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   OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 120/12   

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https://dejure.org/2013,18752
OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mandant muss Vertragsverletzung des RA beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss ohne besonderen Auftrag nicht Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1072
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17

    Unwirksamer Gewährleistungssauschluss wegen Verschweigens von Schädlingsbefall

    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, Rn. 7).

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, so gleichwohl nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2013 - I-24 U 120/12 -, juris, Rn. 8; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15 -, juris, Rn. 7).

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2013 - I-24 U 120/12 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4a O 3/16

    Schadenersatzbegehren wegen patent- bzw. rechtsanwaltlicher Falschberatung

    Es gibt keine Vermutung für einen umfassenden Auftrag, so dass der Kläger im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für den tatsächlichen Umfang des erteilten Auftrags trägt (Kammer, Urteil vom 30.10.2008 - 4a O 140/08 - Rn. 36 bei Juris; vgl. BGH, NJW 2006, 3496; OLG Düsseldorf, I-24 U 120/12 = BeckRS 2013, 13872).
  • OLG Braunschweig, 03.04.2018 - 9 U 1/18

    Keine Haftung aus Verkehrssicherungspflicht nach Sturz über eine gut sichtbare

    Zweifel dieser Art kommen hier lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast, Reichweite und Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten) oder verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.3.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731).
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