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   OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - I-24 U 112/09   

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https://dejure.org/2011,5493
OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - I-24 U 112/09 (https://dejure.org/2011,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2011 - I-24 U 112/09 (https://dejure.org/2011,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - I-24 U 112/09 (https://dejure.org/2011,5493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über die gesetzliche Vergütung hinausgehender Zahlungsanspruch besteht bei wirksamer Honorarvereinbarung in Form einer Abrede; Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 4 RVG
    15-Minuten-Zeittakt: Einmal aufrunden am Tag geht

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 4 RVG
    15-Minuten-Zeittakt: Einmal aufrunden am Tag geht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung nach Zeitaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmalige Anwendung der 15-Minuten-Zeittaktklausel pro Arbeitstag zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 760
  • AnwBl 2011, 964
  • AnwBl Online 2011, 237
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2011 - 24 U 47/11

    Berechnung, Zeithonorar, Anforderungen

    Dies gilt insbesondere angesichts des Umstands, dass die Klägerin ihre Arbeitsergebnisse vorgelegt hat und der von der Klägerin vorgetragene Arbeitsablauf betreffend die Abstimmung zwischen den bei den Aufträgen jeweils beteiligten Partnern der Klägerin Dr. B. und Dr. W. und den sachbearbeitenden Rechtsanwälten A. und J. plausibel dargestellt und anhand der angesetzten Stunden nachvollziehbar ist (vgl. Senat MDR 2011, 760).

    Dies ist insbesondere bei Vorgängen unerheblich, die sie selbst - in Person des Zeugen Dr. U. - miterlebt hat, wie Besprechungen,Telefonate, Schrift- oder E-Mail Verkehr (vgl. Senat MDR 2011, 760).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen einer Zeithonorarvereinbarung seinen Aufwand in grober Weise eigensüchtig aufbläht, indem er bei den berechneten Einzeltätigkeiten und ihrer Dauer die objektiv gebotene Konzentration und Beschleunigung der Mandatswahrnehmung (Wirtschaftlichkeitsgebot im Mandanteninteresse) wissentlich außer Acht lässt und dadurch zu einem Honorar gelangt, welches in einem auffälligen Missverhältnis zur Dienstleistung steht (BGH NJW 2003, 3486; NJW 2000, 1107; Senat MDR 2011, 760 = AGS 2011, 366; AGS 2006, 530).

  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 318/18

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts

    Laut Eckert/Lotz, StBVV, 6. Aufl., § 13 Rn. 7 ist "... jeder volle Arbeitstag für sich zu runden." Das entspricht einer Klausel in einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung, die das OLG Düsseldorf für wirksam angesehen hat (Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09, AGS 2011, 366).

    d) Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2006 - 24 U 196/04, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, Rn. 67 ff bei juris; Urteil vom 18.02.2010 - 24 U 183/05, AGS 2010, 109 = FamRZ 2010, 1184, Rn. 27 ff bei juris mit Beispielen; Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09, AGS 2011, 366, Rn. 34 bei juris; ebenso LG Köln, ausführlich mit Beispielen Urteil vom 18.10.2016 - 11 S 302/15, AGS 2017, 164, Rn. 31 ff bei juris; Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16, AGS 2018, 108, Rn. 76 bei juris) ist die Fünfzehnminutenzeittaktklausel strukturell geeignet, das dem Schuldrecht im allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im besonderen zugrundeliegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, wodurch der Mandant unangemessen benachteiligt werde.

    Während das OLG Düsseldorf eine Zeittaktklausel, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsieht, wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam ansieht (Urteil vom 29.06.2006 aaO; Urteil vom 18.02.2010 aaO; Urteil vom 08.02.2011 aaO; ebenso LG Köln, Urteil vom 18.10.2016 aaO; Urteil vom 24.01.2018 aaO), hat das OLG Schleswig (Urteil vom 19.02.2009 aaO) unter Berufung auf die Regelung in der Steuerberatergebührenverordnung für den Rechtsanwalt eine Taktung von fünfzehn Minuten generell als nicht unangemessen angesehen.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    a) Der mithin entstandene dienstvertragliche Vergütungsanspruch der Klägerin kann nicht kraft Gesetztes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden, denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung, weil - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet wird (vgl. BGH, NJW 1963, 1301, 1302; NJW 1981, 1211, 1212; NJW 2004, 2817 f.; Senat, Urteil vom 8. Februar 2011, I-24 U 112/09, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074).
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    In der hierfür als Beleg angeführten Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. Februar 2011 - I-24 U 112/09, 24 U 112/09 -, juris) hat der Senat seine Rechtsprechung vielmehr dahingehend abgegrenzt, dass eine Zeittaktklausel, welche die Aufrundung nur der letzten pro Tag angefangenen Viertelstunde vorsieht, nicht zu beanstanden sei.
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 319/18

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung- AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer

    Laut Eckert/Lotz, StBVV, 6. Aufl., § 13 Rn. 7 ist "... jeder volle Arbeitstag für sich zu runden." Das entspricht einer Klausel in einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung, die das OLG Düsseldorf für wirksam angesehen hat (Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09, AGS 2011, 366).

