Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-24 U 165/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10139
OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-24 U 165/07 (https://dejure.org/2008,10139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2008 - I-24 U 165/07 (https://dejure.org/2008,10139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2008 - I-24 U 165/07 (https://dejure.org/2008,10139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sturz eines Heimbewohners, Obhutspflicht des Pflegeheimbetreibers, Haftung des Pflegeheimbetreibers

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; HeimG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Obhutspflicht des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einer nicht mehr standsicheren Bewohnerinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei besonderen Pflegemaßnahmen mit speziellem Personal gilt eine gesteigerte Obhutpflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
    Aus dem Heimvertrag ergaben sich für die Beklagte Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohnerin (vgl. BGH NJW 2005 S. 1937, NJW 2005, 2613; OLG Hamm OLGR 2006, 569; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867; Senat VersR 2008, 1079 = OLGR Düsseldorf 2008, 585).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
    Die Pflichtverletzung ist bereits deswegen indiziert, weil sich der Vorfall in einer konkreten Gefahrensituation ereignet hat, die für die Beklagte gegenüber der Versicherten gesteigerte Obhutspflichten auslöste und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut war (vgl. BGH NJW 1991, 1540 zur Beweislastumkehr; OLG München Urteil vom 28.02.2006 - 20 U 4636/05).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05

    Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
    Aus dem Heimvertrag ergaben sich für die Beklagte Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohnerin (vgl. BGH NJW 2005 S. 1937, NJW 2005, 2613; OLG Hamm OLGR 2006, 569; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867; Senat VersR 2008, 1079 = OLGR Düsseldorf 2008, 585).
  • OLG München, 28.02.2006 - 20 U 4636/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
    Die Pflichtverletzung ist bereits deswegen indiziert, weil sich der Vorfall in einer konkreten Gefahrensituation ereignet hat, die für die Beklagte gegenüber der Versicherten gesteigerte Obhutspflichten auslöste und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut war (vgl. BGH NJW 1991, 1540 zur Beweislastumkehr; OLG München Urteil vom 28.02.2006 - 20 U 4636/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 45/07

    Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
    Der schuldhafte Verstoß gegen diese Pflichten führt zu dem oben genannten Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrages wie auch aus deliktischer Verletzung der inhaltsgleichen allgemeinen Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Versicherten (vgl. Senat - Urteil vom 14.10.2007, I-24 U 45/07, zur Veröffentlichung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht