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   OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - I-24 U 102/10   

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https://dejure.org/2011,11600
OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - I-24 U 102/10 (https://dejure.org/2011,11600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2011 - I-24 U 102/10 (https://dejure.org/2011,11600)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2011 - I-24 U 102/10 (https://dejure.org/2011,11600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschungsversuch als Kündigungsgrund; angeblicher Mietmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadenshergang verschleiert - Vermieter kann kündigen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach Falschangaben zur Schadensursache

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkörper angeblich falsch montiert - Gewerbliche Mieterin täuscht dem Vermieter einen Mangel vor: fristlose Kündigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietvertragskündigung bei Falschangaben zur Beschädigung der Mietwohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Täuschung über Schadensursache kann Kündigung rechtfertigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Täuschung über Schadensursache kann Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zerstörte Vertrauensgrundlage im Mietverhältnis // Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Täuschung des Vermieters über Sachmangel berechtigt zur fristlosen Kündigung! (IMR 2011, 416)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 288/02

    Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10
    Hierbei handelt es sich um einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund (vgl. hierzu BGH, NZM 2010, 901; NZM 2004, 430; WM 1978, 271 m.w.N.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 1030 m.w.N.).

    Eine Abmahnung der Klägerin war schließlich entbehrlich, da eine solche bei der hier vorliegenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht geeignet ist, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen (BGH NZM 2004, 430; Wolf/Eckert/ Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rn. 1030).

  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 119/76

    Voraussetzungen für die Begründung eines Mietverhältnisses - Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10
    Hierbei handelt es sich um einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund (vgl. hierzu BGH, NZM 2010, 901; NZM 2004, 430; WM 1978, 271 m.w.N.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 1030 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10
    Hierbei handelt es sich um einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund (vgl. hierzu BGH, NZM 2010, 901; NZM 2004, 430; WM 1978, 271 m.w.N.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 1030 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 181/18

    Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!

    Der kündigenden Klägerin ist die Fortsetzung des Vertrages nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien insoweit aber auch nicht mehr zuzumuten, da anzunehmen ist, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis der Parteien hier so sehr erschüttert ist, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; BGH , Urteil vom 26.04.2002, Az.: LwZR 20/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2168 ff.; BGH , Urteil vom 23.01.2002, Az.: XII ZR 5/00, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 946 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; OLG Celle , Beschluss vom 07.10.2008, Az.: 2 U 99/08, u.a. in : ZMR 2009, Seiten 192 ff.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

    Diese so genannte Zerrüttungskündigung setzt gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich noch nicht einmal eine vorherige Abmahnung der Kündigenden voraus ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

  • LG Bonn, 19.04.2023 - 6 T 11/23

    Lärmprotokoll gefälscht: Fristlose Kündigung!

    Bei Zugrundelegung dieser generellen Vorgaben liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn die Durchführung des Vertrags durch Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage durch das Verhalten eines Vertragsteils derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei strenger Prüfung nicht mehr zuzumuten ist (BGH, NZM 2010, 901; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 - 24 U 102/10, BeckRS 2011, 22113, beck-online; Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl., BGB § 543 Rn. 9).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Vertragspartei durch die Täuschung der Gegenpartei einen Schaden erleidet oder von der Wahrung ihrer Interessen abgehalten wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 - 24 U 102/10, BeckRS 2011, 22113, beck-online; Blank/Börstinghaus/B/ank/Börstinghaus, 6. Aufl., BGB § 543 Rn. 49).

    d) Eine Abmahnung der Klägerin war schließlich entbehrlich, da eine solche bei der hier vorliegenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht geeignet ist, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen (BGH NZM 2004, 430; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2011 - 24 U 102/10, BeckRS 2011, 22113, beck-online).

  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 24 U 186/12

    Verwirkung von Honorarforderungen eines Architekten; Mindestsatzunterschreitung

    Der Beklagte hat gegen den Kläger den gesamten Betrag aus dem zwischen den Parteien vor dem Senat in dem Parallelrechtsstreit geschlossenen Vergleich (15 O 545/08 LG Münster = 24 U 102/10 OLG Hamm, Bl. 525 f. d.BA.) vollstreckt, obwohl der Kläger dagegen die Aufrechnung mit der streitgegenständlichen weiteren Honorarforderung erklärt hat.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten steht der im Parallelrechtsstreit zwischen den Parteien geschlossene Vergleich (15 O 545/08 LG Münster = 24 U 102/10 OLG Hamm, Bl. 525 f. d.BA.) der Geltendmachung eines weiteren Honorars durch den Kläger berechnet nach den Mindestsätzen der HOAI nicht entgegen.

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