Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2009 - I-22 U 136/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28719
OLG Hamm, 18.06.2009 - I-22 U 136/08 (https://dejure.org/2009,28719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2009 - I-22 U 136/08 (https://dejure.org/2009,28719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - I-22 U 136/08 (https://dejure.org/2009,28719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Aufgrund des arglistigen Verhaltens der Beklagten wäre es der Klägerin nicht zuzumuten (§ 440 S. 1 a. E. BGB) gewesen, ihnen vor einem Übergang zu weitergehenden Gewährleistungsrechten wie insbesondere dem Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2 BGB eine Nacherfüllungsfrist (§ 323 Abs. 1 BGB) zu setzen und den fruchtlosen Fristablauf abzuwarten (vgl. BGH NJW 2008, 1371 [8. ZS]; 2007, 835 [5. ZS]).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil seit den Entscheidungen des BGH, die eine Nacherfüllungsaufforderung bei Arglist des Verkäufers für grundsätzlich entbehrlich erklärt haben (NJW 2008, 1371; 2007, 835), noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage ergangen ist, ob der Käufer sich an einer dennoch erklärten Nacherfüllungsaufforderung festhalten lassen muss.

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Aufgrund des arglistigen Verhaltens der Beklagten wäre es der Klägerin nicht zuzumuten (§ 440 S. 1 a. E. BGB) gewesen, ihnen vor einem Übergang zu weitergehenden Gewährleistungsrechten wie insbesondere dem Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2 BGB eine Nacherfüllungsfrist (§ 323 Abs. 1 BGB) zu setzen und den fruchtlosen Fristablauf abzuwarten (vgl. BGH NJW 2008, 1371 [8. ZS]; 2007, 835 [5. ZS]).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil seit den Entscheidungen des BGH, die eine Nacherfüllungsaufforderung bei Arglist des Verkäufers für grundsätzlich entbehrlich erklärt haben (NJW 2008, 1371; 2007, 835), noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage ergangen ist, ob der Käufer sich an einer dennoch erklärten Nacherfüllungsaufforderung festhalten lassen muss.

  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99

    Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Zum anderen spricht bei einem Immobilienkauf der Warn- und Schutzzweck der notariellen Beurkundungsform dafür, dass die Parteien im Zweifel nur die vor dem Notar abgegebenen Erklärungen zum Gegenstand ihrer vertraglichen Einigung machen wollten (vgl. Senat, NJW-RR 2001, 564; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 180 jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 23.01.1992 - 5 U 901/91

    Anspruch auf Schadensersatz ; Wirksamer Ausschluss einer Gewährleistung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Zum anderen spricht bei einem Immobilienkauf der Warn- und Schutzzweck der notariellen Beurkundungsform dafür, dass die Parteien im Zweifel nur die vor dem Notar abgegebenen Erklärungen zum Gegenstand ihrer vertraglichen Einigung machen wollten (vgl. Senat, NJW-RR 2001, 564; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 180 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Auch von einer Beschaffenheitsvereinbarung, die für den betreffenden Umstand den allgemeinen Gewährleistungsausschluss in Nr. 5.1 Abs. 1 des Kaufvertrages ggf. im Wege der Vertragsauslegung verdrängen würde (vgl. BGH NJW 2007, 1346), ist aber nicht auszugehen.
  • OLG Hamm, 15.12.2008 - 22 U 90/08

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger Angabe des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 22 U 136/08
    Hingegen stellen seit der Schuldrechtsreform die von den durch die Beklagten beauftragten Personen veröffentlichten Exposés öffentliche Äußerungen von Verkäufergehilfen dar, die nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 i. V. m. S. 3 BGB eine zu erwartende Beschaffenheit der Kaufsache begründen (vgl. Senat, OLGR 2009, 161; Palandt/ Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rn. 69 zu § 434).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Anderer Ansicht sind die Oberlandesgerichte Brandenburg (NZM 2010, 712, 714), Bremen (NJW-RR 2014, 791), Hamm (Urteil vom 18. Juni 2009- I-22 U 136/08, juris Rn. 24 und NJW-RR 2010, 1643) und Saarbrücken (MDR 2013, 1390).

    Gestützt wird das darauf, dass es sich bei solchen Angaben um bloße Objektbeschreibungen handele (OLG Brandenburg, aaO), von einem Rechtsbindungswillen des Verkäufers in diesen Fällen nicht ausgegangen werden könne (OLG Bremen, aaO), die Parteien im Zweifel nur die vor dem Notar abgegebenen Erklärungen zum Gegenstand ihrer vertraglichen Einigung machen wollten (OLG Hamm, Urteil vom 18. Juni 2009 - I-22 U 136/08, juris Rn. 24) oder solche Aussagen sich als bloße Wissenserklärungen des Verkäufers darstellten (OLG Saarbrücken, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht