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   OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-21 U 114/13   

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OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-21 U 114/13 (https://dejure.org/2015,20102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2015 - I-21 U 114/13 (https://dejure.org/2015,20102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - I-21 U 114/13 (https://dejure.org/2015,20102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529
    Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 21 U 114/13
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, B. v. 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, U. v. 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, U. v. 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 21 U 114/13
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, B. v. 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, U. v. 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, U. v. 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 21 U 114/13
    Die Beweisverwertung ist immer nur dann verboten, wenn die Beweiserhebung ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht einer Partei verletzt, ohne dass dies zur Gewährleistung eines im Rahmen der Güterabwägung als höherwertig einzuschätzenden Interesses der anderen Partei oder eines anderen Rechtsträgers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH NJW 2006, 1657, 1659).
  • KG, 03.06.2010 - 12 U 40/10

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 21 U 114/13
    Eine Berufung kann nicht damit begründet werden, das Erstgericht habe Ergebnisse einer Beweisaufnahme verwertet, die nach dem Sach- und Streitstand nicht erforderlich gewesen war (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.06.2010, Az. 12 U 40/10, zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.02.2011 - VIII ZR 108/08

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 21 U 114/13
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, B. v. 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, U. v. 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, U. v. 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates kann eine Berufung nicht damit begründet werden, das Erstgericht habe Ergebnisse einer Beweisaufnahme verwertet, die nach dem Sach- und Streitstand nicht erforderlich gewesen war (vgl. zuletzt Urteil vom 27.01.2015 Az.: I-21 U 114/13 unter Bezugnahme auf KG Berlin, Beschluss vom 03.06.2010, Az. 12 U 40/10, zitiert nach Juris).
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