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   OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - I-21 U 174/15   

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https://dejure.org/2016,67648
OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - I-21 U 174/15 (https://dejure.org/2016,67648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2016 - I-21 U 174/15 (https://dejure.org/2016,67648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2016 - I-21 U 174/15 (https://dejure.org/2016,67648)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Düsseldorf, 25.01.2010 - 11 L 1344/09

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen ein Bauvorhaben aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Mit Kammerbeschluss vom 25. Januar 2010 lehnte das VG Letzteres ab (vgl. Bl. 145-148 der Beiakte 11 L 1344/09, VG Düsseldorf), wogegen die Nachbarn Beschwerde einlegten.

    Die Akten 11 L 1344/09, 11 K 5630/09, 11 L 787/10 und 11 K 3200/10 des VG Düsseldorf waren und sind beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung erster und zweiter Instanz.

    Weiter sei zu bedenken, dass auch das VG Düsseldorf die Planung gerade auch der Abstandsflächen in seinem Beschluss vom 25. Januar 2010 (11 L 1344/09) gebilligt habe.

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Wird die Planung hingegen ohne die entsprechende Aufklärung erstellt und eine notwendige Nachbarzustimmung nicht herbeigeführt, so ist sie nicht genehmigungsfähig, und der Architekt ist zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10 - dort Rz. 27, und auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.1996 - 22 U 176/95 -).

    Der Senat nimmt nur eine Hinweispflicht des Beklagten zu 1) in dem aus den Urteilsgründen ersichtlichen Umfang an, wie dies auch der Bundesgerichtshof in anderen Fällen tut (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10).

  • OLG Hamm, 09.06.1999 - 12 U 152/98

    Berücksichtigung des Schmalseitenprivilegs bei der Berechnung von Abstandsflächen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Solle ein Vermessungsingenieur außer der rechnerischen Ermittlung der Abstandsflächen auch die (verschuldensunabhängige) Verantwortlichkeit für die rechtlichen Anforderungen von Abstandsflächenprivilegien tragen, müsse dies im Auftrag deutlich zum Ausdruck kommen (unter Verweis auf OLG Hamm, NJW-RR 2000, 22).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm vom 09. Juni 1999 (12 U 152/98) entgegen, wonach der Vermessungsingenieur "im Zweifel" nicht die rechtlichen Voraussetzungen des sogenannten Schmalseitenprivilegs prüft.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 176/95

    Haftung des Architekten bei Rücknahme der Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Wie das Landgericht in seinem sorgfältig und umfassend begründeten Urteil zutreffend ausführt, schuldet der mit einer entsprechenden Genehmigungsplanung beauftragte Architekt einen Entwurf, der zu einer dauerhaften und nicht mehr rücknehmbaren Baugenehmigung führen kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25.02.1999 - VII ZR 190/97; OLG Düsseldorf 22 U 176/95), mithin genehmigungsfähig ist.

    Wird die Planung hingegen ohne die entsprechende Aufklärung erstellt und eine notwendige Nachbarzustimmung nicht herbeigeführt, so ist sie nicht genehmigungsfähig, und der Architekt ist zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10 - dort Rz. 27, und auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.1996 - 22 U 176/95 -).

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Zudem wäre die Leistung des Beklagten zu 1 mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Februar 1999 (vgl. Urteil vom 25.02.1999 Az.: VII ZR 190/97) jedenfalls in Folge des OVG Beschlusses nicht abnahmefähig gewesen, so dass auf die werkvertraglichen Regelungen nicht zurückgegriffen werden kann.

    Wie das Landgericht in seinem sorgfältig und umfassend begründeten Urteil zutreffend ausführt, schuldet der mit einer entsprechenden Genehmigungsplanung beauftragte Architekt einen Entwurf, der zu einer dauerhaften und nicht mehr rücknehmbaren Baugenehmigung führen kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 25.02.1999 - VII ZR 190/97; OLG Düsseldorf 22 U 176/95), mithin genehmigungsfähig ist.

  • BGH, 29.11.2012 - III ZR 21/12

    Haftung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für eine fehlerhafte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Bezüglich der Frage, ob sich bei der streitgegenständlichen Tätigkeit der Beklagten zu 2) und 3) um eine hoheitliche Tätigkeit gehandelt hat und sich diese somit auf die Subsidiarität ihrer Haftung gem. Art. 34 GG, § 839 BGB berufen können, war gem. § 543 Absatz 2 Nr. 2 ZPO die Revision zuzulassen, da der Bundesgerichtshof diese Rechtsfrage (BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZR 21/12) jedenfalls für das Land Berlin anders entschieden und im Leitsatz festgestellt hat, dass " die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ... im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durchgeführt " werden.
  • BGH, 31.03.2016 - III ZR 70/15

    Haftung eines zur Prüfung der Standsicherheit und zur Bauüberwachung vom Bauherrn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2016 - III ZR 70/15 - dort Rz. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12

    Zum Steilküstenabbruch auf Rügen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Es handelt sich dabei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende, wenngleich auch widerlegliche Vermutung (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 4/12 -, dort Rz. 21/22 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Düsseldorf, 30.06.2011 - 11 K 3200/10

    Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme i.R. der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Die Akten 11 L 1344/09, 11 K 5630/09, 11 L 787/10 und 11 K 3200/10 des VG Düsseldorf waren und sind beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung erster und zweiter Instanz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - 10 B 2456/06

    Rechtsänderungen während des Verfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15
    Zwar träfen die klägerischen Ausführungen zu, dass bereits eine Entscheidung des OVG (Beschluss v. 22.01.2007, 10 B 2456/06) zu der betreffenden Neuregelung ergangen gewesen sei.
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    Sofern der Architekt jedoch auf das Erfordernis hingewiesen hat, ist er ohne einen entsprechenden Auftrag nicht verpflichtet, eine Nachbarzustimmung einzuholen (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 30.8.2016 - I-21 U 174/15 - Rn. 82, juris).
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