    d) Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2006 - 24 U 196/04, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, Rn. 67 ff bei juris; Urteil vom 18.02.2010 - 24 U 183/05, AGS 2010, 109 = FamRZ 2010, 1184, Rn. 27 ff bei juris mit Beispielen; Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09, AGS 2011, 366, Rn. 34 bei juris; ebenso LG Köln, ausführlich mit Beispielen Urteil vom 18.10.2016 - 11 S 302/15, AGS 2017, 164, Rn. 31 ff bei juris; Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16, AGS 2018, 108, Rn. 76 bei juris) ist die Fünfzehnminutenzeittaktklausel strukturell geeignet, das dem Schuldrecht im allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im besonderen zugrundeliegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, wodurch der Mandant unangemessen benachteiligt werde.

    Während das OLG Düsseldorf eine Zeittaktklausel, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsieht, wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam ansieht (Urteil vom 29.06.2006 aaO; Urteil vom 18.02.2010 aaO; Urteil vom 08.02.2011 aaO; ebenso LG Köln, Urteil vom 18.10.2016 aaO; Urteil vom 24.01.2018 aaO), hat das OLG Schleswig (Urteil vom 19.02.2009 aaO) unter Berufung auf die Regelung in der Steuerberatergebührenverordnung für den Rechtsanwalt eine Taktung von fünfzehn Minuten generell als nicht unangemessen angesehen.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2022 - 3 W 111/22

    Honorarberechnung, Schriftform, beA

    Hierzu zählt auch ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2011 - I-24 U 112/09, Rn. 59, juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O., § 10 Rn. 6, 30 m.w.N.).

    Die Unterzeichnung soll (nur) sicherstellen, dass die Rechnungen von dem Rechtsanwalt (oder einem bevollmächtigten Vertreter) erstellt und überprüft worden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2011 - I-24 U 112/09, Rn. 61, juris).

  • AG Remscheid, 01.04.2015 - 8 C 359/14

    Abrechnung, Gebührenvorschriften

    Den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG, nach dem der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann, sind bereits dann Genüge getan, wenn im Prozess vorgelegte Rechnungskopien einem vom Rechtsanwalt unterzeichneten Schriftsatz beigefügt werden, in welchem auf die Rechnungskopie Bezug genommen wird und der Beklagte eine unterzeichnete oder beglaubigte Ausfertigung des Schriftsatzes nebst Anlage erhält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.2.2011, AZ: 24 U 112/09, BeckRS 2011, 8965 ff., nach dem sogar die Unterzeichnung eines Prozessbevollmächtigten des abrechnenden Rechtsanwalts ausreichen soll; vgl. zu der ehemaligen insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 BRAGO a.F: BGH, Urteil vom 4.7.2002, AZ: IX ZR 153/01, NJW 2002, S. 2774, 2775; BGH, Urteil vom 2.7.1998, NJW 1998, S. 3486, 3488).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Daraus folgt, dass auch eine unrichtige Berechnung fälligkeitsbegründend ist (BGH NJW 2007, 2332; OLG Düsseldorf AGS 2008, 432) und es dem Rechtsanwalt insbesondere unbenommen bleibt, nach der Übersendung der Rechnung nachzuberechnen, Mehrforderungen anzumelden und zum Beispiel auch eine übersehene Gebühr zu verlangen (Burhoff, a.a.O., Rn. 32; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage, § 10 Rn. 38; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2011, 760).
  • LG Krefeld, 21.02.2018 - 5 O 148/17

    Vergütungsanspruch aus anwaltlicher Tätigkeit aufgrund Vergütungsvereinbarung

    Es muss ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben sein (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011, I-24 U 112/09).

    Dies kann die Kammer, die die zur Bearbeitung von Fällen erforderliche Zeit selbst aufgrund eigener Tätigkeit abschätzen kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011, I-24 U 112/09), selbst beurteilen.

    Zudem ist zu berücksichtigen, ob es sich bei dem Rechtsanwalt um einen Spezialisten für das zu bearbeitende Rechtsgebiet handelt oder ob ihm dieses weniger geläufig ist, ob eine "Routineangelegenheit" oder ein besonders gelagerter Einzelfall vorliegt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011, I-24 U 112/09; BGH Urteil vom 21.10.2010, IX ZR 37/10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 153/14

    Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags: Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung

    Letzteres lässt - entgegen der Auffassung des Klägers - keinen Schluss darauf zu, dass eine AGB-rechtlich unwirksame Zeittaktklausel (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09 - Rn. 34) vereinbart worden sein könnte.
  • OLG Brandenburg, 19.08.2020 - 7 U 145/18
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 9 U 189/20
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.04.2018 - 1 C 1050/17

    Kündigung eines Werbeagenturvertrages

  • OLG Frankfurt, 10.02.2021 - 28 U 6/19

    Anwaltshaftung bei Vertretung in einer Familiensache

  • OLG Frankfurt, 10.02.2021 - 28 U 6/19A
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2020 - 27 O 299/19
  • AG Dinslaken, 01.07.2017 - 30 C 337/16
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