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   OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - I-24 U 157/07   

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OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - I-24 U 157/07 (https://dejure.org/2008,3125)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2008 - I-24 U 157/07 (https://dejure.org/2008,3125)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2008 - I-24 U 157/07 (https://dejure.org/2008,3125)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt; Rechtsfolgen fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht für die Haftung des Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 1578 BGB
    Begrenzung der Unterhaltspflicht - umfassend vortragen

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 675; ; BGB § 1578

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1578
    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt; Rechtsfolgen fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht für die Haftung des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 1578 BGB
    Begrenzung der Unterhaltspflicht - umfassend vortragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 874
  • MDR 2009, 474
  • FamRZ 2009, 1141
  • AnwBl 2009, 310
  • AnwBl Online 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts gerade deshalb bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH NJW 1993, 1779, 1780; NJW 1994, 2822, 2823; NJW 2002, 1117; NJW-RR 2005, 1146 sub Nr. 11.4a).

    Erkennt der zweitinstanzlich beauftragte Rechtsanwalt bei Gelegenheit der Ausführung dieses Auftrags einen schadensursächlich gewordenen Fehler des erstbeauftragten Rechtsanwalts (oder muss er ihn erkennen), muss er - wenn andernfalls ein nicht mehr anders abwendbarer Schaden droht - seinen Mandanten (in Erfüllung einer Nebenpflicht außerhalb der Grenzen des erteilten Berufungsauftrags) darauf zwar hinweisen (vgl. BGH NJW 1993, 2045; AnwBl 1998, 536 = MDR 1998, 1378; NJW 2002, 1117; MDR 2008, 890), um sich wegen Verletzung einer Nebenpflicht nicht selbst schadensersatzpflichtig zu machen.

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Ein etwaiger Fehler des Gerichts des Vorprozesses entlastet den Rechtsanwalt nur, wenn dieser Fehler aus der gerichtlichen Entscheidung ersichtlich ist (Anschluss an BGHZ 174, 205).

    Zur Beurteilung der Zurechnung ist mithin - anders als bei der normativen Schadensfeststellung - die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen (vgl. BGHZ 174, 205 = NJW 2008, 1309).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 125/06

    Anwendung der Grundsätze der hypothetischen Kausalität im Regressprozess gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Aus der letztgenannten Pflicht folgt, dass der Rechtsanwalt eigenständig eine Rechtsprüfung vornehmen muss, um die Rechte seines Mandanten gegenüber dem Gegner und dem Gericht effektiv wahrzunehmen (vgl. auch Senat OLGR Düsseldorf 2008, 268).

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall vom Senatsurteil vom 19. Juni 2007, Az. I-24 U 125/06 (OLGR Düsseldorf 2008, 268), in welchem wegen einer Hilfsbegründung im Urteil konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass jenes Gericht im Ergebnis nicht zugunsten der vom Rechtsanwendungsfehler betroffenen Partei entschieden hätte.

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Erkennt der zweitinstanzlich beauftragte Rechtsanwalt bei Gelegenheit der Ausführung dieses Auftrags einen schadensursächlich gewordenen Fehler des erstbeauftragten Rechtsanwalts (oder muss er ihn erkennen), muss er - wenn andernfalls ein nicht mehr anders abwendbarer Schaden droht - seinen Mandanten (in Erfüllung einer Nebenpflicht außerhalb der Grenzen des erteilten Berufungsauftrags) darauf zwar hinweisen (vgl. BGH NJW 1993, 2045; AnwBl 1998, 536 = MDR 1998, 1378; NJW 2002, 1117; MDR 2008, 890), um sich wegen Verletzung einer Nebenpflicht nicht selbst schadensersatzpflichtig zu machen.
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Erkennt der zweitinstanzlich beauftragte Rechtsanwalt bei Gelegenheit der Ausführung dieses Auftrags einen schadensursächlich gewordenen Fehler des erstbeauftragten Rechtsanwalts (oder muss er ihn erkennen), muss er - wenn andernfalls ein nicht mehr anders abwendbarer Schaden droht - seinen Mandanten (in Erfüllung einer Nebenpflicht außerhalb der Grenzen des erteilten Berufungsauftrags) darauf zwar hinweisen (vgl. BGH NJW 1993, 2045; AnwBl 1998, 536 = MDR 1998, 1378; NJW 2002, 1117; MDR 2008, 890), um sich wegen Verletzung einer Nebenpflicht nicht selbst schadensersatzpflichtig zu machen.
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Es kann daher aus der insoweit allein maßgeblichen Sicht des Regressgerichts (vgl. BGHZ 163, 223 = NJW 2005, 3071 ständige Rechtsprechung) hinreichend sicher festgestellt werden (§ 287 ZPO), dass die Kosten des Berufungsrechtszugs gegeneinander aufgehoben worden wären; denn der Kläger wäre mit seiner Rechtsverteidigung gegen den Unterhaltsanspruch bis März 2006 unterlegen gewesen und hätte nur mit seinem Begehren nach zeitlicher Begrenzung des Unterhaltsanspruchs obsiegt, § 92 Abs. 1 ZPO.
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts gerade deshalb bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH NJW 1993, 1779, 1780; NJW 1994, 2822, 2823; NJW 2002, 1117; NJW-RR 2005, 1146 sub Nr. 11.4a).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Im Prozess ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Auffassung richtig ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 494 = FamRZ 2005, 261; 2003, 1212; NJW 1997, 2168; NJW 1988, 1079, 1080f).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die für ihre Anwendung sprechen, trifft nach allgemeinen Beweislastregeln grundsätzlich den Unterhaltsverpflichteten, der auch die näheren Umstände darlegen und notfalls beweisen muss, die für eine möglichst kurze Übergangsfrist bis zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung sprechen (BGH NJW 1990, 2810, 2813 = FamRZ 1990, 857, 859).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07
    Nur Fehler des zweitbeauftragten Rechtsanwalts, der unbeschränkt und spezifisch nach erkannten oder für möglich gehaltenen Fehlern des erstbeauftragten Rechtsanwalts forschen soll (Auftragsgegenstand), muss sich der Mandant im Rahmen seiner Obliegenheit, den Schaden innerhalb seiner Mandatsbeziehung zum Erstanwalt im eigenen Interesse zu mindern, als Mitverschulden zu rechnen lassen (BGH NJW 1994, 1211, 1212 = MDR 1994, 516).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 39/11

    Unterhaltsansprüche eines volljährigen, erwerbsunfähigen Kindes

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts gerade deshalb bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, NJW 1993, 1779, 1780; NJW 1994, 2822, 2823; NJW 2002, 1117, 1121; NJW-RR 2005, 1146; Senat, NJW-RR 2009, 874 = OLGR 2009, 279).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 19/08

    Anforderungen an den Vortrag des Prozessbevollmächtigten des Unterhaltsschuldners

    Das Unterlassen solchen Vortrags kann sich deswegen ungeachtet des Umstandes, dass ein ausdrücklicher Antrag auf Befristung oder Begrenzung des Unterhalts nicht erforderlich ist, als anwaltliche Pflichtverletzung darstellen (vgl. Senat Urteil vom 18.09.2008, I-24 U 157/07 - MDR 2009, 474 = OLGR Düsseldorf 2009, 279).
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