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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2012 - I-24 W 69/11   

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OLG Köln, 31.01.2012 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2012,2011)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2012 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2012,2011)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2012,2011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen sofortigen Anerkenntnisses i.S.d. § 93 ZPO; Dauer der Frist zur Prüfung von Ansprüchen durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruchsermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung - wie viel Zeit ist zu geben?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 861
  • NZV 2013, 42
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
    Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO liegt auch dann vor, wenn - wie hier geschehen - zwar zunächst Verteidigungsbereitschaft angezeigt, jedoch noch kein Antrag auf Klageabweisung gestellt und sodann noch innerhalb der Klageerwiderungsfrist der Anspruch anerkannt wird (BGH, NJW 2006, 2490 ff.).
  • LG Köln, 23.09.2011 - 2 O 203/11

    Kosten des Rechtsstreits trägt ein Kläger bei übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln vom 23.9.2011 - 2 O 203/11, wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 09.04.1973 - 10 W 11/73

    Haftpflichtversicherung; Zahlungsverlangen; Prüfungsfrist; Kostenrisiko

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
    Insoweit hat das durchaus anzuerkennende, im Übrigen durch Verzinsung zu berücksichtigende Interesse des Geschädigten an einer möglichst schnellen Schadenregulierung zurückzutreten (OLG Köln, VersR 1974, 268).
  • OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98

    Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
    Die Beklagten konnten hier vor Ablauf einer bei Klageeinreichung noch nicht abgelaufenen, mit Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnenden (OLG Rostock, MDR 2001, 935 f.) angemessenen Prüfungsfrist nicht in Verzug geraten.
  • OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
    Die Dauer einer solchen, angemessenen Prüfungsfrist beträgt nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung je nach Fallgestaltung 4 bis 6 Wochen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2010, 1306 f. m. zahlr. Nachw.), wobei hier angesichts der besonderen Umstände, insbesondere der Beteiligung eines Mietwagenfahrzeugs auf Beklagtenseite, eine Frist von mindestens fünf Wochen zuzubilligen war.
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl vorherrschende Rechtsprechung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 5.12.2016 - 4 W 19/16, bei Juris Rn. 18 sowie Beschluss vom 9.2.2010 - 4 W 26/10, bei juris Rn. 2; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373 Rn. 4; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Rostock, MDR 2001, 935; LG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 1503; JurisPK-StrVerkR/Freymann/Rüßmann, aaO, § 249 Rn. 277).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    4-6 Wochen: OLG Stuttgart 26.4.10 - 3 W 15/10 - 21.4.10 - 3 U 218/09 - 18.9.13 - 3 W 46/13 - OLG Koblenz 20.4.11 - 12 W 195/11 - LG Köln 23.9.11 - 2 O 203/11 - OLG Köln 31.1.12 - 24 W 69/11 - OLG Frankfurt 2.12.2014 - 7 W 64/14 - LG Koblenz 25.4.2016 - 5 O 72/16 - OLG Rostock OLG-NL 2001, 92; KG VersR 2009, 1262 [KG Berlin 30.03.2009 - 22 W 12/09] ; OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09; OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10;.
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer

    (1) Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist liegt im Interesse der Gesamtheit der pflichtversicherten Kraftfahrzeughalter, die über ihre Prämien die Unfallschäden im Ergebnis zu tragen haben, weshalb das durchaus anzuerkennende, im Übrigen durch Verzinsung zu berücksichtigende Interesse des Geschädigten an einer möglichst schnellen Schadenregulierung insoweit zurückzutreten hat (OLG Köln NJW-RR 2012, 861).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    (1) Die Zubilligung einer angemessenen Prüfungsfrist liegt im Interesse der Gesamtheit der pflichtversicherten Kraftfahrzeughalter, die über ihre Prämien die Unfallschäden im Ergebnis zu tragen haben, weshalb das durchaus anzuerkennende, im Übrigen durch Verzinsung zu berücksichtigende Interesse des Geschädigten an einer möglichst schnellen Schadenregulierung insoweit zurückzutreten hat (OLG Köln NJW-RR 2012, 861).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Rechtsprechung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO 8. Aufl. § 93 Rn. 4; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO Stand 01.09.2016 § 93 Rn. 34).

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17

    Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach

    (1) Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist liegt im Interesse der Gesamtheit der pflichtversicherten Kraftfahrzeughalter, die über ihre Prämien die Unfallschäden im Ergebnis zu tragen haben, weshalb das durchaus anzuerkennende, im Übrigen durch Verzinsung zu berücksichtigende Interesse des Geschädigten an einer möglichst schnellen Schadenregulierung insoweit zurückzutreten hat (OLG Köln NJW-RR 2012, 861).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO 8. Aufl. § 93 Rn. 4; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO § 93 Rn. 34).

