Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-23 U 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
- Telemedicus
Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
- aufrecht.de
Kennzeichnungspflicht für Anzeigen in der Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Vertrags über die Veröffentlichung von Bildern in einer Zeitschrift; Wirtschaftswerbung unter redaktioneller Tarnkappe ; Veröffentlichung eines Firmenportraits als redaktionelle Werbung; Vergütung für die Veröffentlichung von Firmenportraits in einem ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 631; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; BGB § 817; ; BGB § 817 S. 2; ; PresseG § 7; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; LPG NW § 8; ; LPG NW § 10
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Presserecht: Nichtigkeit der entgeltlichen Bilderveröffentlichung im redaktionellen Teil ohne Hinweis auf Anzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Entscheidung zu Honorarvereinbarung für Bildveröffentlichung bei Firmenportrait in Zeitschrift
Verfahrensgang
- LG Kleve, 27.01.2006 - 8 O 144/04
- OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-23 U 30/06
- BGH - X ZR 133/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 108 (Ls.)
- K&R 2008, 46
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 2 U 78/19
Postings auf einem Influencer-Account sind nie "privat"
Da sich das Bestehen einer geschäftlichen Verbindung oder auch eine konkrete Vorteilsgewährung regelmäßig nicht nachweisen lassen werden, gewinnen zudem andere Gesichtspunkte an Bedeutung, etwa ob es für die Darstellungsweise einen publizistischen Anlass gibt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2006 - 23 U 30/00, OLGR Düsseldorf 2007, 258) oder es an einem sachlichen Informationsbedürfnis, welches befriedigt werden soll, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.04.1986 - 2 U 179/85, NJW-RR 1986, 1432; s. a. Ahrens, GRUR 2018, 1211 (1215)). - OLG Braunschweig, 08.01.2019 - 2 U 89/18
Unterlassung unlauterer Werbung
Da sich das Bestehen einer geschäftlichen Verbindung oder auch eine konkrete Vorteilsgewährung regelmäßig nicht nachweisen lassen werden, gewinnen zudem andere Gesichtspunkte an Bedeutung, etwa ob es für die Darstellungsweise einen publizistischen Anlass gibt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006 - 23 U 30/00, OLGR Düsseldorf 2007, 258) oder es an einem sachlichen Informationsbedürfnis, welches befriedigt werden soll, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.1986 - 2 U 179/85 , NJW-RR 1986, 1432; s. a. Ahrens, GRUR 2018, 1211 (1215)). - OLG Stuttgart, 15.12.2010 - 4 U 112/10
Redaktionelle Werbung: Kennzeichnung des Anzeigencharakters eines redaktionellen …
Aus Inhalt, Gestaltung und räumlicher Platzierung der Beiträge muss sich hinreichend deutlich ergeben, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt (BGH, GRUR 1996, 792, 792; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, I-23 U 30/06; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 681 f.;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl,., 2008, Rz. 518). - LG Arnsberg, 02.10.2012 - 8 O 38/12
Keine Zahlungsverpflichtung für eine "Anzeige" bei Nichtigkeit des Vertrags wegen …
Die Nichtigkeit des Vertrages hat zur Folge, dass der Widerklägerin gegen die Beklagte weder vertragliche Zahlungs- noch daraus folgende Freistellungsansprüche zustehen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW 1975, 2018 sowie OLGR Düsseldorf 2007, 258 und LG Hannover, NJW-RR 2006, 910).