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   OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-24 U 164/09   

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OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-24 U 164/09 (https://dejure.org/2010,1660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2010 - I-24 U 164/09 (https://dejure.org/2010,1660)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - I-24 U 164/09 (https://dejure.org/2010,1660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 1361b
    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs wegen Benutzung der ehelichen Wohnung durch einen der Ehegatten

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 1361b
    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs wegen Benutzung der ehelichen Wohnung durch einen der Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1159
  • FamRZ 2010, 1851
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (52)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560).

    Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560).

    Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 558).

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09
    Die Pflichtwidrigkeit bleibt nur dann unberücksichtigt, wenn sie in keinem inneren Zusammenhang zum eingetretenen Schaden steht, vielmehr nur den äußeren Anlass für ein völlig ungewöhnliches Eingreifen eines Dritten bildet (BGH NJW 1986, 1329 (1331); 2002, 1117 (1120); weitere Nachweise bei Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1017).

    Denn eine solche Maßnahme kann regelmäßig nicht als ungewöhnliche, völlig unangemessene Entscheidung gewertet werden (BGH NJW 2002, 1117 (1120); Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1019).

  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09
    Ihm kommt aber eine Beweiserleichterung zugute, weil zu seinen Gunsten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt (BGH NJW 2002, 593).

    Es kommt also darauf an, wie jenes Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre (BGH NJW 2002, 593; 1990, 2128 (2129); vgl. auch NJW-RR 1990, 462 (463); BGH WM 1988, 1454 (1455); Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 991).

  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims

    So sind dem Antragsgegner entsprechende hinreichende - konkrete und eindeutige - Zahlungsverlangen der Antragstellerin (vgl. insoweit OLG Celle, FamRZ 2015, 1193, 1195, m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 UF 8/14 -, juris, Rdnr. 12; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299, 1300; OLG Düsseldorf, FPR 2010, 586, 587; BeckOK Hau/Poseck-Neumann, BGB, 62. Edition, Stand: 1. Mai 2022, § 1361b, Rdnr. 14; Grandke in: Scholz/Kleffmann/Doering-Striening, Praxishandbuch Familienrecht, Stand: 41. EL September 2021, Teil D, Rdnr. 24, m.w.N.; Staudinger-Eickelberg, BGB, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 75/10

    Darlegungs- und Beweislast im Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. nur BGHZ 126, 217; Senat, Urteil vom 23. Februar 2010, I-24 U 164/09, bei juris; Senat, OLGR Düsseldorf 2005, 602; OLGR 2009, 602; Zugehör/Fischer, a.a.O., Rn. 986 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    24 U 164/09.
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