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   OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12   

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https://dejure.org/2013,58854
OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12 (https://dejure.org/2013,58854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2013 - 22 U 88/12 (https://dejure.org/2013,58854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 22 U 88/12 (https://dejure.org/2013,58854)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12
    Betrifft die Tätigkeit des Verletzers mehrere Schutzrechte und verletzt er nur eines von diesen, so ist grundsätzlich nur der auf dieses entfallende Anteil des Gesamtgewinns herauszugeben (vgl. BGH GRUR 1959, 379 ff., BGH GRUR 2009, 856-864).

    Der Anteil des Beruhens des Verletzergewinns auf einer Rechtsverletzung ist nämlich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2009 (vgl. BGHZ 181, 98) nicht im Sinne eine adäquaten Kausalität, sondern "vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB im Sinne einer wertenden Zurechnung" zu verstehen.

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12
    Dass die vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unter dem Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursacheranteils ergangen wäre, ist nicht ersichtlich und wäre im Übrigen wegen der eigenen Prüfungskompetenz der Gerichte in den vorangegangenen Verfahren auch unzulässig gewesen (vgl. BGH NJW 1997, 3176).
  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 22 U 88/12
    Betrifft die Tätigkeit des Verletzers mehrere Schutzrechte und verletzt er nur eines von diesen, so ist grundsätzlich nur der auf dieses entfallende Anteil des Gesamtgewinns herauszugeben (vgl. BGH GRUR 1959, 379 ff., BGH GRUR 2009, 856-864).
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