Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - I-20 U 39/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52545
OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - I-20 U 39/13 (https://dejure.org/2014,52545)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2014 - I-20 U 39/13 (https://dejure.org/2014,52545)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - I-20 U 39/13 (https://dejure.org/2014,52545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr zwischen "Powerhorn" und "Powerhorse" für Waren im Getränkebereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Auch in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz zu beachten, dass die markenrechtliche Beurteilung nicht von einer analysierenden und zergliedernden Betrachtungsweise bestimmt werden darf (vgl. BGH GRUR 2008, 803 (805) - HEITEC).
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Aus einer bloßen Erstbegehungsgefahr kann keine Schadenswahrscheinlichkeit abgeleitet werden, so dass, da der Auskunftsanspruch insoweit akzessorisch ist, auch für diesen eine Erstbegehungsgefahr nicht ausreicht (vgl. BGH GRUR 2001, 849 (851) - Remailing-Angebot).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Seine Wirkung besteht jedoch darin, dass bildliche oder klangliche Unterschiede vom Leser oder Hörer wesentlich schneller und besser erfasst werden, so dass es gar nicht zu Verwechslungen kommt (vgl. statt vieler: BGH GRUR 2010, 235 (236) AIDA/AIDU).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Vielmehr tritt er bei der Bewertung der Zeichenähnlichkeit zurück, bei der trotz des Grundsatzes, dass Marken als Ganzes miteinander zu vergleichen sind, insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente der Kollisionszeichen zu berücksichtigen sind, weil unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH , GRUR 2010, 1098 - CK CREACIONES KENNYA; Beschl. v. 8.2. 2012 - BECKRS 2012, 80591 - Yorma's/HABM; GRUR 2007, 700 - HABM/Shaker; BGH, GRUR 2012, 1040 - pjure/pure).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Das bedeutet aber, dass bei einer durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr erst die Rücknahme der Anmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke im Regelfall zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr führt (vgl. BGH GRUR-RR 2009, 299 (300) - Underberg).
  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Vielmehr tritt er bei der Bewertung der Zeichenähnlichkeit zurück, bei der trotz des Grundsatzes, dass Marken als Ganzes miteinander zu vergleichen sind, insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente der Kollisionszeichen zu berücksichtigen sind, weil unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH , GRUR 2010, 1098 - CK CREACIONES KENNYA; Beschl. v. 8.2. 2012 - BECKRS 2012, 80591 - Yorma's/HABM; GRUR 2007, 700 - HABM/Shaker; BGH, GRUR 2012, 1040 - pjure/pure).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Bei deren Prüfung sind alle das Verhältnis der fraglichen Waren kennzeichnenden Faktoren zu berücksichtigen, zu denen insbesondere Art, Verwendungszweck und Nutzung der fraglichen Waren sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierenden oder einander ergänzenden Waren zählen (vgl. BGH GRUR 2001, 507 (508 f) - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Zum einem solchen Fortfall reicht allerdings nicht die Erklärung des Beklagten, die Markenanmeldung werde nicht weiterverfolgt und die angemeldeten Zeichen würden nicht markenmäßig genutzt; diese Erklärung stellt, solange die Markenanmeldung fortbesteht, kein die Erstbegehungsgefahr ausräumendes entgegengesetztes Verhalten dar (vgl. BGH GRUR 2010, 838 (840) - DDR-Logo).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Vielmehr tritt er bei der Bewertung der Zeichenähnlichkeit zurück, bei der trotz des Grundsatzes, dass Marken als Ganzes miteinander zu vergleichen sind, insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente der Kollisionszeichen zu berücksichtigen sind, weil unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH , GRUR 2010, 1098 - CK CREACIONES KENNYA; Beschl. v. 8.2. 2012 - BECKRS 2012, 80591 - Yorma's/HABM; GRUR 2007, 700 - HABM/Shaker; BGH, GRUR 2012, 1040 - pjure/pure).
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 39/13
    Es genügt mithin nicht, dass es sich lediglich um verständliche Begriffe handelt; vielmehr müssen diese in der alltäglichen Vorstellungswelt der jeweils angesprochenen Verkehrskreise so geläufig sein, dass sich die Erinnerung an ihre Bedeutung auch dann aufdrängt, wenn sie als abstrakte Kennzeichnungsmittel für Waren oder Dienstleistungen isoliert und schlagwortartig auftreten (vgl. BGH GRUR 2005, 326 (327) - il Padrone/Il Portone; EuGH GRUR Int 2003, 1017 (1019) - BASS-PASH).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht