Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-21 U 137/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,61688
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-21 U 137/14 (https://dejure.org/2015,61688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-21 U 137/14 (https://dejure.org/2015,61688)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-21 U 137/14 (https://dejure.org/2015,61688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,61688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Privatgutachten kann im Prozess verwertet werden / Feuchtigkeit als wesentlicher Mangel, der nicht verschwiegen werden darf; §§ 166, 444 BGB, 412 ZPO

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166; BGB § 444; ZPO § 286; ZPO § 529

  • rechtsportal.de

    BGB § 166 ; BGB § 444 ; ZPO § 286 ; ZPO § 529
    Verwertung eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss sich der Verkäufer das Wissen eines am Kaufvertrag nicht beteiligten Mitarbeiters zurechnen lassen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkäufer muss sich Wissen eines am Kaufvertrag nicht beteiligten Mitarbeiters zurechnen lassen! (IBR 2016, 671)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1073
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Solches abgespeichertes Wissen ist jedoch nur dann zuzurechnen, wenn ein besonderer Anlass besteht, sich seiner in einer konkreten Situation noch zu erinnern (vgl. BGH NJW 1996, 1339, 1341).

    Die von der Berufung herangezogenen Entscheidungen des BGH vom 31.01.1996 (NJW 1996, 1205, zitiert nach juris) und 02.02.1996 (NJW 1996, 1339) stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Welches Wissen jeweils zurechenbar ist, lässt sich nur in wertender Beurteilung entscheiden, wobei Informationen, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge für den konkret wissenden Angestellten erkennbar sind, dokumentiert und über einen gewissen Zeitraum verfügbar gehalten werden müssen (vgl. BGH NJW 1997, 1917, zitiert nach juris).

    Hinsichtlich der Möglichkeit der Wissensabfrage ist hierbei nicht nur auf die konkret getroffenen Organisationsmaßnahmen abzustellen, sondern darauf, welche Vorgänge bei einer ordnungsgemäßen Organisation hätten verfügbar gehalten werden müssen (vgl. BGH NJW 1997, 1917, zitiert nach juris).

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Die von der Berufung herangezogenen Entscheidungen des BGH vom 31.01.1996 (NJW 1996, 1205, zitiert nach juris) und 02.02.1996 (NJW 1996, 1339) stehen dem nicht entgegen.

    Dies verkürzt jedoch, wie es die Berufungserwiderung zutreffend darstellt, den Inhalt der Entscheidung vom 31.01.1996 (BGH NJW 1996, 1205, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 08.09.1989 - 10 U 53/89

    Kann in einem Prozeß ein Privatgutachten verwertet werden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln VersR 2001, 755; VersR 2005, 679; VersR 2014, 492; alle zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 402 Rn. 6c).

    Voraussetzung ist allerdings, dass das Gericht die Gegenpartei auf die beabsichtigte Verwertung des Gutachtens als alleinige Grundlage der Entscheidungsfindung hinweist, so dass diese in die Lage versetzt wird, ihrerseits unter Darlegung der Voraussetzungen, unter denen nach § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einzuholen ist, ein neues Gutachten oder aber die Anhörung des Gutachters vor dem Gericht zu beantragen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, a.a.O.).

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Die Beweisverwertung ist immer nur dann verboten, wenn die Beweiserhebung ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht einer Partei verletzt, ohne dass dies zur Gewährleistung eines im Rahmen der Güterabwägung als höherwertig einzuschätzenden Interesses der anderen Partei oder eines anderen Rechtsträgers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH NJW 2006, 1657, 1659).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 2652), die denjenigen, der sich einer Kenntnis verschlossen hat, stets so behandelt, als habe er die positive Kenntnis gehabt.
  • BGH, 08.02.2011 - VIII ZR 108/08

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, B. v. 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, U. v. 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, U. v. 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln VersR 2001, 755; VersR 2005, 679; VersR 2014, 492; alle zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 402 Rn. 6c).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Die titulierte Mangelbeseitigungsverpflichtung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2013, 699-703, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris), so dass es insoweit keiner näheren zeitlichen Präzisierung bedurfte.
  • OLG Köln, 10.05.2013 - 20 U 30/11

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln VersR 2001, 755; VersR 2005, 679; VersR 2014, 492; alle zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 402 Rn. 6c).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

  • KG, 03.06.2010 - 12 U 40/10

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04

    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

  • BGH, 21.09.2016 - VII ZR 84/15

    Kein Einbehalt wegen Mängeln ohne ausreichende Beweissicherung!

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Auch im Falle eines prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweises wäre das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 01.08.2011, Az. 7 Sa 1878 /10, zitiert nach [juris]; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - I-21 U 137/14= BauR 2017, 1073ff.).
  • OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Mit einem Altschaden deckungsgleiche

    Auch im Fall eines prozessual unzulässigen, aber erstinstanzlich durchgeführten Ausforschungsbeweises ist das Berufungsgericht im Rahmen des § 529 ZPO an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts gebunden, da die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliegen (vgl. dazu OLG Düsseldorf Urt. v. 24.3.2015 - 21 U 137/14, Rn. 50, beck-online).
  • LG Bad Kreuznach, 09.03.2018 - 2 O 112/17

    Privatgutachtens als qualifizierter Parteivortrag

    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage alleine schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015, Az.: I-21 U 137/14, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, MDR 1989, 1109; OLG Köln, NJW-RR 1995, 546).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht