass der Versicherer aufgrund der beschränkten Feststellungen zum Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen des Eintritts des Versicherungsfalls zur vereinbarten Leistung zu verurteilen wäre und er diese Leistung erbringen müsste, um sie im Anschluss in einem anderen Verfahren mit der Begründung zurückzufordern, dass ein vertraglicher Leistungsanspruch nicht gegeben war, weil der Vertrag rückwirkend durch eine Gestaltungserklärung seinen Bestand verloren habe (KG Berlin, Urteil vom 08. Juli 2014 - 6 U 134/13 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Hierzu zählen entgegen der Auffassung der Revision auch solche Nachforschungen, die klären sollen, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG ordnungsgemäß erfüllt hat (OLG Hamburg VersR 2010, 749, 750; OLG Hamm VersR 2015, 1497, 1498; OLG Köln VersR 2015, 305; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 14 Rn. 16, 25; MünchKomm-VVG/Fausten, 2. Aufl. § 14 Rn. 22; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 14 Rn. 8; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 14 Rn. 6; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1460; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 84; Britz, VersR 2015, 410, 411; Fricke, VersR 2009, 297, 300; Höra, r+s 2008, 89, 93; Rixecker, ZfS 2007, 556; a.A. Egger, VersR 2015, 1209, 1211).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit

    Die nach § 14 Abs. 1 VVG zu beurteilende Fälligkeit dieser Leistung tritt hier - mit Blick darauf, dass der Beklagten im Rahmen der fälligkeitsbegründenden Feststellungen auch die Prüfung der Vertragswirksamkeit zusteht (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 20 U 25/15, VersR 2015, 1497) - jedenfalls mit der Leistungsablehnung im Rücktrittsschreiben vom 27. Mai 2009 ein (vgl. dazu nur Johannsen in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 14 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 4 U 1656/19

    Fehlende Fälligkeit für Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebung ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären, wobei allerdings dem Versicherer insoweit eine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten sein muss, die vom Versicherungsnehmer zu beweisen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2015, Az.: 20 U 25/15; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

    Eine Verzögerung der Erhebungen kann nur dann zu einer vorverlegten Fälligkeit führen, wenn die Verzögerung auf einer Pflichtverletzung des Versicherers beruht, die vom Versicherungsnehmer zu beweisen ist (Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. Kap. 4 Rn. 164; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. § 14 Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2015 - I-20 U 25/15, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.06.2015 - I-20 U 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60637
OLG Köln, 12.06.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,60637)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,60637)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2015,60637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., Tz. 43).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 817) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 817) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
  • BGH, 30.07.2012 - IV ZR 134/11

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend ein Rücktritts- oder

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Der Anspruch aus § 818 Abs. 1 BGB beschränkt sich auf die Erstattung tatsächlich gezogener Nutzungen (BGH, Beschl. v. 30. Juli 2012 - IV ZR 134/11 - m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Verjährung ist auch nicht eingetreten (vgl. hierzu BGH, WM 2015, 865).
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 20 U 88/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Ein Versicherer kann insoweit in aller Regel nicht den Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben (zur näheren Begründung s. etwa Senat, RuS 2015, 121).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2014 - 7 U 147/10

    Altvertrag über eine Kapital-Rentenversicherung: Widerspruch des als

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Allerdings hat das OLG Stuttgart (RuS 2015, 123) die Auffassung vertreten, ein Versicherungsvertreter, der ständig mit der Vermittlung von Lebens- und Rentenversicherungen für die dortige Beklagte betraut war und daher das Recht zum Widerspruch bei Abschluss des selbst vermittelten Versicherungsvertrages kenne, handele widersprüchlich, wenn er sich nach jahrelanger Vertragsdurchführung auf Mängel der Widerspruchsbelehrung berufe und von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch mache.
  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 329/14

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Folgen einer unzureichenden

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Die Belehrung ist deswegen inhaltlich fehlerhaft, weil der zwingend notwendige Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform zu erheben ist, fehlt (vgl. BGH, VersR 2004, 497; zuletzt BGH, Urt. v. 19. November 2014 - IV ZR 329/14 -).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 25/15
    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des HWiG - vorgegeben durch 2 Vorabentscheidungen des EuGH (NJW 2005, 3551 und 3555) - allerdings entschieden, dass die nach diesem Gesetz verlangte Widerrufsbelehrung eine echte Rechtspflicht darstellt, deren Verletzung bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch führen kann (BGHZ 169, 109, 120; BGH, VersR 2008, 1544).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

  • LG Heidelberg, 24.03.2017 - 3 O 286/16

    Altverträge über Lebensversicherungen: Verwirkung des "ewigen Widerspruchsrechts"

    Insoweit reicht die "normale" Vertragsdurchführung - sei es auch über einen langen Zeitraum - nicht aus (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2015, Az. 20 U 25/15, BeckRS 2016, 13832, Rn. 19).

    Soweit in der Rechtsprechung entschieden worden ist, dass es nicht ohne Weiteres zur Verwirkung führe, dass der Versicherungsnehmer sich den Versicherungsvertrag als Versicherungsmakler selbst vermittelt habe, wenn nicht im Einzelfall festgestellt sei, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis insbesondere vom Formerfordernis des Widerspruchs hatte (BGH, Beschluss vom 23.3.2016, Az. IV ZR 329/15, juris, Rn. 19, 25; OLG Köln, Urteil vom 12.6.2015, Az. I-20 U 25/15, juris, Orientierungssatz 4), kann daraus jedenfalls nicht der Schluss gezogen werden, dass die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers und deren Anforderungen im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung keine Berücksichtigung finden dürfen.

  • LG Frankfurt/Main, 29.07.2021 - 30 O 445/19
    sich den Versicherungsvertrag selbst vermittelt hat, ergibt sich keine andere Betrachtungsweise (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 25/15, - juris, Rn. 19).

    Nach der im Rahmen des bereicherungsrechtlichen Anspruchs zu berücksichtigenden Wertung sind diese Kosten daher in der Saldierung miteinzustellen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 25/15).

  • OLG Köln, 28.08.2020 - 20 U 63/19

    Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen; Wirksamkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss sich ein Versicherungsnehmer, der sich die Verträge selbst vermittelt hat, die an ihn geleisteten Provisionen (in Anwendung von § 242 BGB) mindernd anrechnen lassen, denn insoweit verhält er sich widersprüchlich, wenn er sich einerseits auf die Unwirksamkeit des Vertrags nach ausgeübtem Widerspruch beruft, andererseits aber die von ihm für die Vermittlung des letztlich nicht wirksam zustande gekommenen Vertrags vereinnahmte Courtage behalten will (OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015 - 20 U 25/15 -, juris-Rz. 31).
  • OLG Köln, 02.10.2020 - 20 U 60/20

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags Wirksamkeit

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.06.2015, Az. 20 U 25/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.04.2023 - 20 U 261/21

    Widerspruch Lebensversicherung - Position der Versicherungsnehmer gestärkt

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 19.09.2006, Az. XI ZR 204/04 - juris-Rz. 43; vgl. auch Senatsurteil vom 12.06.2015, Az. 20 U 25/15 - juris-Rz. 41).
  • OLG Köln, 09.10.2020 - 20 U 35/20

    Rückabwicklung eines kapitalbildenden Rentenversicherungsvertrags Erbringung von

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.06.2015, Az. 20 U 25/15 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 11.04.2016 - 26 O 100/15

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach dem sog.

    Dass diese Kosten bei der Klägerin bereicherungsmindernd zu berücksichtigen gewesen wären, lässt sich auch nicht der Entscheidung des OLG Köln, Urt. v. 12.6.2015, 20 U 25/15 entnehmen.
  • OLG Köln, 08.10.2021 - 20 U 35/21

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerruf; Fehlerhafte

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt insoweit nicht (so ausdrücklich BGHZ 169, 109 ff., vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12.06.2015, Az. 20 U 25/15 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 12.04.2021 - 26 O 152/20
    Dass ein mündlicher Widerspruch ausgeschlossen ist und in jedem Fall die Textform gewahrt werden muss, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Urteil v. 29.07.2015, IV ZR 384/14, juris Rn. 26; Urteil v. 19.11.2014, IV ZR 329/14, juris Rn. 11; OLG Köln, Urteil v. 12.06.2015, 20 U 25/15, juris Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2021 - 12 U 171/20

    Rückzahlung von Versicherungsprämien und Nutzungsersatz nach Widerspruch gegen

    Vielmehr ist bei wertender Betrachtung das Entreicherungsrisiko dem Versicherungsnehmer zuzuweisen, der sich den Vertrag selbst vermittelt und von dem Abschluss durch Vereinnahmung derProvision profitiert hat (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 25/15, juris Rn. 30 f., die dortige Anspruchsberechnung wurde nachgehend gebilligt durch BGH, Beschluss vom 23.03.2016 - IV ZR 329/15, juris Rn. 27).
  • OLG Köln, 16.12.2022 - 20 U 212/22
  • LG Köln, 10.01.2022 - 26 O 92/21
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2294
OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für Lebensmittelkennzeichnung richtet sich nach LebensmittelinformationsVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände, wobei auch das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung anderer Verstöße gehört (BGH, GRUR 2012, 730 Rnrn. 14, 15 - Bauheizgerät).

    Eine i. S. des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchliche Abmahnung ist nicht berechtigt i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 13 - Bauheizgerät).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).

    Das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin stellt sich von daher auch als sittenwidrige und deshalb verbotene Handlung dar, die nicht hingenommen werden kann, damit ein konkurrierendes Unternehmen seine wettbewerblichen Interessen besser verfolgen kann (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

    Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalem Recht vor (vgl. EuGH, EuZW 2015, 707 Rnrn. 79 ff - Abcur/Apoteket Farmáci; ECLI:EU:C: 2015: 481; s. a. allgemein BGH, WRP 2015, 1464 Rn. 29).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Derjenige, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr. 11 UWG zu Grunde liegenden Norm ist, kann schon nach den im allgemeinen nationalen Deliktsrecht und im Lauterkeitsrecht entsprechend geltenden strafrechtlichen Bestimmungen allenfalls als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) haften (BGH, GRUR 2015, 1025 Rnrn. 15, 16 - TV-Wartezimmer).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, GRUR 2011, 169 Rn. 18 - Lotterien und Casinospiele).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Sie ist daher auf Grund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (BGH, MMR 2012, 664 Rn. 24).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung sprechen eine Abmahntätigkeit, die in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, die Verfolgung des Ziels, den Gegner mit möglichst hohen Prozesskosten zu belasten, und das systematische Verlangen überhöhter Abmahngebühren oder Vertragsstrafen (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Nürnberg, 07.02.2017 - 3 U 1537/16

    "Weidemilch" muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen

    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalen Recht vor (vgl. BGH Urteil vom 02.02.2012, Az.: IZR 45/13 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II, Rn. 23 zu § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 25/15, Rn. 24 jeweils juris).
  • OLG Nürnberg, 21.02.2017 - 3 U 1830/16

    Unzulässige Beschriftung eines Fruchtsaftgetränks

    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalen Recht vor (vgl. BGH Urteil vom 02.12.2015 a.a.O. Rn. 23 zu § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 25/15, Rn. 24 - jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 20 U 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16416
OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,16416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2016 - 20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,16416)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2016 - 20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,16416)
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