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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09   

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https://dejure.org/2014,71410
OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2014,71410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2014 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2014,71410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2014,71410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit einer Tragwerksplanung betreffend die erforderlichen Maßnahmen gegen drückendes Wasser; Minderung des Anspruchs um ein hälftiges Mitverschulden; Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Damit steht ein Verschulden des Beklagten zu 3, das sich der Kläger zurechnen lassen muss, unabhängig von der Beweislastregel des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB fest, so dass offen bleiben kann, ob die Vorschrift im Rahmen der Abwägung der Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteile berücksichtigt werden kann (vgl. BGH NJW 2012, 2425; NJW 1967, 622; Oetker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 254 Rn. 110 und 145; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 254 Rn. 72).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 3/11

    Aufsichtspflichtverletzung: Anrechenbarkeit eines nur gesetzlich vermuteten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Damit steht ein Verschulden des Beklagten zu 3, das sich der Kläger zurechnen lassen muss, unabhängig von der Beweislastregel des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB fest, so dass offen bleiben kann, ob die Vorschrift im Rahmen der Abwägung der Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteile berücksichtigt werden kann (vgl. BGH NJW 2012, 2425; NJW 1967, 622; Oetker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 254 Rn. 110 und 145; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 254 Rn. 72).
  • BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 339/11

    Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der Lieferung von Baustoffen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Dabei sind zulasten der jeweiligen Partei nur diejenigen Umstände in die Abwägung einzubeziehen, die entweder bewiesen oder unstreitig sind (BGH NJW 2013, 2018).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Im Übrigen ist das Urteil des Senats vom 29.11.2011 rechtskräftig geworden (vgl. BGH NJW 1994, 657; Musielak/Ball, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 652 Rn. 3), so dass es bei der dort getroffenen Entscheidung über die Berufung des Klägers hinsichtlich der Beklagten zu 1 und 2 und über die Zurückweisung der Berufung des Beklagten zu 2 verbleibt.
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Dafür reicht es aus, wenn die Hilfspersonen bei einer für den Schaden kausal gewordenen Handlung oder Unterlassung diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die nach der Sachlage im eigenen Interesse des Geschädigten geboten war (BGHZ 179, 55, Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
    Das Maß der Verursachung bemisst sich entscheidend danach, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens wesentlich wahrscheinlicher gemacht hat (BGH NJW 1998, 1137).
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20

    Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und

    Aber selbst wenn von einem Planungsverschulden der Klägerin auszugehen wäre, müsste sich die Beklagte das Verschulden des von ihr beauftragten Sonderfachmanns, der Streithelferin zu 2), zurechnen lassen; es besteht eine Obliegenheit der Klägerin, die an der Planung beteiligte Klägerin mit richtigen Informationen der Sonderfachleute zu versorgen, die für die Planung notwendig sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11 - NJW 2013, 2268; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06 - NJW 2009, 582; Senat, Urteil vom 24. Mai 2016 - I-24 U 10/14 - NJW 2017, 268; Senat, Teilurteil vom 11. Dezember 2014 - 24 U 35/09 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 24 U 10/14

    Pflichten des planenden Architekten

    Diese Rechtsauffassung ist allerdings mit der neueren Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt (vgl. Senat, Urt. vom 11.12.2014, 24 U 35/09), nicht mehr zu vereinbaren.
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   OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09   

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https://dejure.org/2011,73262
OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des Architekten hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des Architekten hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Kommt der Unternehmer in diesem Bereich den bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft und der Besteller ist berechtigt, ihn auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 1987, 643; Werner/Pastor Rn. 2037).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Gemeint sind damit solche Fälle, in denen sich der Mangel des Architektenwerks noch nicht im Bauwerk verkörpert hat, weil dann die Leistung des Architekten irreparabel ist und Vorschussansprüche ausscheiden (BGH NJW 2001, 435, 436).
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (BGH NJW 2001, 1276).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    So haftet der Architekt für eine fehlerhafte Tragswerksplanung des von ihm beauftragten Statikers, wenn der Fehler auf unzureichenden Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Statiker ausgewählt hat oder wenn er Mängel der Statik nicht beanstandet, die für ihn nach den von ihm zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (vgl. BGH NZBau 2003, 501).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Dem Mithören eines Gespräches werden im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht am gesprochenen Wort in der neueren Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 3619, 3621 ff.) enge Grenzen gesetzt.
  • OLG Frankfurt, 16.03.1990 - 2 U 117/88

    Muß der Architekt die Leistungen der Sonderfachleute überprüfen?

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die statischen Berechnungen einzusehen und sich zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, so den vorhandenen Bodenverhältnissen, ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1496).
  • OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05

    Haftung aus Gefälligkeitsverhältnis bei Bauplanung und Überwachung - Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • OLG Naumburg, 12.11.2014 - 5 U 132/14

    Architektenhaftung: Fehler in der Ausführungsplanung wegen fehlender Einplanung

    Dass der Bauherr einen Statiker beauftragt hat und dass zusätzlich ein Prüfstatiker eingeschaltet war, entbindet den Architekten nicht davon, die Statik auf für ihn erkennbare Mängel zu prüfen (OLG Hamm, Teilurteil vom 29. November 2011 - 24 U 35/09 -, juris).

    Gehört deshalb die bautechnische Frage zum Wissensbereich eines Architekten, wird dieser sich im Einzelfall vergewissern müssen, ob der Sonderfachmann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat (OLG Hamm, Teilurteil vom 29. November 2011, 24 U 35/09, juris).

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