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   OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 120/12   

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OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2013 - I-24 U 120/12 (https://dejure.org/2013,18752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mandant muss Vertragsverletzung des RA beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss ohne besonderen Auftrag nicht Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1072
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen (vgl. BGH, NJW 1984, 1552 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 256 Rdn. 7a).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    a) Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht - wie hier - über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten (vgl. BGH, NJW 1996, 2929; 1991, 2280; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 953), d.h. hier den Kläger.
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    a) Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht - wie hier - über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten (vgl. BGH, NJW 1996, 2929; 1991, 2280; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 953), d.h. hier den Kläger.
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Im Rahmen eines Gesuchs um Bewilligung von Prozesskostenhilfe, wie es hier nach den unwiderlegten Angaben der Beklagten allein beauftragt war, ist eine sachliche Begründung und damit auch Prüfung durch den Rechtsanwalt nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 1146; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 119 Rn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Ohne besonderen Auftrag gehört es aber nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe des Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten (BGH, NJW 2003, 2022; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 636).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die seinerzeit maßgeblichen Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vgl. Bl. 54 ff. GA) mindestens missverständlich waren, wenn dort in Ziffer 18 ausgeführt wurde, dass sich der Bedarf des Anspruchsstellers nach § 16151 BGB nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils richte, die auch aus einem längeren nichtehelichen Zusammenleben hergeleitet werden könne, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 16151 BGB im Jahr 2010 gerade bezüglich des im Streitfall in Rede stehenden Unterhalts für die Zeit über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus im Fluss war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.01.2010, XII ZR 123/08, NJW 2010, 444).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die seinerzeit maßgeblichen Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vgl. Bl. 54 ff. GA) mindestens missverständlich waren, wenn dort in Ziffer 18 ausgeführt wurde, dass sich der Bedarf des Anspruchsstellers nach § 16151 BGB nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils richte, die auch aus einem längeren nichtehelichen Zusammenleben hergeleitet werden könne, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 16151 BGB im Jahr 2010 gerade bezüglich des im Streitfall in Rede stehenden Unterhalts für die Zeit über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus im Fluss war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.01.2010, XII ZR 123/08, NJW 2010, 444).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12
    Lediglich die unterlassene oder fehlerhafte Erfassung von Tatsachen durch die Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder die sonstige Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) können die Notwendigkeit erneuter Feststellungen gebieten (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2009, 727; OLGR Düsseldorf 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm

    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, Rn. 7).

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, so gleichwohl nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2013 - I-24 U 120/12 -, juris, Rn. 8; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15 -, juris, Rn. 7).

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2013 - I-24 U 120/12 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4a O 3/16

    Schadenersatzbegehren wegen patent- bzw. rechtsanwaltlicher Falschberatung

    Es gibt keine Vermutung für einen umfassenden Auftrag, so dass der Kläger im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für den tatsächlichen Umfang des erteilten Auftrags trägt (Kammer, Urteil vom 30.10.2008 - 4a O 140/08 - Rn. 36 bei Juris; vgl. BGH, NJW 2006, 3496; OLG Düsseldorf, I-24 U 120/12 = BeckRS 2013, 13872).
  • OLG Braunschweig, 03.04.2018 - 9 U 1/18

    Gefahr; naheliegend; Sturz; Tierarztpraxis; Tierwaage; Verkehrssicherungspflicht;

    Zweifel dieser Art kommen hier lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast, Reichweite und Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten) oder verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.3.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731).
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