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   OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - I-24 U 147/05   

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https://dejure.org/2006,5670
OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - I-24 U 147/05 (https://dejure.org/2006,5670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2006 - I-24 U 147/05 (https://dejure.org/2006,5670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - I-24 U 147/05 (https://dejure.org/2006,5670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missverständlicher Vortrag eines Rechtsanwalts zur Beiordnung des "falschen" Sozietätsmitglieds; Vertretenmüssen der Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist wenn dem "richtigen" Sozius die Sache nicht rechtzeitig vorgelegt wird; Pflichten des Rechtsanwalts bei ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 675; ; BGB § 1587a Abs. 1; ; VAHRG § 10a; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Anwaltsregress wegen Fehlers im VA-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 873
  • FamRZ 2007, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen (hier: unterschiedliche Behandlung von Renten im Anwarts- und Leistungsstadium - BGH NJW-RR 2005, 1452).

    Der Bundesgerichtshof hat dies inzwischen für die entsprechenden Regelungen der VBL nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002, der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden und Bahnversicherungsanstalt, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg und der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen entschieden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474 ff., FamRZ 2004, 1706, FamRZ 2004, 1959, FamRZ 2005, 878, NJW-RR 2005, 1452).

    Die Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse vom 29. Oktober 2002 übernimmt das Punktemodell des § 18 Betriebs AVG und entspricht in den für die Berechnung der Anwartschaft maßgeblichen Normen - §§ 34 ff. - den Bestimmungen der Zusatzversorgungskasse Thüringen, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium voll dynamisch beurteilt hat (BGH NJW-RR 2005, 1452 f.).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Der zur Feststellung eines Schadens notwendige Gesamtvermögensvergleich zeigt aber, dass sie ohne das schadensstiftende Ereignis aus eigenem Recht eine bessere Vermögensposition innehätte als es jetzt der Fall ist, da ihr dann gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eine höhere Rentenanwartschaft zustünde (vgl. BGH FamRZ 1998 S. 89 ff.).

    Es ist jedoch nicht vorgesehen, Beiträge, die aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes geschuldet wären, mit der rentenrechtlichen Wirkung einzuzahlen, wie sie Beitragszahlungen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI zukommt (vgl. im Einzelnen: BGH FamRZ 1998 S. 89 ff. a.E.).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Der Bundesgerichtshof hat dies inzwischen für die entsprechenden Regelungen der VBL nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002, der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden und Bahnversicherungsanstalt, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg und der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen entschieden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474 ff., FamRZ 2004, 1706, FamRZ 2004, 1959, FamRZ 2005, 878, NJW-RR 2005, 1452).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, solche Anrechte als voll dynamisch zu beurteilen, deren durchschnittlicher Zuwachs nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten bzw. beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt; aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2004 die Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder auch mit Recht als im Leistungsstadium voll dynamisch bewertet (BGH FamRZ 2004, 1474 ff.).

  • OLG Celle, 04.02.1993 - 17 UF 50/92

    Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Die Klägerin ist schließlich auch nicht auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (vgl. OLG Celle FamRZ 1993, 1328).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Entscheidend ist vor allem, wie das damals befasste Gericht aus der Sicht des erkennenden Senats als das Regressgericht hätte nach Recht und Gesetz verfahren müssen (vgl. BGH NJW 2001, 146).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03

    Zur Beurteilung der Dynamik eines Anrechts aus der Zusatzversorgung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Denn in diesem Falle hätte der 4. Familiensenat wegen der Abweichung von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (so dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 9. Oktober 2003, FamRZ 2004, 380) die Rechtsbeschwerde zugelassen, über die der Bundesgerichtshof sodann entsprechend seiner Entscheidung vom 7. Juli 2004 entschieden hätte.
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Der Bundesgerichtshof hat dies inzwischen für die entsprechenden Regelungen der VBL nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002, der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden und Bahnversicherungsanstalt, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg und der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen entschieden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474 ff., FamRZ 2004, 1706, FamRZ 2004, 1959, FamRZ 2005, 878, NJW-RR 2005, 1452).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Im Prozess ist er verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Auffassung richtig ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 494 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Ihre Darlegungslast ist allerdings dadurch gemindert, dass die Feststellung der haftungsausfüllenden Kausalität der richterlichen Beurteilung des Regressrichters nach § 287 ZPO unterliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1572 und NJW 2004, 2817).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05
    Ihre Darlegungslast ist allerdings dadurch gemindert, dass die Feststellung der haftungsausfüllenden Kausalität der richterlichen Beurteilung des Regressrichters nach § 287 ZPO unterliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1572 und NJW 2004, 2817).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 133/04

    Bewertung von Anrechten der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 255/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen

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