  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    Maßgebend sind vor allem das dem geltend gemachten Anspruch zu Grunde liegende Schuldverhältnis (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 28. Edition, § 93 Rn. 37; Looff, JurBüro 2008, 65 [68 f.]), aber auch die Verkehrssitte, aus der sich etwa Anforderungen an die vorgerichtlichen Obliegenheiten des Klägers ergeben können, seinen Anspruch zu beziffern und zu belegen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2012, I-24 W 69/11 u.a., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16, juris Rn. 16 f., NJW-RR 2017, 697).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19

    Kostenentscheidung in einer Verkehrsunfallsache: Sofortiges Anerkenntnis des

    (Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang eines ersten spezifizierten Anspruchsschreibens (OLG Saarbrücken 17.5.2019 - 4 W 4/19, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2015 - I-11 W 47/15, Schaden-Praxis 2016, 232; OLG Köln, Beschluss vom 31. Januar 2012 - I-24 W 69/11; NZV 2013, 42, OLG Rostock MDR 2001, 935).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

    Die Dauer der dem Haftpflichtversicherer zukommenden Prüffrist ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Rechtsprechung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen, beginnend ab dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens, als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2016, a.a.O.; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10-03, juris; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, a.a.O., § 249 BGB Rn. 277).
  • LG Saarbrücken, 20.06.2016 - 13 T 3/16

    Sofortiges Anerkenntnis im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Dauer der

    a) Nach vorherrschender Auffassung in der Instanzrechtsprechung beträgt der Prüfungszeitraum des Kfz-Haftpflichtversicherers bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen - selbst bei einfachen Sachverhalten - im Regelfall vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 7 U 499/09, juris; OLG Stuttgart, DAR 2010, 387; OLG Köln, NZV 2013, 42).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19

    Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19

    Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer:

  • LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven

  • AG Geilenkirchen, 25.06.2020 - 10 C 505/19
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2020 - 2 O 6220/19

    Regulierung eines durch ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verursachten

  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • LG Köln, 16.04.2015 - 15 O 389/14

    Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung als Schadensersatzanspruch aufgrund

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

  • OLG Zweibrücken, 05.07.2021 - 1 W 16/21

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Auslandsberührung: Prüf- und

  • AG Hamburg, 18.05.2018 - 23a C 430/17

    Verkehrsunfall - Kollision zwischen Überholer und Überholtem

  • LG Bonn, 15.08.2016 - 20 O 61/16
  • LG Dessau-Roßlau, 05.05.2023 - 2 O 515/22
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

  • AG Rheinbach, 06.03.2018 - 10 C 136/17

    Schadenersatzbegehren im Wege einer fiktiven Schadensabrechnung nach einem

  • LG Hagen, 17.05.2021 - 4 O 80/20
  • AG Siegburg, 24.07.2020 - 110 C 46/20

    Anforderung an vorgerichtliche Darlegung der Aktivlegitimation

  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
  • AG Nürnberg, 08.01.2020 - 37 C 7174/19

    Kein Ersatz von Anwaltskosten für Betreiber einer beschädigten Tankstelle

  • AG Nürnberg, 08.01.2020 - 27 C 7174/19

    Kein Ersatz von Anwaltskosten für Betreiber einer beschädigten Tankstelle

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - I-24 W 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10572
OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2011 - I-24 W 69/11 (https://dejure.org/2011,10572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe als gebührenrechtlicher Art; Möglichkeit der Berücksichtigung von unzureichendem Bestreiten im ersten Rechtszug in der Beschwerdeinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Welche Einwendungen sind möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 10 WF 16/04

    Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - 24 W 69/11
    Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (OLG Düsseldorf OLGR 2005, 58 zum gleich lautenden § 19 Abs. 5 BRAGO).
  • LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13

    Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen, JurBüro 2011, 643; Hartmann, aaO, Rdn. 23).
  • OLG Naumburg, 10.01.2017 - 12 W 2/17

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung: Einwendung der vereinbarten Abrechnung

    Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung (z.B. OLG Düsseldorf, JurBüro 2011, 643).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann aaO, Rdn. 23).
  • LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14

    Strafverteidigerkosten: Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann a.a.O., Rdn. 23).
  • LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann aaO, Rdn. 23).
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