Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - I-20 U 43/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Gebots der Angabe der Entgelte bei der Inanspruchnahme von Mehrzweckdiensten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKG § 66a; TKG § 44
Umfang des Gebots der Angabe der Entgelte bei der Inanspruchnahme von Mehrzweckdiensten - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwert-Dienst 018
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Preisangabe bei 0180-er-Nummer
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fehlende Preisangaben nach § 66a TKG bei Bewerbung einer (0)18x-er Nummer ist wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Für Kundenservicetelefonnummer mit der Vorwahl "0185" muss Preis für Festnetz als auch für Mobilfunk angeben werden
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Preisangabenpflicht des TKG gilt bei der Bewerbung einer Kundenservicetelefonnummer auch für (0)18x-Nummern
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 607/11
- LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
- OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - I-20 U 43/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 180
- MMR 2013, 64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- Drs-Bund, 07.04.2005 - BT-Drs 15/5213
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Mit der Formulierung in der Bundestagsdrucksache 15/5213 auf Seite 20 im Abschnitt "Zu Nummer 2" "Durch die Nennung der Rufnummernbereiche ... ist - auf der Grundlage der aktuellen Zuteilungen - eine eindeutige Zuordnung der Dienste möglich.Der Gesetzgeber hat eine zuteilungswidrige Nutzung zwar als wahrscheinlichste Form der Umgehung erwartet, wie sich aus der Formulierung in der Bundestagsdrucksache 15/5213 auf Seite 27 im Abschnitt "Zu 66l" ergibt, wonach eine Umgehung insbesondere die zuteilungswidrige Nutzung darstellt, allerdings ohne hierin eine Beschränkung des Anwendungsbereichs zu sehen.
- BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Entsprechend dem Gesetzeszweck, die Berechtigung eines Verbandes zur Verfolgung von Verstößen auf die kollektive Wahrnehmung von Mitgliederinteressen zu beschränken, genügt es, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG selbst zur Verfolgung von Verstößen der gegebenen Art prozessführungsbefugt wären (BGH, GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker, zu § 13 Abs. 2 UWG a. F.). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Eine andere Auslegung der Bestimmung verbietet sich aber auch deshalb, weil eine Differenzierung allein nach der Rufnummerngasse zur Verfassungswidrigkeit der Norm führen würde, was dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung zuwiderliefe, das verlangt, von mehreren, nach Wortlaut und Gesetzeszweck möglichen Normdeutungen, von denen die eine zu einem verfassungswidrigen, die andere zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt, diejenige vorzuziehen, die sich mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt (BVerfG, NJW 1974, 307, 308). - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, NVwZ 2008, 1102 Rn. 81). - LG Düsseldorf, 01.03.2012 - 12 O 607/11
Grundsätze zur Verpflichtung eines Telekommunikations-Diensteanbieters zur Angabe …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Die Antragsgegnerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 607/11) vom 01. März 2012 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2011 aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.